• bernardo2001
    Dabei seit: 1190419200000
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    geschrieben 1302690016000

    Hallo,

    alle Mutmassungen scheitern daran, dass sich der TE bislang nicht ueber die Beschaffenheit des Brunnens aeusserte, ebenso nichts zum Standort und zur allgemeinen Beleuchtung sagt.

    Logisch ist, dass der Hotelier zunaechst einmal alles bestreitet und irgendwann kommt der Vorwurf, dass Alkohol im Spiel war und zwar in solchen Mengen, die vom Koelner Richter nicht als "angepasste Urlaubsmengen" gesehen werden.

    Waehrend meiner Zeit als Reiseleiter passierte es, dass eine Balkonbruestung wg. Durchrostung brach (man hatte wohl den bluehenden Rost immer wieder ueberpinselt) und ein Reisegast sich durch den Sturz schwer verletzte, das jedenfalls wurde fuer den RV richtig teuer! Aber, wie in dem zuvor schon zitierten Fall in der Tuerkei, war der RV seinen Kontrollpflichten nicht nachgekommen, und dafuer muss er eintreten.

    Vielleicht sollte der TE mal naehere Angaben machen.

    Viele Gruesse

    bernardo2001

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1302731610000

    @SchrecklicherSchuh sagte:

    Entschuldige Lexi, ich hatte dich jetzt nicht als eine von den Verbissenen eingeschätzt, die peinlicherweise alles einklagen....

     

     

    nö. ich bin gar nicht verbissen.

    aber ich spreche aus erfahrung. auch mir ist es mal passiert, dass ich wegen eines springbrunnens gefallen bin.

    der war im betrieb und es schoß wasser auf die glatten fliesen in einem umkreis von ca. 5 metern.

    der brunnen stand in der lobby und mittags, im gleißenden licht, hat man nicht gesehen, wo der boden nass war und wo eben nicht. ich bin dort ausgerutscht und in einem (ungesicherten) ablauf umgeknickt.

    ich war völlig nüchtern.

    ich habe niemanden verklagt.

    die ca. 2 cm große und vor allem auch 2 cm tiefe wunde im schienbein ist nach ca. 3 monaten endlich zugewachsen und noch heute habe dort ein "loch" im schienbein. (das geschwollene fußgelenk konnte ich im urlaub kühlen und hochlegen. das ging dann einigermaßen, als ich wieder zu hause war)

    das alles hat mich nicht besonders geärgert.

    nur hätte ich gerne das neue paar wirklich schöner schuhe, die ich mir extra für den urlaub gekauft habe, und die dann kaputt waren, ersetzt bekommen. (denn die waren nicht gerade günstig). ***und es war kein schrecklicher schuh !!!!!!!!!!!!*****

    aber ich habe , wie gesagt, nicht geklagt.

     

    ich kann mich aber dennoch in die situation des to versetzen und habe mich seinerzeit auch drüber geärgert, dass man dem fallen vieler gäste (ich war nicht die einzige) nicht rechnung getragen hat.

     

    ich hatte damals meine wunde im winter auf der höhe des schienbeins, wo genau die stiefeletten enden.  ich habe die zähne zusammen gebissen und nach 3 monaten verheilte das loch auch langsam.

     

    hätte ich einen komplizierten bruch mit krankschreibung erlitten - wie der to - hätte ich mich schon gewehrt.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1302790227000

    Es wurde die Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters erwähnt. Diese bezieht sich aber zum einen auf Mängel, die ein durchschnittlicher Mitarbeiter bei sorgfältiger Betrachtung hätte erkennen müssen und andererseits nur auf Objekte, die ein Reiseveranstalter regelmässig anbietet.

    Neben dieser Verkehrssicherungspflicht gibt es aber auch so etwas wie Umstände des allgemeinen Lebensrisikos.

    Auch wird bei einer Betrachtung, ob, wer und in welcher Höhe Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können, die Landesüblichkeit herangezogen werden. Ein Vergleich mit mitteleuropäischen Verhältnisse wird somit nur bedingt zulässig sein.

    Doch wie bereits mehrfach erwähnt: ohne die genaue Lage, Beleuchtung und Notwendigkeit, dort vorbeigehen zu müssen oder zu können, werden wir hier keinen Deut weiterkommen.

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