Hallo,
alle Mutmassungen scheitern daran, dass sich der TE bislang nicht ueber die Beschaffenheit des Brunnens aeusserte, ebenso nichts zum Standort und zur allgemeinen Beleuchtung sagt.
Logisch ist, dass der Hotelier zunaechst einmal alles bestreitet und irgendwann kommt der Vorwurf, dass Alkohol im Spiel war und zwar in solchen Mengen, die vom Koelner Richter nicht als "angepasste Urlaubsmengen" gesehen werden.
Waehrend meiner Zeit als Reiseleiter passierte es, dass eine Balkonbruestung wg. Durchrostung brach (man hatte wohl den bluehenden Rost immer wieder ueberpinselt) und ein Reisegast sich durch den Sturz schwer verletzte, das jedenfalls wurde fuer den RV richtig teuer! Aber, wie in dem zuvor schon zitierten Fall in der Tuerkei, war der RV seinen Kontrollpflichten nicht nachgekommen, und dafuer muss er eintreten.
Vielleicht sollte der TE mal naehere Angaben machen.
Viele Gruesse
bernardo2001