@SchrecklicherSchuh sagte:
@Kourion
Ich lehne mich jetzt mal sehr weit aus dem Fenster......
In der Tat!
Alles was du hier beisteuerst, sind bloße Unterstellung, für die es keinerlei Anhaltspunkte gibt. Deine Wortwahl ist mehr als befremdlich, denn einen Unfall, der zur Folge hat, dass man seit 4 Monaten arbeitsunfähig ist und deshalb Schmerzensgeld bzw. Minderung des Reisepreises fordert (es ist nämlich eindeutig ein Reisemangel) als Pedanterie zu bezeichen und der TO betrügerisches Verhalten zu unterstellen, ist schon an der Grenze zur Unverschämtheit.
Anders als du, sieht zumindest das OLG Köln die Frage des Alkoholkonsums. Dies urteilte nämlich in einem Fall, wo ein Urlauber über eine Balkonbrüstung (die nicht deutschen Bauvorschriften entsprach) eines türkischen Hotels stürzte und zu Tode kam und wo der RV auf den doch erheblichen Alkoholkonsum des Verunglückten verwies und die Schmerzensgeldforderung der Witwe ablehnte. In der Urteilsbegründung steht u.a.:
"...Eine ausreichend hohe Balkonbrüstung habe auch den Zweck, solche Gleichgewichtsstörungen aufzufangen, die aufgrund einer leichten bis mittleren Alkoholisierung entstehen. Dies gelte gerade im Urlaub, wo Alkoholkonsum zum normalen Verhalten der Reisenden gehöre, das durch Einrichtungen wie Hotelbars noch gefördert werde. Der Balkon eines Hotelzimmers müsse sich deshalb auch für einen alkoholisierten Gast in einem gefahrlosen Zustand befinden..."
OLG Köln, Urteil vom 18.9.2006 - 16 U 40/06