• Lexilexi
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    geschrieben 1302630225000

     

    @schrecklicher schuh

     

    ne mal so gar nicht.

    in diesem fall - ohne genaue einzelheiten zu kennen - könnte man dem hotelier unterstellen, seiner verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen zu sein.

    (den brunnen absperren, nachts beleuchten, warntafeln aufstellen, o.ä.)

    nicht umsonst sieht man im hotel immer diese warnschilder "rutschgefahr", wenn die putzfrauen die lobby wischen.

     

    in deinem geschilderten fall sehe ich das eben nicht.

    denn eine baumwurzel inmitten der natur - da ist es wirklich persönliches pech, wenn man drüber stolpert.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • SchrecklicherSchuh
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    geschrieben 1302634924000

    Entschuldige Lexi, ich hatte dich jetzt nicht als eine von den Verbissenen eingeschätzt, die peinlicherweise alles einklagen.

    Meine Meinung steht nach wie vor: Der/Die TO ist über die eigenen Füsse mitten in der Nacht in einen ollen Springbrunnen gefallen auf dem Weg ins Zimmer. Ja wer soll denn bitte dafür grade stehen?

    Jedes Gericht dieser Welt wird fragen wieviele Gläschen Wein zu diesem Zeitpunkt denn intus waren etc. . Werden da die "Beweisfotos" was helfen ? Denke nicht ;) .

     

  • Kourion
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    geschrieben 1302636211000

    @Schrecklicher Schuh

    Ich zitiere mal aus einem anderen Thread, wo tmali69 etwas mehr zum Hotel sagt:

    Hier nachzulesen     

    @tmali69 sagte:

    Die Hotels waren ok, bis auf eines, dass war sehr runtergekommen, auch die Anlage war schlecht, da habe ich mir nämlich meinen Ellbogen gebrochen und habe Bekanntschaft mit dem indieschen Krankenhaus gemacht. WI und der Reiseleiter haben das sehr gut gemeistert.

    Also jederzeit wieder WI.

    Wäre ganz interessant, den Namen des Hotels zu kennen.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • SchrecklicherSchuh
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    geschrieben 1302636440000

    @Kourion

     

    Ich lehne mich jetzt mal sehr weit aus dem Fenster......

    TO ist im nach einigen Schnäppschen nach nem indischen Abendessen ins Hotel gedackelt (was ja durchaus nicht verwerflich ist) und ist dann in den Brunnen gekippt. Fertig.

    Verwerflich finde ich dann immer diese Pedanten die dann noch die KK betrügen wollen, obwohl sie den Unfall selber schuld haben.

  • papaya46
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    geschrieben 1302636817000

    Ich würde mit dem Wort : Betrug etwas vorsichtiger sein.

     

    ***suum cuique***
  • SchrecklicherSchuh
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    geschrieben 1302636992000

    Ich sehe das Wort Betrug nirgends Papaya. Ich sagte lediglich KK betrügen "wollen". Das bleibt ja nun jedem selber überlassen ;-).

     

  • papaya46
    Dabei seit: 1269734400000
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    geschrieben 1302637212000

    O.k 

    betrügen. ;)  

    ***suum cuique***
  • SchrecklicherSchuh
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    geschrieben 1302637574000

    ;)  De facto ist da jemand dämlich gewesen, über die eigenen Füsse gefallen abends Heimweg, nach dem Essen , kopfüber in einen Brunnen ( was schon von Slapstick zeugt) und nun nem Hotel in Indien einen Schaden an die Backe hängen will. Lächerlich.

  • Ahotep
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1302637575000

    Näheres zum Unfallhergang wissen wir ja noch nicht. Schon gar nicht, ob Alkohol im Spiel war. Auch sehe ich den RV noch nicht aus der Pflicht.

    Es war auf einer Rundreise durch Indien, ein wie im anderen Thread erwähnt, ein runtergekommenes Hotel (Hotelname wäre interessant zu wissen). Angenommenes Szenario: TE ist bei der Rundreie vielleicht 1 Nacht im Hotel, kennt die Anlage nicht, fällt auf dem Weg zum Zimmer o.ä., in den unbeleuchteten und leeren Brunnen.

    Vielleicht erhalten wir ja noch genauere Infos.

    Sabine

  • chepri
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    geschrieben 1302638068000

    @SchrecklicherSchuh sagte:

    @Kourion

     

    Ich lehne mich jetzt mal sehr weit aus dem Fenster......

    In der Tat!

    Alles was du hier beisteuerst, sind bloße Unterstellung, für die es keinerlei Anhaltspunkte gibt. Deine Wortwahl ist mehr als befremdlich, denn einen Unfall, der zur Folge hat, dass man seit 4 Monaten arbeitsunfähig ist und deshalb Schmerzensgeld bzw. Minderung des Reisepreises fordert (es ist nämlich eindeutig ein Reisemangel) als Pedanterie zu bezeichen und der TO betrügerisches Verhalten zu unterstellen, ist schon an der Grenze zur Unverschämtheit.

    Anders als du, sieht zumindest das OLG Köln die Frage des Alkoholkonsums. Dies urteilte nämlich in einem Fall, wo ein Urlauber über eine Balkonbrüstung (die nicht deutschen Bauvorschriften entsprach)  eines türkischen Hotels stürzte und zu Tode kam und wo der RV auf den doch erheblichen Alkoholkonsum des Verunglückten verwies und die Schmerzensgeldforderung der Witwe ablehnte. In der Urteilsbegründung steht u.a.:

    "...Eine ausreichend hohe Balkonbrüstung habe auch den Zweck, solche Gleichgewichtsstörungen aufzufangen, die aufgrund einer leichten bis mittleren Alkoholisierung entstehen. Dies gelte gerade im Urlaub, wo Alkoholkonsum zum normalen Verhalten der Reisenden gehöre, das durch Einrichtungen wie Hotelbars noch gefördert werde. Der Balkon eines Hotelzimmers müsse sich deshalb auch für einen alkoholisierten Gast in einem gefahrlosen Zustand befinden..."

    OLG Köln, Urteil vom 18.9.2006 - 16 U 40/06

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