Hallo,
ich habe mir bei unserer letzten Rundreise durch Indien, im Hotel den Ellbogen gebrochen.
Ich bin der Hotelanlage in einen unbeleuchteten Springbrunnen ohne Wasser gefallen. Es war schon Dunkel.
Das Hotel behauptet jetzt, dass es nie einen Unfall gegeben hat, der Reiseveranstalter wurde sofort vom dem Unfall unterrichtet, weigert sich auch zu zahlen.
Muß jetzt noch ein zweites mal operiert werden. Bin seit 4 Monaten arbeitsunfähig.
Steht mir hier die Erstattung zu. Wer kennt sich aus. Mein Rechtsanwalt ist irgendwie nicht der Hit.
Viele Grüße