• tmali69
    Dabei seit: 1264896000000
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    geschrieben 1302607222000

    Hallo,

     

    ich habe mir bei unserer letzten Rundreise durch Indien, im Hotel den Ellbogen gebrochen.

    Ich bin der Hotelanlage in einen unbeleuchteten Springbrunnen ohne Wasser gefallen. Es war schon Dunkel.

    Das Hotel behauptet jetzt, dass es nie einen Unfall gegeben hat, der Reiseveranstalter wurde sofort vom dem Unfall unterrichtet, weigert sich auch zu zahlen.

    Muß jetzt noch ein zweites mal operiert werden. Bin seit 4 Monaten arbeitsunfähig.

     

    Steht mir hier die Erstattung zu. Wer kennt sich aus. Mein Rechtsanwalt ist irgendwie nicht der Hit.

     

    Viele Grüße

     

  • abholl
    Dabei seit: 1125446400000
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    geschrieben 1302608739000

    Zahlt denn die (Reise-)Krankenversicherung nicht? Oder versucht sich das Geld zu holen? Zumindest die heimatliche Versicherung muss doch für die hier stattfindende Behandlung zahlen.

    Und vor Ort nix schriftlich gemacht? Keinen Unfallbericht, Arztbericht etc?

    Dann dürfte es allerdings schlecht aussehen.

  • gastwirt
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    gesperrt
    geschrieben 1302608910000

    Es dürfte sich wohl um weiterreichende Forderungen handeln. Schmerzensgeld/Verdienstausfall etc. Diese sind durch keine Krankenversicherung gedeckt!

  • abholl
    Dabei seit: 1125446400000
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    geschrieben 1302609310000

    Na da hab ich das wegen der "Kosten" in der Überschrift wohl falsch verstanden.

    Aber um Schadensersatz und Schmerzensgeld  gegen ein Hotel in Indien wegen eines unbeleuchteten Brunnens zu klagen dürfte reichlich aussichtlos sein.

  • tmali69
    Dabei seit: 1264896000000
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    geschrieben 1302610049000

     

     

    Und vor Ort nix schriftlich gemacht? Keinen Unfallbericht, Arztbericht etc?

    Dann dürfte es allerdings schlecht aussehen.

    Ich habe alles schrifltich, von Reisenden, Reiseleitern und der Agentur vor Ort.

  • chepri
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    geschrieben 1302610470000

    Entweder ist dein Vertrauen in dieses forum grenzenlos, oder dein Anwalt wirklich absolut ahnungslos, dann wäre der beste Rat, ihm das Mandat zu entziehen und zu einem Fachmann zu gehen. Interessieren würde mich allerdings, wie du zu der Einschätzung kommst, "er ist nicht der Hit". Dies zu beurteilen erfordert nach meinem Verständnis einiges an Sachverstand und dann hättest du manchem user etwas voraus (ich meine ausdrücklich NICHT meine Vorschreiber). Mit den Angaben jedenfalls die du gemacht hast, lässt sich wenig anfangen.

    Zudem hast du doch in dem thread zu deinem Veranstalter bezüglich deines Unfalls geschrieben: "...da habe ich mir nämlich meinen Ellbogen gebrochen und habe Bekanntschaft mit dem indieschen Krankenhaus gemacht. WI und der Reiseleiter haben das sehr gut gemeistert." Wie kann da das Hotel jetzt bestreiten, es hätte einen Unfall gegeben und um welche Ansprüche geht es eigentlich?

  • tmali69
    Dabei seit: 1264896000000
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    geschrieben 1302611586000

    Überflüssiges Zitat entfernt!

    @chepri

    Ja, dass ist leider so, dass das Hotel das bestreitet. Frag mich nicht, wieso weshalb warum. Es ist so.. Hier geht es um Schmerzensgeld etc.

    Viele Grüße

    Tanja

  • Sunshine997
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    geschrieben 1302612611000

    Wenn die Rundreise über einen deutschen Veranstalter gebucht war, muss dieser, wenn im Hotel was passiert, was das Hotel zu verantworten hat, Dir gegenüber haften für die Folgekosten, z.B. Verdienstausfall etc.  Das heisst, Du musst Deine Forderungen an den Veranstalter stellen und den ggf verklagen. War es denn ein deutscher Veranstalter?

    Hast Du Fotos von der Unfallstelle gemacht? Hast Du Belege aus dem Krankenhaus? Gab es Zeugen? Beweisen musst natürlich Du, was passiert ist und warum das Hotel schuld hat (und nicht Du durch Unachtsamkeit). Aber wenn Du das beweisen kannst, stehen Deine Chancen auf Schmerzensgeld und Verdienstausfall gut.

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
  • chepri
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    geschrieben 1302615246000

    @Sunshine997 sagte:

    Wenn die Rundreise über einen deutschen Veranstalter gebucht war, muss dieser, wenn im Hotel was passiert, was das Hotel zu verantworten hat, Dir gegenüber haften 

    Dies gilt aber nur dann, wenn der Veranstalter seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist. Auch dies muß, ebenso wie das Verschulden des Hotels, nachgewiesen werden.

  • Sunshine997
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    geschrieben 1302616349000

    So ist es ...

    Aber warten wir mal ab, was der TO sagt, was für ein Veranstalter es ist und welche Beweise er vorzulegen hat.

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
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