• puffel
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    geschrieben 1177363079000

    Ist Dir das mit Neckermann passiert???

    Wir hatten letztes Jahr das selbe Problem: NEckermann, Süditalien... bloß, daß wir 2 Tage vor Abflug Bescheid bekamen!

    RV ließ mit sich absolut NICHT reden! Aussage am Telefon: Mit Privatpersonen sprechen wir nicht! Und haben aufgelegt...

    Das Reisebüro hat uns alles weitere erledigt, wir sind vom Vertrag zurückgetreten (musste schriftlich erfolgen), haben uns dann bei einem anderen RV ein Hotel ausgesucht!

    Leider landeten wir dann nicht in Süditalien, sondern in der Türkei.

    Das Alternativangebot von Neckermann war alles andere als von uns gewünscht (Kein AI, hätten nach 10 Tagen in ein anderes Hotel umziehen müssen...)

    Unser Fazit daraus: NIE wieder Neckermann! Es kann natürlich so etwas immer passieren, aber dann muß man auch bereit sein, mit den betroffenen Leuten zu sprechen!

    Neid muss man sich hart erarbeiten!
  • JulieL.
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    geschrieben 1177363391000

    Also erstmal, einen Schadensersatz kann man nur geltend machen, wenn einem auch ein Schaden entstanden ist ( geldlich ) und das ist nicht der Fall. Weder, wenn Du stornierst, noch wenn Du ein anderes Hotel buchst, denn dies tust du Freiwillig und niemand hat Dich dazu gezwungen. Weiterhin bekommst Du Dein Geld bei der Stornierung zurück, wäre dies nicht der Fall, dann wäre Dir ein Schaden entstanden, den Du geltend machen kannst, doch dazu sind sie verpflichtet. Weiterhin ist übrigens ein Schadensersatz ausgeschlossen, wenn der Reiseveranstalter die Reise absagt, aus Umständen, die er nicht zu vertreten hat und dies ist hier eindeutig der Fall.

    Also bitte hier nicht lange falsche Auskünfte geben, wenn man in Recht diesbezüglich keine Ahnung hat, denn das hilft nicht weiter.

    Möglicherweise geben sich die Reiseveranstalter vielleicht kulant und kommen Dir bei der Differenz entgegen, aber müssen tun sie es definitiv nicht.

  • margarete50
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    geschrieben 1177363821000

    nochmal ich,

    hab' jetzt im aktuellen katalog herausgefunden, daß das vom RV vorgeschlagene Ersatzhotel Euro 653,- kosten würde, d.h. doch wohl, daß ich dann ein freies hotel zu diesem preis, aber nach meiner wahl nehmen kann ?

    danke bis demnächst

    hallo puffel, ja es ist mit Neckermann passiert

  • Thorben-Hendrik
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    gesperrt
    geschrieben 1177364276000

    Ignoriere den Rat von Julie L die hat nicht verstanden worum es hier geht.....und erzählt deshalb falsche Sachen

    Wer einen Vetrag bricht macht sich Schadenersatzpflichtig.

    ja, genau so würde ich argumentieren...das von ihenen abgebotenen Hotel kostet x mein Wunschhotel y und dann die oben von mir und auch Privacy genannten Argumente.....

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  • JulieL.
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    geschrieben 1177364392000

    Macht, was ihr wollt, ihr wißt es ja eh mal wieder besser.

    Allerdings würde hier so manchem mal ein Blick in die AGB vom Veranstalter helfen oder ein BGB. Schlaue Ratschläge helfen nämlich nicht weiter, aber das soll mir egal sein.

    Bin gespannt, wie die Sache ausgeht.

    Und nur mal so als Anmerkung, für einen Schadensersatz muß auch ein Schaden entstehen, wo soll der hier sein?

  • Thorben-Hendrik
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    geschrieben 1177364650000

    der vertrag wurde einseitig verletzt, wenn es zu keiner Einigung kommt ensteht ein Schaden, die AGB sind da irrelevant :bulb:

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  • JulieL.
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    geschrieben 1177364819000

    Und wo ist hier der Schaden, der sich immer in einem geldichen Wert ausdrückt?

  • Thorben-Hendrik
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    geschrieben 1177365106000

    Entgangene Reisefreude, Zeitaufwand für die Ersatzbeschaffung sowie ggf Storno und teurere Neubuchung bei einem anderen Veranstalter...

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  • JulieL.
    Dabei seit: 1117152000000
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    geschrieben 1177365245000

    Jajaja, soll das Mitglied hören, auf wen es will. Ich habe meine Meinung kund getan, wie werden ja sehen, wie es ausgeht.

    Ich werde mich nicht weiter dazu äußern, das ist mir absolut zu lächerlich und dämlich

  • Erika1
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    geschrieben 1177365634000

    JulieL.,

    ich sehe das als Vertragsbruch des Veranstalters, den er selbstverständlich doch zu verantworten hat. Er hat das Hotel/die Zimmer eingekauft und zu früh an Urlauber weiter verkauft.

    Höhere Gewalt ist etwas anderes...

    Und natürlich entsteht dem Kunden ein Schaden, wenn er nicht das gebuchte Hotel beziehen kann oder draufzahlen muß.

    Der Veranstalter muß ein gleichwertiges Hotel anbieten, wobei margarete nicht gleich mit dem ersten Vorschlag einverstanden sein muß.

    Sie kann auch eigene Vorschläge machen und auf Vertragseinhaltung bestehen.

    So ein paar Rechte hat der Pauschalreisende ja erfreulicherweise doch noch...

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