@'JulieL.' sagte:
Und nur mal so als Anmerkung, für einen Schadensersatz muß auch ein Schaden entstehen, wo soll der hier sein?
...der größte Schaden für den RV würde eintreten, wenn ich als buchender, zahlender Gast mit den Alternativvorschlägen nicht einverstanden bin bzw. es keine Alternativen gibt und ich demnach dem Reiseveranstalter nicht nur meine entgangenen Urlaubsfreuden, sondern zudem den Urlaubsausfall und den durch die Reiseverzögerung enstehenden Verdienstausfall durch unbezahlten Urlaub zzgl. sämtlicher Nebenkosten von der Buchungen beginnend einklagen würde.
Der RV würde ein vielfaches des Reisepreisen an mich zahlen müssen.
Also würde ich mir ein adäquates Hotel bezüglich der ürsprünglich gewählten Lage, Ausstattung und Service meiner Buchung auswählen und dem RV dieses zur kostenfreien Umbuchung nachdrücklich vorlegen.
Sollte er diese verweigern, führt der nächste Weg zum RA!