JulieL du bist hier genauso auf dem Holzweg wie hier:
Durch die Widerholung Deiner falschen Ausführungen wird es nicht besser oder richtiger....wie viele Dir hier ja schon geschrieben haben.....
JulieL du bist hier genauso auf dem Holzweg wie hier:
Durch die Widerholung Deiner falschen Ausführungen wird es nicht besser oder richtiger....wie viele Dir hier ja schon geschrieben haben.....
Dein Repertoire läßt zu Wünschen übrig, Du bringst immer nur das Gleiche.
Zudem haben inneramerikanische Flüge herrlich wenig hiermit zu tun
Aber auch dort warst Du unbeirrbar und erkennbar auf dem Holzweg....
......aber in meinem fall hat er recht behalten......
danke an thorben-hendrik
Ihr lest nicht richtig, ich habemehrfach gesagt, dass der Reiseveransalter sich immer kulant verhalten wird, erst auf dieser Seite habe ich es noch erzählt. Jedoch müßte er es in manchen Fällen nicht. Und nur darum ging es. Dass die Realität aus wirtschaftlichen Gründen oft anders aussieht, das sage ich ja.
Aber natürlich wird er es tun, da er den Kunden ja nun auch nicht verärgern will.
Julia, das was Du sagst ist rechtlicher Blödsinn und hat nix mit Kulanz zu tun, aber das siehst du nun sowieso nicht mehr ein, genauso wenig, wie die Tatsachen in dem verlinkten Thread.....wie kann jemand nur so stur sein....
Sich zu irren ist eine Sache, bewusst die Unwahrheit penetrant zu verbreiten eine Andere...
Reden /Schreiben ist Silber, ....
Den Standpunkten ist nichts hinzuzufügen,
jeder kann sich jetzt seine Meinung bilden,
wer schlicht daneben gelegen hat.
Manchmal macht es eher Sinn, ein zur Zufriedenheit
des Threaderöffners abgeschlossenes Problem
einfach abzuhaken.
Sorry, Julie, der Schaden ensteht, weil ich nicht in dem von mir gebuchten Hotel Urlaub machen kann, der Veranstalter einen Vertrag nicht einhält. Das gilt nicht nur für materielle Schäden.
Auch die AGBs entlassen dich nicht aus geltendem Recht. Da kann ich nämlich reinschreiben, was ich will.
@ julie
österr. und deutsches recht sind im bürgerlichen sehr identisch
weil
1. stammen beiden vom römischen recht ab
2. darf es sich ja gerade bei reiseverträgen den EU-richtlinien nicht widersprechen.
ob es sich jetzt vom rv vertreten lassen läßt oder nicht - du hast mit vis absoluta (höhere gewalt) argumentiert und dies ist leider absolut falsch.
das hat nix mit deutschen oder österr. recht zu tun, vis absoluta ist einfach anders definiert.
wegen "meinung des anwalt"... dieser kann auch nicht mehr als ein jusstudium haben. das hab ich auch.
@'margarete50' sagte:
wir woll(t)en am 6.5. d.j. nach rhodos, in das nagelneue hotel costa lindia beach resort, superior, ultra ai usw. ..
heute ruft unser nettes reisebüro an, daß das hotel noch nicht bezugsfertig ist und bot uns als alternative das rhodos mitsis village an.
wir haben dieses hotel 6wochen später gebucht und lassen uns überraschen was so passiert!? hat jemand schon infos bekommen ob es jetzt fertig gestellt ist?
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!