• herzing
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    geschrieben 1177502593000

    Für mich wäre so eine Sache furchtbar. Zum einen möchte ich in das Hotel, das ich gebucht habe, sonst könnte ich ja gleich eine Glücksreise starten.

    Zum zweiten verreisen wir des öfteren mit Freunden und möchten dann natürlich im selben Club untergebracht werden.

  • Bobbsi
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    geschrieben 1177526038000

    Herzlichen Glückwunsch, da hast Du das beste Hotel auf Rhodos erwischt! :D

    Du wirst es auf keinen Fall bereuen und im nachhinein vielleicht noch froh sein, in dieses Hotel gekommen zu sein. Die Lage nach Rhodos Stadt, Faliraki und Lindos ist einfach ideal. An deiner Stelle würde ich mir aber auf jeden Fall ein Auto mieten (gleich neben dem Hotel Rent a Car J&D günstig und gut!) und mal zum ursprünglichen Hotel fahren, um zu sehen, ob es wirklich noch nicht fertig ist.

  • margarete50
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    geschrieben 1177575310000

    nochmal hallo an alle "ratschläger"

    die anspannung hat bei mir total nachgelassen, denn dank HC und euch (ohne schleimspur ;)) hab ich die sache ganz gut hingekriegt. natürlich suchte ich mir aus der bewertungsliste das beste hotel und bin gespannt, was uns erwartet.

    an bobbsi: danke für deinen autovermieter-tip, genau das haben wir vor

    noch eine frage, wenn du dich dort gut auskennst, welche zimmer haben abendsonne, und ist die hauptstraße sehr ´laut? ich hab' mir die luftaufnahme angesehen und festgestellt, daß die abendsonne eigentlich in die landseiten- bzw. staßenseiten-zimmer scheint . vielleicht meldest du dich noch mal.

    lg margarete

  • Bobbsi
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    geschrieben 1177611030000

    Hallo Margarete,

    ich persönlich würde nicht die Landseite wählen, nur weil die Abendsonne in die Zimmer scheint, denn die Aussicht ist nicht so berauschend. Außerdem ist auf der Straße recht starker Verkehr (zumindest im Juli/August als wir da waren). Die Meerblickzimmer sind natürlich das genaue Gegenteil, die Aussicht ist einfach ein Traum, besonders je höher man ist!

    lg

    Andrea

  • margarete50
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    geschrieben 1177620480000

    hallo andrea,

    wir haben bescheid bekommen, daß für uns ein zimmer zur meerseite reserviert ist, somit wird alles gut. ich freu' mich jetzt richtig auf unseren urlaub und melde mich, wenn wir wieder zurück sind .

    danke und bis irgendwann mal wieder

    margarete

  • schatzerle
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    geschrieben 1178029116000

    meine meinung zur rechtlichen seite (habe das jusstudium in bürgerlichen recht mit "sehr gut" abgeschlossen)

    sicher ist mein wissen österreichisches recht, was aber die gleichen grundzüge hat

    im allgemeinen: SCHADENERSATZ!!!!! (julieL bitte keinen blödsinn reden)

    --> engangene urlaubsfreuden etc

    julieL meinte auch höhere gewalt: ist es nicht! höhere gewalt sind zb naturkatastrophen. sachen die man unter keinen umständen beeinflussen kann. sollte ein schneesturm auf rhodos gewütet haben und deshalb konnte man nicht bauen, dann ist es höhere gewalt.

    das ist ja wohl nicht so ;)

    ersatzhotel: der preis ist egal. du musst ein GLEICHWERTIGES hotel bekommen. wenn das jetzt 100€ mehr kostet dann ist das egal.

    für den rv darf es nur kein unverhältnis höherer aufwand sein (zb ihm würde "dein neues hotel" das doppelte kosten).

    sonst kann er vom vertrag zurück treten und du kannst schadenersatz verlangen.

    ~~~~~~~~~~

    herzliche gratulation zum calypso!! ich will im sept. nach rhodos und wäre es da nicht schon ausgebaucht, wäre ich da auf jeden fall dorthin gefahren!

  • JulieL.
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    geschrieben 1178051385000

    Sorry Schatzerle, ich habe meine Infos auch nur von einem RA erhalten.

    Und bitte nicht vergessen, es geht hier um deutsches Recht.

  • margarete50
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    geschrieben 1178052073000

    nochmal ich an alle,

    um jedes mißverständnis auszuräumen:

    der rv neckermann hat meinen vorschlag angenommen und uns ohne zuzahlung das gewünschte hotel calypso beach ai, dz, meerblick reserviert

    lg von mir

  • Thorben-Hendrik
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    gesperrt
    geschrieben 1178052380000

    @'JulieL.' sagte:

    Sorry Schatzerle, ich habe meine Infos auch nur von einem RA erhalten.

    .....

    Der sollte sich dann besser einen Job suchen, von dem er Ahnung hat.....

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • JulieL.
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    geschrieben 1178052445000

    Das wollte ich auch noch sagen:

    1) Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat. ( §u 651 f BGB )

    Entgangene Urlaubsfreuden beinhalten laut aktuellen Urteilen immer nur die Zeit, wenn man bereits im Urlaub war und es dort zu Ärger kam.

    Der Reiseveranstalter hatte dies nicht zu vertreten und konnte es nicht beeinflussen!

    Allerdings ist es aber auch so, dass dem Reiseveranstalter ja mit ärgerlichen Kunden auch nicht gedient ist und so wird er grundsätzlich versuchen, es dem Kunden noch Recht zu machen, z.B. in Form von Umbuchungen und Übernahme von Differenzkosten, wenn diese nicht zu hoch sind.

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