• HABERLING
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    geschrieben 1565044129120

    könnte das der Casus knacksus sein?

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
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    geschrieben 1565044406005 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Natürlich kann man, q.e.d. - ansonsten wäre ja zu bestreiten, dass Bushbandit eine nicht verfügbare Option verkauft wurde!?!?

    Bushbandit beabsichtigte offenbar nicht die Mitführung eines Rückhaltesystems, das bleibt ihm frei - und der von dir HABERLING hervorgehobene Hinweis bezieht sich einzig darauf.

    Vorausgesetzt meine analytischen Fähigkeiten sind nicht völlig verdampft holpert das System von Ryanair an der Stelle, an der ein Kunde ungewöhnlicher Weise die Ausgabe für einen Kindersitzplatz tätigt und lässt ein web check-in irrtümlich nicht zu.

    Insbesondere ist der kolportierte Dialog von Bushbandit mit dem call center agent des LVU ja auch beste real life commedy und an Strunzigkeit (seitens des agent!) kaum zu überbieten.

    Daher rührt mein Rat, sich nicht länger mit grottig bezahlten Teleprompterablesern rumzuärgern und kurz und bündig den Veranstalter in Anspruch zu nehmen.

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  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1565044767793

    jetzt bin ich 100% bei Dir.:kissing_closed_eyes:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
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    geschrieben 1565044996024 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Nach freshup:

    @HABERLING

    Nicht abwegig, dein Einwand - könnte sein, dass ein web check-in erst dann möglich ist, wenn die Rückhaltevorrichtung eingepflegt wurde, quasi obligatorisch mit der Sitzplatzbuchung verknüpft wäre.

    Vielleicht klärt Bushbandit ja nochmal auf in der Sache ...

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  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1565045495943

    wäre zumindest eine Möglichkeit, denn ohne Rückhaltevorrichtung kann ich es mir fast nicht vorstellen.

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  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1565046734197

    Ich auch nicht - aber es geht mich nix an.

    Des Pudels Kern liegt in der (offensichtlich obligatorischen!?) Anmeldung einer Rückhaltevorrichtung für den Sitz, ferner kann man überlegen, ob die Anforderung dann nicht vom Veranstalter entsprechend zu erklären gewesen wäre.

    Nützt alles nix ohne Rückmeldung vom Banditen ... :confused:

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  • HABERLING
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    geschrieben 1565085465739

    Bei Ryanair direkt kommt diese Meldung, im Gegensatz zu Bravofly.

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
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    geschrieben 1565091426411 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Schau, das hätte doch von Bravofly vorgenommen werden müssen, die haben schließlich die Buchung in dieser Form "verkauft".

    Folglich müssen auch alle notwendigen Maßnahmen wie Anmeldung beim LVU etc. m.E. durchgeführt, bzw. zumindest der Reisegast ausdrücklich auf die Notwendingkeit hingewiesen werden.

    Aus dem obigen Text interpretiere ich, dass Kinder unter 2 mit Sitzplatz immer anzumelden sind, wenn das vom Vertragsgeber nicht ordentlich erledigt wurde hat er die "Strafgebühr" zu erstatten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • burton_
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    geschrieben 1565092347625

    Immer druff auf die Iren und Bravofly... :stuck_out_tongue_winking_eye:

    Die entscheidende Frage ist doch, ob der Threadersteller bei der Buchung das Kind "älter gemacht" hat, um an den zusätzlichen Sitzplatz zu kommen. Dass dann der Online-Check-In nicht funzt, wäre die logische Konsequenz, da das System auf einen 3jährigen Passagier wartet und bei der Eingabe des richtigen Geburtsdatums eine entsprechende Fehlermeldung ausgibt :persevere:

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1565093340044

    Hat er nicht, warum sollte er denn, burton_?

    Man kann einen Platz für ein unter 2 jähriges Kind buchen, allerdings scheint bei Ryanair eine Anmeldung über das Callcenter (am besten direkt bei Gabor! :wink:) obligatorisch zu sein.

    Wurde das nicht gemacht könnte dies die Erklärung sein, weshalb der web check-in mit Baby nicht funktionierte.

    Wurde es gemacht und der web check-in funktionierte dessen unbeachtlich nicht ist das ein Manko im System bei Ryanair und eine Strafe kann m.E. nicht verlangt werden.

    Aus dem äußerst fruchtbaren Gespräch mit Gabor geht ein Grund für den Fehlschlag ja leider nicht hervor, nur die Erkenntnis, dass man bei der Hotline nur anrufen kann wenn auch jemand da ist ... :no_mouth:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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