Im Mai haben wir für Januar einen Tauchurlaub als Pauschalreise gebucht. Jetzt erhielten wir die Info, das unser Hotel überbucht ist und uns wurde ein anderes - zuerst mit einem ganz schlechten Zimmer (!!!)- angeboten. Das haben wir selbstverständlich nicht akzeptiert ( möchten uns Bad und WC nicht mit anderen Gästen teilen...) Jetzt wurde uns ein Einzelbungalow mit eigenem Bad und warmen Wasser zugesichert. Das Hotel ist ähnlich unseres Wunschhotels, auch wenn dort kein deutsch gesprochen wird. Wäre also akzeptabel, wenn auch nicht ganz so schön. Allerdings sind unsere Nebenkosten jetzt höher, da wir Tauch-Eqipment ausleihen möchten, ungefähr 220,-Euro mehr als in unserem erst gebuchten, was wir jetzt schon wissen. Müssen wir das so akzepieren ? Die Dame von dem Reiseveranstalter ( Namen sollte ich wohl vorerst lieber nicht nennen ) reagiert auf unsere Anfragen sehr spartanisch, Fragen werden teilweise negiert oder man erhält als pauschal-Antwort: es bleibt alles wie gehabt, nur das Hotel ändert sich... alles ziemlich patzig und unfreundlich. Mit unserem erst gebuchten Hotel hatte ich Kontakt aufgenommen und nachgefragt, dort war man übrigens sehr überrascht darüber, denn in diesem Reisezeitraum ist es wohl ( wegen Gruppenbuchung ) bereits seit Februar ausgebucht... Muß ich die Mehr- Nebenkosten klaglos schlucken
Höhere Nebenkosten durch Überbuchung
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geschrieben 1442497987000
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geschrieben 1442502002000
Da Ihr die Taucherei ja wohl nicht im Rahmen der Pauschalreise gebucht habt und das Tauchcenter unabhängig vom Hotel sein dürfte, werdet Ihr den von denen geforderten Preis zu zahlen haben. Der wird ja zwischen Euch und dem Center verhandelt.
LG
Sokrates
Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern! -
geschrieben 1442503153000
Sehe ich ebenso...
...vielleicht ist (bei freundlicher(!) und sachlicher(!) Argumentation) etwas auf dem Kulanzwege (dieser hat allerdings grundsätzlich freiwilligen und rechtsunverbindlichen Charakter) möglich.
“Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln! -
geschrieben 1442517415000
Ich sehe das etwas anders ...
Immerhin ist der Veranstalter gem. BGB verpflichtet, die gebuchte Leistung mängelunbehaftet zu erbringen bzw. den Vertragsnehmer mindesten gleichzustellen.
Für evtl. materielle Schäden im Rahmen eines Reisemangels (ein solcher ist eine Überbuchung!) ist er (RV) daher imho durchaus in Anspruch zu nehmen, falls dem Reisegast durch die besonderen Umstände nachweislich zusätzliche Kosten entstehen.
Pauschal werden Betroffenen regelmäßig etwa 10% Minderung (beispielhafte Urteile vom 23. März 1995, Az. 9C 12733/94 oder 8. April 2004, Az. 28 C 8239/01)
zugesprochen - allein für die Überbuchung.
Wäre doch evtl. eine alternative Option zur Einrede?
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1442580342000
Hallo Sokrates, die Taucherei wurde als Bestandteil der Reise gebucht ( ist halt eine Taucherreise mit drei-vier Tauchgängen täglich) und das ist auch ein Taucherhotel.
Hallo vonschmeling, 10% von den Mehrkosten oder vom gesamten Reisepreis ? Und nur wegen Überbuchung, trotz Umbuchung ? Unser erwähltes Hotel war schon schöner, wie das jetzt angebotene, aber ich würde diese Reise gerne machen. Die Dame vom Reisebüro ist auch der Meinung, das ich Ihr die Umbuchung nicht bestätigen muß ( " Ach sie unterliegen einem Irrtum, sie müssen der Änderung nicht zustimmen. " )
Muß ich nicht ? Sie kann mich einfach umbuchen, ohne das ich zustimme ? Sie ist der Meinung, hier läge nur eine unerhebliche kleine Änderung vor, eben ein anderes Hotel. ( "Sie haben bei mir ein Komplettpaket gebucht, da hier nur eine Anzahlung und vier Wochen vor Abflug eine Restzahlung vereinbart wurde, werde ich Ihnen erst nach Restzahlung die kompletten Reiseunterlagen zur Verfügung stellen. Es handelt sich bei dieser Hotelumbuchungen um eine geringfügige Leistungsänderung und diese lässt der Gesetzgeber in jedem Fall zu." )
Es ist kein Billigurlaub, wir reden hier nicht über Ägypten und Co, sondern über die Erfüllung eines Lebenstraumes...
Tausend Dank für Eure Antworten
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geschrieben 1442580667000
Zu allererst solltest Du Dir ein neues RB (zumindest aber einen anderen Ansprechpartner) suchen.
Ich denke hier ist (mit)entscheidend, ob bei Hotelbuchung direkt auch das Tauchpaket (vom Veranstalter mit angeboten oder "extern"?) mit abgeschlossen wurde.
“Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln! -
geschrieben 1442583700000
... ganz bestimmt !
Tauchpaket war direkt dabei, das Hotel bietet zwei Buchungsmöglichkeiten an. Normales Paket ( Übernachtung, VP) bei mind. einer Buchung Taucherpaket und Taucherpaket ( Übernachtung, VP, inlimited tauchen). Wurde also garantiert nicht extra abgeschlossen.
Habe noch eine Frage, bei unserer Umbuchung war jetzt kein Sicherungsschein dabei, auf Nachfrage hieß es, der alte hätte noch seine Gültigkeit, da ja nur das Hotel sich ändert. Ist das korrekt ?
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geschrieben 1442599981000
Das erklärt die doch erheblichen Mehrkosten, meiner Ansicht nach müssen diese erstattet werden, es ist ein Reisemangel.
Denn: Eine Tauchreise wurde gebucht, nun ist daraus eine gewöhnliche Reise geworden, zu der das Taucherlebnis verbunden mit Extrakosten hinzugekauft werden muss.
10% der gesamten Reisekosten, samson - nur wegen der Umbuchung.
Du kannst auch mehr fordern, üblicherweise werden im Streitfall allerdings nicht mehr als 10% zugesprochen, sofern das Hotel einigermaßen gleichwertig ist.
Selbstverständlich musst du zustimmen / bzw. nicht zustimmen - man kann dich nicht einfach nolens volens umbuchen. Ich nehme an "Sie müssen nicht zustimmen" bezog sich auf deine Option abzulehnen.
Edit: Zum besseren Verständnis - es sind zwei Mängel, zum einen wird das gebuchte Tauchpaket nicht mitgeliefert und sind diese Kosten zu verlangen, zum andern ist ein Anteil von 10% der gesamten Reisekosten ebenfalls zu verlangen wegen des Ungemachs Überbuchung und Verlegung des Aufenthalts in ein anderes - wenngleich objektiv (hoffentlich!?) gleichwertiges - Hotel.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1442659456000
Ich habe doch ein Urteil gefunden, bei dem 15% zugesprochen wurden (AG Stuttgart, Urteil vom 23. März 1995, Az. 9C 12733/94).
Du kannst also einen höheren Betrag fordern, sagen wir 20%.
Sei allerdings kompromissbereit falls der Veranstalter einen geringeren Betrag anbietet.
Noch ein Nachtrag zum Sicherungsschein:
Dieser ist tatsächlich auf die neue Reise übertragbar; er betrifft die Kundengeldabsicherung des Veranstalters im Allgemeinen, nicht für eine bestimmte Reise im Besonderen.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1442700820000
Wo geht due Reise hin?!
Es scheint, daß das Reisen für mich eigentlich die zuträglichste Lebensart ist. August Graf von Platen Hallermund