Das Reisebüro tritt hier als Veranstalter auf, Holginho. Es hat aus verschiedenen Bausteinen eine Pauschalreise gestrickt.
@samson
Vollkommen gleichgültig was im Kleingedruckten steht: Maßgeblich sind die Bestimmungen des BGB (§651).
Selbstverständlich musst du ggf. zustimmen, ansonsten kannst du die Aufhebung des Vertrages verlangen. Insofern ist die Drohung mit einer streitigen Durchsetzung eines Anspruches gegen dich nicht nur eine bodenlose Frechheit sondern auch restlos unsubstantiiert.
Was ist denn das für ein Laden, bei dem du den Lebenstraum gebucht hast?
Angesichts der von dir geschilderten Entwicklung rate ich dir deinerseits dringend zu einer Verschärfung der Ansagen. Hier liegt m.E. ein rechtsmissbräuchliches Verhalten vor, Zeit für etwas Klarheit:
Du räumst dem Veranstalter eine Frist von sagen wir 6 Werktagen ein, die Reiseleistung entweder wie vertraglich zugesichert zu erbringen oder wenigstens eine tadellose Alternative vorzuschlagen. Verweigert er weiterhin eine Nachbesserung verlangst du die Aufhebung des Vertrages und nimmst gem. §651e BGB dein Recht zur Kündigung wegen Mangels wahr. Der Veranstalter verliert damit seinen Anspruch auf den gesamten Reisepreis, welcher sofort und vollständig zu erstatten ist.
Dies solltest du ihm unmissverständlich mitteilen, das ist mithin besser als ein vager Hinweis auf geltende Rechtsprechung.
Im Falle eines Einlenkens bestehe bitte auf einer schriftlichen Zusicherung sowohl der gewünschten Zimmerkategorie im Ersatzhotel als auch der Übernahme zusätzlicher Kosten für die Taucherei. Vorbehalt muss nicht angekündigt werden, die rahmentlichen Leistungen sind eindeutig vereinbart und können Abweichungen ohnehin reklamiert werden.
Ausnahme:
Die Ausschreibung des Veranstalters lautet explizit "Hotel (aka) Divers Paradise (oder ähnlich/ oder andere ähnlicher Art etc.)" - dann würde die zunächst eindeutig erscheinende Rechtslage um einiges komplizierter ...
Falls du eine Rechtschutzversicherung hast solltest du dich mit ihr beraten.