• ck0804
    Dabei seit: 1111104000000
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    geschrieben 1164733993000

    Wenn jetzt die sache vor Gericht gehen sollte, zahlt dann die Rechtschutzversicherung (wenn sie denn zahlt) alles also auch Fahrtkosten und Hotelübernachtung wenn es in Köln vor Gericht geht?

  • emdebo
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    geschrieben 1164735828000

    Da solltest Du mal in das Kleingedruckte bei Deiner Versicherung schauen

    oder Dich vorab beraten lassen.

    Als Boomerang kann es Dir passieren, daß Deine Versicherung die Kosten übernimmt und die Versicherung anschließend nach Inanspruchnahme gekündigt wird. Mit einer gekündigten Versicherung ist es dann schwierig, einen neuen Vertrag abzuschließen.

  • Thorben-Hendrik
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    gesperrt
    geschrieben 1164747115000

    @'ck0804' sagte:

    Wenn jetzt die sache vor Gericht gehen sollte, zahlt dann die Rechtschutzversicherung (wenn sie denn zahlt) alles also auch Fahrtkosten und Hotelübernachtung wenn es in Köln vor Gericht geht?

    Nur wenn Euer Erscheinend zwingend erforderlich ist, ob dies der Fall ist entscheidet allein der Richter, wenn der das Ersacheinen anordnet, dann "dürft" Ihr kommen und es wird bezahlt, sonst nicht, dann ist es Euer Privatvergnügen ob Ihr kommt oder nicht.....

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  • Puma Katze
    Dabei seit: 1163203200000
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    geschrieben 1164751177000

    @ck8004

    Wenn jetzt die sache vor Gericht gehen sollte, zahlt dann die Rechtschutzversicherung (wenn sie denn zahlt) alles also auch Fahrtkosten und Hotelübernachtung wenn es in Köln vor Gericht geht?

    Warum fragst Du deine Rechtschutzversicherung nicht direkt?

    @ Thorben

    Nur wenn Euer Erscheinend zwingend erforderlich ist, ob dies der Fall ist entscheidet allein der Richter, wenn der das Ersacheinen anordnet, dann "dürft" Ihr kommen und es wird bezahlt, sonst nicht, dann ist es Euer Privatvergnügen ob Ihr kommt oder nicht.....

    Du kennst dich aber sehr gut aus :D :D

  • ck0804
    Dabei seit: 1111104000000
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    geschrieben 1164805096000

    Danke

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