• Mr. Rossy
    Dabei seit: 1265068800000
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    geschrieben 1265455979000

    [size=11px][color=#0000ff]Hallo Claudia,

    gemäß den von Dir geposteten / eingestellten Angaben sehe ich, rein privat, die Sache wie nachfolgend: [/size]

    [/color][size=14px][color=#0000ff]

    Erklärt der Reiseveranstallter einer Pauschalreise Euch die Überbuchung, so hat er - nach meiner Auffassung - die buchungsgerechte Unterbringung veweigert. Diese Ansicht teilt auch: Das Amtsgericht Hannover, Entscheidung vom 21.04.2005 / Az.: 504 C 909/05. [/size][/color]

    [size=14px][color=#0000ff]

     

    [/size][/color][size=11px][color=#339966]Folge:

    Es dürfte Anspruch bestehen auf eine mindestens absolut gleichwertige oder auch höherwertige Ersatzunterbringung. Sollte eine solche nicht beschaffbar sein, besteht nach allgemeiner Verkehsauffassung das Recht zur Ablehnung oder zum Ersatz des Schadens. Wird die Reise erst gar nicht angetretten, kann die Rückzahlung des Reisepreises zuzüglich einer angemessen Entschädigung geltend gemacht und durchgesetzt werden. Diese meine Ansicht wird ergänzt und gestützt durch ein Urteil des LG Frankfurt - 2. Instanz (Urt. v. 28.03.2008)

    [/size]

    [/color][size=14px][color=#0000ff][i]

    Auszugsweise -Zitat:

    "Bringt der Reiseveranstalter den Reisenden wegen Überbuchung in einem nicht gleichwertigen Ersatz-Hotel unter, ist er zum Schadensersatz verpflichtet wegen Verletzung der Informationspflicht, wegen der geltend gemachten Mängel, wegen Entgangener Urlaubsfreude, wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit." E.d.Z.

    [size=14px][color=#0000ff]

    Die Richter betonten, dass der Reisende rechtzeitig zu informieren ist. Dies ist eine sogen. Hauptpflichten des Reiseveranstalters!

    Bei Interesse findet sich der komplette Urteilstext hier http://reiserechts-register.de Suchwort: "LG Frankfurt 28.03.2008" [/size]

    [/size]

    Ergänzende Quellen: Landgerichts Koblenz Urteil (Az.: 12 S 49/05) & § 651f Abs. 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)

     

    mfG

    H. Rossy

    [/i][/color][/color]

  • fraenni
    Dabei seit: 1192924800000
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    geschrieben 1265458091000

    ...und was fängt die arme Claudia jetzt mit Deinem Beitrag an ? :frowning:

    Claudia 15.09-25.09.2009 Club Grand Side

    :laughing:

    "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)
  • bernardo2001
    Dabei seit: 1190419200000
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    geschrieben 1265464206000

    Richtig! - Das hilft nun Claudia ueberhaupt nicht mehr. Aber die Ausfuehrungen von Mr. Rossy stimmen haargenau, so ist die Gesetzeslage.

    Viele Gruesse

    bernardo2001

  • Bulgarienfan
    Dabei seit: 1091923200000
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    geschrieben 1265529254000

    Der Fall ist ja längst erledigt (wie eigentlich?), aber zum Urteil des LG Frankfurts habe ich zwei Anmerkungen:

    1. Es betrifft den Sachverhalt, wenn man erst nach Reiseantritt von der Umbuchung erfährt.

    2. Alleine für diese Verletzung der Informationspflicht billigt das Gericht eine Reisepeisminderung von 15% zu. Diese 15% müssten einem auch zustehen, wenn man das Ersatzhotel akzeptiert. 

    Gruß

    Manfred

    Einmal Bulgarien - immer Bulgarien! Once in Bulgaria - forever in Bulgaria! Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!
  • fraenni
    Dabei seit: 1192924800000
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    geschrieben 1265539663000

    @betzilein sagte:

    .....liest man immer wieder, dass das Hotel total überbucht sei und viele Reisende die ersten Nächte in anderen Hotels verbringen mussten.

    Mich würde nun interessieren, ob das schon mal jemand von euch passiert ist?

    Wie seid ihr dagegen vorgegangen?

    Kann man da überhaupt was machen?

    ... und auf so ein Hin und Her habe ich echt keine Lust.

    Es waren Fragen für den Fall das....!

    Wahrscheinlich hat es keinen "Ernstfall" gegeben. ;)

    "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1265549556000

    @ Bulgarienfan:

    korrekt, was du geschrieben hast. Wir hatten darüber bereits in einem anderen thread diskutiert. Das LG Frankfurt hat entschieden, das unverzüglich ( wie immer man das im jeweiligen Einzelfall auch auslegen kann ) über eine Überbuchung zu informieren ist. Erfährt man das erst am Urlaubsort wurden im verhandelten Fall 15% des Reisepreises zugesprochen.

    Wer aber am Urlaubsort das angebotene Ersatzhotel vorbehaltlos akzeptiert dürfte meiner Meinung nach alle Ansprüche gegen den RV verlieren. Das Ersatzhotel ist ein neues Angebot des RV, und ersetzt die Rechte und Ansprüche aus dem alten Vertrag.

    Gruss Gabriela

  • krissy
    Dabei seit: 1105056000000
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    geschrieben 1267797507000

    Hallo -

    Wie ist es aber, wenn ich kein Ersatzhotel möchte?

    Wir fliegen ins Sol y mar dar Madina/Marsa Alam, was wohl ständig mit Umbuchungen auf ein anderes Hotel macht. Das Ersatzhotel ist für uns nicht tragbar, dann kann ich gleich nach Italien fahren.

    Krissy

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1267806194000

    Die Rechtslage ist eindeutig:

    wenn der RV den geschlossenen Reisevertrag nicht einhalten kann darfst du kostenfrei stornieren, ein eigenes alternatives Urlaubsziel/-Hotel wählen und vom RV Schadensersatz fordern. Die Gerichte bewerten das nach aller Erfahrung mit 50% des ursprünglichen Reisepreises. Niemand kann dich zwingen, ein angebotenes Ersatzhotel zu akzeptieren.

    Es gibt im  forum einige threads, die sich mit diesem Themenkreis befassen.

    Gruss Gabriela

  • strawberryhill
    Dabei seit: 1235606400000
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    geschrieben 1271188743000

    Uns ist es auf Mallorca mal auch so ergangen: Pauschalreise über N.........n gebucht. Es war der Flug Nonstop INN-PMI (Flyniki, sprich AB) geplant gewesen, hat auch so auch im Flugplan von AB gestanden, nach Erhalt der Tickets (10 Tage vorher) stand plötzlich INN-VIE VIE-PMI, kein Zwischenstopp, sondern umsteigen in eine komplett andere Maschine von Flyniki (Wartezeit am Flughafen WIen 4 h!!), retour dasselbe. Das war aber nicht das Problem!

    Dann angekommen im Hotel: vom Rezpetionisten wurde uns mitgeteilt: "wir sind voll, geht ins andere HOtel daneben!!!" Ich fragte ihn, ob er nicht ganz richtig ist und bestand auf unser ZImmer. Nix zu machen. Er wurde ziemlich unfreundlich, als wir einfach nicht gingen. Ich rief im Büro von Nec an (im Urlaubsort war ein Center des RV) und die meinte, sie könne da auch nichts machen. Das passiert häufig, dass HOtels eben überbucht sind. Dann kamen wir in eine "********" für die ganze WOche! Liesen uns das schriftlich geben im Urlaubsort von der NEC Dame. Wir machten das beste aus dem Urlaub (HOtel nutzten wir rein zum schlafen und duschen), das Frühstück war ekelhaft. Schrieb dann daheim eine Reklamation an Nec und bekamen zuerst lächerliche € 100,-, schrieb dann nochmals, dass wir mit diesen "Almosen" nicht einverstanden sind und forderten nochmals 500,-. Bekommen wir dann nochmals einen Scheck über 250,-. Wir hatten ja extra das Hotel wegen der guten Bewertung ausgesucht (98%) ! Das Hotel, das wir bekamen, hatte 62 %!!!!

    Nec ist anscheinend führend mit Überbuchungen. Hat mir sogar eine Bekannte, die im Tiroler Landesreisebüro arbeitet, gesagt, dass sie die meisten BEschwerden wegen den Überbuchungen von LEuten bekommt, die über NEc gebucht haben.

    Fazit: wenn ich in ein besseres Hotel gekommen wäre, hätte ich mich nicht beschwert. Auch die anderen Hotels, die mir noch zugesagt hätten, waren zu dem ZEitpunkt AUSGEBUCHT! Echt traurig, sowas.

    08.01.-22.01.2018 DomRep Juni 2018 Gardasee Aug. 2018 Ibiza Sep. 2018 Mallorca Januar 2019 Punta Cana
  • Siegfried
    Dabei seit: 1109203200000
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    geschrieben 1271268740000

    Hallo, Günter vielen Dank. Tut mir leid, daß ich meine Frage im " nicht ganz richtigen Forum" gestellt hatte.

    Klar kann ich im Gesetzbuch nachsehen, oder einen Anwalt befragen.

    Ich wollte aber eigentlich hier im HolidayCheck-Forum von Betroffenen Urlaubern wissen, wie die damit umgehen.

    1.Wenn ich im Urlaubsflughafen angekommen bin und man teilt mir mit, daß mein gebuchtes Hotel nicht zur Verfügung steht, kann ich dann sofort mit der nä. Maschine auf Kosten des Veranstalters zurück fliegen?

    Wie funktioniert das? Muß ich erst mal den Rückflug auslegen (wenn ich genug Geld dabei habe)?

    2. Das Gleiche bei Ankunft im Hotel. Zimmer nicht frei. Ich soll mir ein anderes Hotel nehmen

    (wie der Portier sagte).

    Was habt Ihr da gemacht. Es geht nicht darum, daß ich anschließend keinen Urlaub, Flug oder sonst was in der Ferienzeit nicht bekomme.

    Es geht auch nicht um Geld vom Veranstalter. Ich will einfach n ur wieder nach Hause.

    Gruß

    Siegi

    s.w.
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