Hallo,
natuerlich ueberbuchen viele Hotels sytematisch. Oft genug laesst man die Gaeste anreisen und steckt sie erst einmal 1 bis 2 Tage in andere Hotels, bevor man ihnen das eigentlich gebuchte Zimmer zuteilt. Die wenigsten Hotels teilen die Ueberbuchung den Gaesten vor Reiseantritt mit, denn dann laeuft man ja Gefahr, dass der Gast die Reise erst garnicht antritt.
Damit hat jeder Veranstalter zu kaempfen und jeder Veranstalter versucht, dieses Problem in den Griff zu kriegen. Gegenueber dem Reisegast ist der Reiseveranstalter dafuer verantwortlich, dass die gebuchte Reiseleistung ohne Mangel erbracht wird (siehe Reisevertragsgesetz BGB § 651 a). Geschieht das nicht, haftet der Veranstalter dem Reisegast gegenueber.
Erfaehrt der Reisegast vor Reiseantritt von einem solchen Reisemangel kann er selbstverstaendlich ein Ersatzhotel, das ihm der Reiseveranstalter anbietet, akzeptieren. Moechte er das nicht, kann der Reisegast kostenfrei vom Reisevertrag zuruecktreten und der Veranstalter hat ihm saemtliche eingezahlte Betraege vollstaendig zu erstatten.
Der Reisegast kann aber auch ein vergleichbares Hotel bei einem anderen Veranstalter buchen, wenn dieses Hotel dem urspruenglich gebuchten Hotel eher entspricht (Lage, Strand usw.). Evtl. Mehrkosten hat der urspruengliche Veranstalter dann zu uebernehmen.
Erfaehrt der Gast erst vor Ort von der Ueberbuchung, kann er vom Reiseveranstalter Abhilfe verlangen, in der Regel ueber die lokale Reiseleitung. Der Reisegast hat dem Reiseveranstalter eine Zeitspanne, 2 Tage duerften ausreichend sein, einzuraeumen, den Reisemangel zu beheben.
Behebt der Reiseveranstalter den Reisemangel hat der Reisegast einen Rueckzahlungsanspruch gegen den Reiseveranstalter fuer die Dauer des Reisemangels (siehe Frankfurter Tabelle).
Ist der Reiseveranstalter nicht in der Lage den Reisemangel zu beheben und kommt dem Abhilfeverlangen nicht nach, kann der Reisegast den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kuendigen und Ruecktransport verlangen. Nach Rueckkunft kann der Reisegast den Reiseveranstalter dann auf Schadenersatz verklagen und das wird fuer den Reiseveranstalter teuer (vertane Urlaubsfreuden usw.).
Viele Gruesse
bernardo2001