Na, dann enthalte ich mich erst mal mit einem Kommentar und warte auch auf die Antwort des hier direkt Angesprochenen. Bin wirklich gespannt.
Gruss Gabriela
Na, dann enthalte ich mich erst mal mit einem Kommentar und warte auch auf die Antwort des hier direkt Angesprochenen. Bin wirklich gespannt.
Gruss Gabriela
@strawberryhill sagte:
Nec ist anscheinend führend mit Überbuchungen.
...wie leitest Du dieses ab? Hast Du Zahlen als Beweise für dies Behauptung? Hörensagen zählt bei einer entsprechender Klage nämlich nicht.
Die Reisen, die ich mit NEC unternommen habe waren grundsätzlich ohne Überbuchung, ich behaupte daher stumpf, daß NEC der Veranstalter ist, der niemals überbucht.
Schon haben wir zwei gegensätzliche Standpunkte aufgrund eigener Erfahrungen.
Damit es deutlich wird, ich negiere nicht, daß auch NEC von Überbuchungen (aber ist der RV dafür wirklich verantwortlich?) betroffen ist, aber ich halte solch pauschalen "Aussagen" zu dem Thema für recht "wagemutig"...
Ich verzweifle hier bald. Ist denn hier niemand, der auf meine konkret gestellte Frage auch ordentlich antworten kann ?
Warum werde ich von einem Forum zum Anderen gejagt? Da ist nirgendwo meine Frage beantwortet.
Ich habe schon 100 Gesetzbücher gelesen, da stand aber nichts drinn, von Leuten, die bei Ankunft im Zielflughafen , bei nicht Erfüllung des Veranstalters, sofort nach Hause zurück wollten und wie das funktioniert.
Ich kann ja noch die Bundeskanzlerin fragen. Bin aber der Meinung, das dieses Forum eigentlich dafür da ist.
Gruß
Siegi
Zitat entfernt, da dieses bei einer direkten Antwort entbehrlich ist.
Hallo Siegi,
leider kann ich deine Frage auch nicht beantworten, würde mich aber auch sehr interressieren. Als "Rentner" wenn ich Zeit habe würde ich mir das erst recht nicht bieten lassen und sofort nach Hause fliegen und eine Woche später wieder einen anderen Veranstalter mit einer neue Reise wählen. Wer hier aufklären kann, den bitte auch ich um fachlichen Rat. Bei meinem gebuchten Hotel "Sol Y Mar Dar El Madina" für den Herbst Familienurlaub in Hurghada scheinen diese Machenschaften zum Alltag zu gehören
Vielen Dank.
Gruß
Heiko
@Siegfried sagte:
1.Wenn ich im Urlaubsflughafen angekommen bin und man teilt mir mit, daß mein gebuchtes Hotel nicht zur Verfügung steht, kann ich dann sofort mit der nä. Maschine auf Kosten des Veranstalters zurück fliegen?
Wie funktioniert das? Muß ich erst mal den Rückflug auslegen (wenn ich genug Geld dabei habe)?
2. Das Gleiche bei Ankunft im Hotel. Zimmer nicht frei. Ich soll mir ein anderes Hotel nehmen
(wie der Portier sagte).
Das haben wir zwar schon in dem Thread "Überbuchungen im Vorfeld vermeiden?" erörtert , aber hier ruhig nochmal:
zu 1.: Ja, Du kannst auf Kosten des RV den sofortigen Rückflug verlangen zzgl. der entsprechenden Entschädigung wegen entgangenem Urlaub. Zahlen mußt Du nichts, der RV bzw. dessen Repräsentant muß alles organisieren und vor Ort auch die üblichen Unterstützungsleistungen übernehmen.
zu 2.: Du mußt ein alternativen Hotelvorschlag von Seiten des RVs ebenfalls nicht akzeptieren und kannst auf sofortige Heimreise bestehen. Nimmst Du hingegen das Alternativangebot an, so schließt Du damit stillschweigend einen neuen Reisevertrag. Ist das von Dir gebuchte Hotel/Zimmer nicht verfügbar, so hat der RV den Reisevertrag nicht erfüllt, so daß das unter 1 beschrieben Procedere auch hier Geltung hat.
Bravo, curi:
ich hätte es nicht besser formulieren können. Kam mir beinahe so vor wie einen Extrakt von meinen Beiträgen in anderen threads, diese Thematik betreffend.
Aber es gibt noch einen Punkt 3 als Ergänzung zu deinen beiden Punkten: auch wenn der Urlauber sich entschliesst, weil er nun mal vor Ort ist, das Alternativhotel -womöglich um den Schaden gering zu halten- zu akzeptieren bleiben Schadensersatzansprüche bestehen. Da er sein gebuchtes Vertragshotel nicht bekommt sprechen die Gerichte dazu ca. 50% ( +/- ) Schadensersatz zu. Und dann noch 15% für die Nichtinformation ! Das würde dann in der Summe wirklich teuer werden für den RV.
Aber du hast das richtig angemerkt, er darf das nicht stillschweigend tun, denn dann hätte er wirklich einen neuen rechtsverbindlichen Reisevertrag al Ersatz für den alten Vertrag abgeschlossen. Er muss demzufolge sofort bei der örtlichen Reiseleitung anzeigen, und zwar schriftlich, das er nach Rückkehr diesen Schadensersatz einfordern wird. Am besten noch Zeugen sichern, und auch auf direktem Wege per e-mail oder Fax den Reiseveranstalter und seinen Vermittler darüber informieren.
Gruss Gabriela
Gabriela, leider ist dein Beitrag in einem wesentlichen Punkt falsch. Du wirfst einiges durcheinander.
Wenn ich mich in einem solchen Fall unter Protest und Vorbehalt entschließe, statt auf sofortigem Rückflug zu bestehen, das Ersatzhotel anzunehmen, kann ich jeden Punkt der Katalogbeschreibung meines ursprünglich gebuchten Hotels, den das Ersatzhotel nicht erfüllt, als Schaden geltend machen. Komme ich auf insgesamt mindestens 50 Prozent Schaden, steht mir außer der Preisminderung von 100 Prozent auch noch ein Schadensersatz wegen vergeudetem (entgangenem) Urlaub zu. Dabei ist allein die Tatsache, dass ich erst vor Ort von der Nichtverfügbarkeit meines Hotels erfahre, vom OLG Frankfurt mit 15 Prozent bewertet worden. Es genügen also schon weitere 35 Prozent Schaden, um Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangenem Urlaub zu haben.
Wenn also das Ersatzhotel alle katalogmäßig zugesicherten Punkte des von mir gebuchten Hotels erfüllt, habe ich nur einen Schadensersatzanspruch von 15 Prozent, weil ich erst nach Abflug vor Ort von der Überbuchung des Hotels erfahren habe. Und nicht von 50 Prozent, wie du hier behauptest.
Auch wenn ich kein Rechtsexperte bin......Was Curi soweit zur Rechtsprechung geschrieben hatte war mir soweit klar. Aber nachdem ich nun Gabrielles Beitrag gelesen habe, war ich auch ein wenig verwirrt, da ich dies in der Form noch nie gehört habe. Auf die Idee wären dann ja schon mehrere Urlauber gekommen, erst das Ersatzhotel zu nehmen und anschliessend noch Schadensersatz zu fordern. Und vor allen Dingen wovon 50%? Nur vom Hotelpreis? Rein nach meinem menschlichem Rechtsverständnis würde Schadenersatz ja auch nur dann Sinn machen, wenn das Hotel nicht gleichwertig ist und viele Kriterien nicht erfüllt, die mein Vertragshotel gehabt hätte. Eigentlich liest man meistens von den Leuten, denen eine Überbuchung schon mal passiert ist, dass das Ersatzhotel gleichwertig war oder höher. Macht ja sonst auch keiner und die RV´s sind ja auch nicht auf den Kopf gefallen.....
Also nehme ich entweder nur ein Hotel an das gleichwertig oder höher ist und geniesse meinen Urlaub und gut ist..... Oder aber, ich bestehe auf sofortigen Rückflug und mache eine Schadensersatzforderung geltend.
Hoffe ich habe das so richtig verstanden. Wenn nicht, macht mich schlau.
Lieben Gruss die Sunny
Also noch mal zur Klarstellung:
Unstreitig hat der RV den Vertrag gebrochen. Folglich bei der harten Methode sofortigen Rückflug auf Kosten des RV, Rückzahlung des gezahlten Reisepreises, da die gesamte Reise ( incl. des Fluges in das gewählte Hotel ) nicht zustande gekommen ist und daher Schadensersatz von 50% plus 15% wg. Nichtinformation ( übrigens meines Wissens nach bisher nur von einem LG festgelegt ) vom gezahlten Reisepreis.
Wenn man diese Kriterien berücksichtigt ergibt sich zweifelsfrei folgende Aufrechnung, wenn der Urlauber vor Ort unter Vorbehalt eine Alternative akzeptiert:
Hin- und Rückflug mit transfers ist abgegolten, dto. der Hotelaufenthalt ( Mehr- oder Minderpreise der Alternative wie auch Qualitätsveränderungen sind bei der Schadensersatzforderung -der Faktor ca. 50%- zu berücksichtigen ).
Es bleibt bestehen und gegfl. vor Gericht einzufordern: der Vertragsbruch, dass das gebuchte Hotel nicht zur Verfügung stand, bewerten die Gerichte wie gesagt mit ca. 50% plus die Nichtinformation mit ca. 15% des Reisepreises.
Wenn der geschädigte Urlauber unter Vorbehalt und angekündigter Schadensforderung nach Rückkehr aus dem Urlaub so die Alternative annimmt, verzichtet er doch nicht auf sämtliche Rechte auf Schadensersatz auf Grund von allen Punkten des zu ahnenden Fehlverhaltens des RV. Im Gegenteil, er wirkt so schadensmindernd.
Ich empfehle daher, die beiden aufgezeigten Schadensersatzforderungen auf ihre Höhe zu prüfen.
Gruss Gabriela
Gabriela, nun mal bitte "Butter bei die Fische" und ohne langes Geschwafel:
Ich erfahre von der Überbuchung meines Hotels erst vor Ort und akzeptiere unter Vorbehalt das Ersatzhotel. Dieses erfüllt alle zugesicherten Eigenschaften des Vertragshotels einschließlich der Lage ohne irgendwelche Abstriche.
Schadensersatz 50% + 15% oder lediglich 15%?
Ich behaupte: 15%
Leider kann ich deine Antwort erst Sonntag lesen, ich muss jetzt auf Dienstreise.
Gruß
Manfred
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!