@gabriela_maier sagte:
Bravo, curi:
ich hätte es nicht besser formulieren können. Kam mir beinahe so vor wie einen Extrakt von meinen Beiträgen in anderen threads, diese Thematik betreffend.
Aber es gibt noch einen Punkt 3 als Ergänzung zu deinen beiden Punkten: auch wenn der Urlauber sich entschliesst, weil er nun mal vor Ort ist, das Alternativhotel -womöglich um den Schaden gering zu halten- zu akzeptieren bleiben Schadensersatzansprüche bestehen. Da er sein gebuchtes Vertragshotel nicht bekommt sprechen die Gerichte dazu ca. 50% ( +/- ) Schadensersatz zu. Und dann noch 15% für die Nichtinformation ! Das würde dann in der Summe wirklich teuer werden für den RV.
Es ist unglaublich!
Gabriela spricht hier von Gerichtsurteilen, die angeblich ihre Meinung stützen, kann allerdings keines benennen, und jetzt behauptet sie, nur mit "Rechtspositionen" zu kommen.
##Du sprichst immer nur von Gerichtsurteilen, ich spreche hingegen nur von Rechtspositionen. Ob und wie oft diese vor Gericht im Detail zu einer Entscheidung führen bleibt aussen vor.##
Gabriela, ich fordere von dir Beispiele und Quellen von Gerichtsurteilen, die du behauptest. Allerdings scheinen diese "Gerichtsurteile" nur in deiner Phantasie zu existieren, denn du kannst nicht eines benennen. Du weißt ganz offenkundig gar nicht mehr, was du hier alles so geschrieben hast.