zwischen zivil- und strafrecht liegen welten. vielleicht ein grund, warum es im zivil keine schöffen/laienrichter gibt. die matierie ist viel komplizierter und nichts für nicht-juristen. es gibt handelsrichter, diese sind aber meist experten auf dem gebiet, in dem sie eingesetzt werden.
ein schöffe, der im straf eingesetzt wird, sollte sich definitiv nicht als richter betrachten und sich bitte kein wissen zusprechen, welches das zivil betrifft.
Ps: auch richter haben eine rechtsposition und werden dann in er nächsten instanz aufgehoben. da hatte die II. istanz wohl eine andere.
Und mal so von der quelle: im zweifel spricht der richter recht und nicht der schöffe. da kann der schöffe sich noch so wichtig fühlen.