• June2
    Dabei seit: 1118016000000
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    geschrieben 1273411740000

    zwischen zivil- und strafrecht liegen welten. vielleicht ein grund, warum es im zivil keine schöffen/laienrichter gibt. die matierie ist viel komplizierter und nichts für nicht-juristen. es gibt handelsrichter, diese sind aber meist experten auf dem gebiet, in dem sie eingesetzt werden.

    ein schöffe, der im straf eingesetzt wird, sollte sich definitiv nicht als richter betrachten und sich bitte kein wissen zusprechen, welches das zivil betrifft.

    Ps: auch richter haben eine rechtsposition und werden dann in er nächsten instanz aufgehoben. ;-) da hatte die II. istanz wohl eine andere.

    Und mal so von der quelle: im zweifel spricht der richter recht und nicht der schöffe. ;-) da kann der schöffe sich noch so wichtig fühlen.

  • gabriela_maier
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    gesperrt
    geschrieben 1273435198000

    @June2:

    Es ist richtig, ein Schöffengericht wird nur in einem Strafverfahren eingesetzt. Soviel zu den "inhaltsreichen fundierten sachbezogenen" Beiträgen hier.

    Aber: ein Schöffe ( ich war es 3 Jahre ) wird sich niemals als Richter ansehen. Dazu fehlen fundamentale Grundkenntnisse des Rechts. Und das ist auch nicht seine Aufgabe, sich eine Meinung allein aus Rechtskenntnissen zu bilden. Ähnlich wie im amerikanischen Jury-System. Aber nur ähnlich. In Amerika entscheidet die Jury ( keine Berufsrichter, nur von der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft ausgewählte Zivilisten oder besser ganz einfach Privatleute ) im Strafverfahren über Schuld oder Unschuld des Angeklagten. Das Strafmass setzt im allgemeinen dann der Richter fest.

    In Deutschland aber sind in einem Strafverfahren der Richter und seine 2 Schöffen bei der Urteilsfindung gleichberechtigt. Wenn beide Schöffen den Angeklagten für nicht schuldig halten, überstimmen sie den Richter durch das 2:1 Verhältnis.

    Das ist allerdings zugegeben nicht sehr realistisch, da im Verlaufe des Prozesses sich die Schöffen von den Positionen der Anklage, der Verteidigung und der Verhandlungsführung des Richters beeinflussen lassen. Und das Wort und die Meinung des Richters im Richterzimmer hat schon grosses Gewicht.

    Aber de facto: er -der Richter- kann nicht alleine das Urteil bestimmen.

    Gruss Gabriela

  • June2
    Dabei seit: 1118016000000
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    geschrieben 1273448575000

    :laughing: willst du mir erzählen, dass ich mich in meinem job nicht auskenne? theorie und praxis sind zwei verschiedene paar schuhe. dass schöffen sich so wichtig nehmen, wundert mich immer wieder. :shock1: die realität sieht anders aus...wie du selbst sagst, werden schöffen von anderen dingen beeinflußt....was mit recht weniger zu tun hat...

    ps: das amerikanischen system haben wir nun mal nicht.

    so, genug dazu. war nur ein versuch, dich auf den boden zu holen...bringt wohl nicht....

    gruß

    june2

  • gastwirt
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    geschrieben 1273458554000

    Nur mal am Rande: auch in der amerikanischen Rechtsspprechung bemüht man kein Geschworenengericht, um z.B. ein überbuchtes Hotel schuldig oder frei zu sprechen!

     

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1273516740000

    @June2:

    leider hast du dich in deinem ersten Beitrag nicht offenbart, das du Richter bist. Oder wie soll ich sonst dein berufliches Umfeld einordnen ? Etwa Protokollschreiber oder Auszahler der Reisekosten ? Das Betätigungsfeld ist gross ! Wie dem auch sei, ich habe in den 3 Jahren keinen Richter kennen gelernt, der eine solche von dir geäusserte Grundeinstellung gegenüber Schöffen hat erkennen lassen. Ganz im Gegenteil !

    @gastwirt:

    wenn ich mir deine persönlichen Erfahrungen bezgl. eines überbuchten Hotels in Erinnerung rufe könnte ich mir gut vorstellen, das du gemeinsam mit Gleichbetroffenen sofort vor Ort eine Jury nach amerikanischem Muster einberufen, den RV unverzüglich schuldig gesprochen und über die Kompetenz der Jury hinaus sogar ein Urteil gesprochen hättet. Ansonsten würde ich vorsichtig sein, da es in Amerika möglich sein könnte, das eine vorsätzliche Überbuchung eine Straftat wäre. Und dann halt doch die Jury. Das waren jetzt aber 2 Schmunzelsätze !!!

    Gruss Gabriela

  • June2
    Dabei seit: 1118016000000
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    geschrieben 1273520226000

    vollkommen richtig. dies wird schöffen gegenüber nicht geäußert.

  • bernhard707
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    geschrieben 1273520303000

    @gabriela_maier sagte:

    @June2:

    leider hast du dich in deinem ersten Beitrag nicht offenbart, das du Richter bist...

    Mit Verlaub g_m, Du hast wirklich 'nen rostigen Nagel im Kopf!

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • gabriela_maier
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    geschrieben 1273524690000

    @bernhard707:

    ganz wichtiger Beitrag von dir, das Thema betreffend. Gratuliere !

    Leider OT, muss aber gesagt werden: die Qualität deiner Aussagen -mich als Person betreffend- sind mangels sachlicher Argumente auf der nach unten offenen verbalen Schmähskala anscheinend in neue ungeahnte Tiefen vorgestossen.

    @June2:

    also dein Insiderwissen würde mich schon interessieren, basierend auf was das beruht. Dabei sind wir doch anscheinend gleicher Meinung, das ein überbuchtes Hotel nicht in einem Strafverfahren vor Gericht bezgl. eines Schadensersatzes geklärt wird.

    Gruss Gabriela

  • Lexilexi
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    geschrieben 1273525500000

    beiträge, die das thema betreffen, gibt es doch schon seit mehreren seite nicht mehr, gabriela.

    auch wenn sie noch so spanndend für dich erscheinen, öffnen sie dir doch mal den einblick in die reale welt, driften wir hier erheblich ab.

     

    ratsuchende user, die durch einen schnelle klick informationen bekommen möchten, haben es echt schwer.

    es wird zeit, mal wieder zur sache zu kommen.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • gabriela_maier
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    geschrieben 1273527556000

    wo du Recht hast, hast du eigentlich Recht. Nur eins muss gestattet sein; zu dem Thema habe ich eine ganze Menge input gegeben. Verbale Entgleisungen kommen nicht von mir. Ich würde gerne auf die Sachebene zurückkehren, aber wer -bitte schön- hat denn was zu der juristischen Frage "was ist, wenn ich nicht in mein gebuchtes Hotel wg. der Überbuchung einchecken kann" beigetragen ? Nichtwissen ist eine schöne Formulierung von Rechtsanwälten, wenn sie etwas pauschal bestreiten. Aber hier bestreiten ja einige was, ohne zu sagen, das sie nix wissen.

    Gruss Gabriela

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