"Philosophisch" ist wohl euphemistisch. "Gleichwertig" lässt sich in bestimmten objekten Punkten schon messen. Im zitierten Urteil fehlen im Alternativhotel u.a. der Strandzugang, der Swimmingpool, das Sport- und Unterhaltungsprogramm, die Diskothek. Es scheint fast so als wurde ein klassisches Strandhotel wie aus dem Bilderbuch-Katalog gegen ein Stadthotel wie aus WAP-Business-System getauscht.
Hotel total überbucht
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geschrieben 1272359215000
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geschrieben 1272378801000
es gibt meines Wissens nach ( noch ) nicht sehr viele Urteile, was die von mir behauptete Rechtsposition in Bezug auf Umquartierung vor Ort, und spätere Schadensersatzforderung. Und das aus gutem Grund ! Die RV werden das vehement vermeiden wollen, da eine Anzahl von Urteilen in dieser Sache die bisher doch so erfolgreiche Praxis einer -darf man das sao sagen, Erpressung ?- mit der Schaffung von Tatsachen eigentlich immer "reativ geräuschlos" aus der Welt schafft.
Dein Fehler hier ist ohne Zweifel, das du dich auf gleichwertige Ersatz als Mittel zur Schadensbehebung berufst. Dieser Schaden bleibt bestehen. Es ist ein klarer Vertragsbruch, sogar ein besonders verurteilenswserter Vertragsbuch, da man sich nicht im Vorfeld sprich daheim dagegen wehren kann. Wer seine Absicht, den ihm zugefügten Schaden -nämlich die Nichtverfügbarkeit seines gebuchten Hotels- auch im Falle der Nutzung des Ersatzhotels nicht eindeutig, wie von mir immer als zwingend notwendig gefordert- kund tut, hat später Probleme.
Ansonsten müsste der Reisende dem RV eine Verzichtserklärung unterschreiben, wonach mit der Annahme des Ersatzhotels alle weiteren Ansprüche erloschen sind.
Ich verstehe dich beim besten Willen nicht. Ich beschreibe hier lediglich eine Rechtsposition, ob die oft oder wenig ausgelebt wird ist Faust 2. Teil. Verträge sind einzuhalten. Das kennen wir ja auch von den Stornobedingungen der RV.
Ich vertrete diese Rechtsposition hier in diesem forum schon viele viele Monate. Und bisher hat mir noch niemand darlegen können, das sie falsch ist. Und hier schreiben ja anscheinend auch viele Interessenvertreter.
Es ist ja auch nicht ausgeschlossen, das es bisher kaum jemand darauf ankommen lassen hat.
Gruss Gabriela
Gruss Gabriela
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geschrieben 1272382811000
Hallo.Mal ne Frage in die Runde.
Wir fliegen im Juli in Jungle Park Resot nach Hurghada.
Flug geht morgens um 03:30.Da wir 220 km vom Flughafen weg wohnen müssen wir wohl spätestens 22:30-23 uhr los.
Sind also lange unterwegs bzw auf den beinen.
Nun hörte mann das das Hotel in letzter zeit desöfteren überbucht war.
Wie würdet ihr euch verhalten wenn ihr vorort nach über 24 std auf den beinen ankommt und euch gesagt wird das das Hotel überbucht sei.
Also auch wenn meine Frau und meine Tochter mich wohl steinigen würden so würde ich auf deinen Rücktransfer nach deutschland pochen.
haben extra diese Hotel wegen seines Aquaparks gebucht,da intressiert es mich rein garnicht ob ich ein Qualitativ bessere Hotel bekommen.
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geschrieben 1272385721000
...zunächst einmal ist in der letzten Zeit ja keine Rede mehr von Überbuchungen und zum anderen würde ich es genau so halten wie Du schreibst. Auf sofortigen Rückflug pochen, samt Rückzahlung des Reisepreises zzgl. saftiger Entschädigung. Was glaubst Du wohl wie schnell im Falle des Falles dann ein Bungalow wohl urplötzlich doch frei ist...
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geschrieben 1272386019000
Alte Reiseleiterweisheit: der lästigste und hartnäckigste Gast bekommt das Zimmer. Umgebucht werden die soften, die denen es eh wurscht is wo sie wohnen.
Also, immer schön hartnäckig bleiben und kein Mitleid zeigen ;.-)
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geschrieben 1272386070000
@ Gabriela
Hier ist ein Reiserechtsforum, in dem viele Ratsuchende Hilfe für eine konkrete Situation suchen. Und da gebe ich Auskunft über die aktuelle Rechtslage, soweit mir da Urteile bekannt sind. Damit gebe ich den Hilfesuchenden eine Information an die Hand, auf die sie sich gegenüber ihrem Reiseveranstalter berufen können. Auch wenn es sich nicht immer um höchstrichterliche Rechtsprechung handelt, es ist schließlich noch nicht alles vom Bundesgerichtshof oder vom Europäischen Gerichtshof geklärt, so ist das doch immerhin ein Argument gegenüber dem Reiseveranstalter.
Bei dir habe ich allerdings den Eindruck, du verwechselst dieses Hilfeforum mit einem juristischen Seminar. Da schreibst du, wie es deiner Meinung nach sein müsste, aber nicht, wie die Gerichte bisher entschieden haben. Was nützt es denn einem Fragesteller, wenn er seinem Veranstalter nur schreiben kann, "Die Gabriela Maier, die hat aber im HC-Forum geschrieben..."? Glaubst du, das beeindruckt den RV?
Und ganz besonders bedenklich finde ich es, wenn du so tust, als sei deine Meinung durch eine gefestigte Rechtsprechung gedeckt, du aber nicht in der Lage bist, hierfür auch nur ein einziges Urteil zu benennen. Ich finde das sogar von dir äußerst unfair gegenüber den hier Ratsuchenden, weil du falsche Vorstellungen weckst, die in falsche und kostspielige Fehlentscheidungen münden können.
Ich appelliere an dich, dich bei Antworten auf konkrete Probleme aus Fairnessgründen gegenüber den anderen Usern von deinem Wunschdenken zu lösen, und dich bei deinen Auskünften auf die aktuelle Rechtslage zu beschränken. Es gibt doch genug andere Threads, in denen wir über juristisch Wünschenswertes diskutieren können.
Gruß
Manfred
Einmal Bulgarien - immer Bulgarien! Once in Bulgaria - forever in Bulgaria! Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии! -
geschrieben 1272387287000
mein letzter Versuch, jemanden argumentativ zu überzeugen, der zwar anscheinend gut googlen kann, aber juristisch über -sorry- keinen background verfügt.
Warum gibt es so wenige Urteile, in denen ein wie hier diskutierte Fall entschieden worden ist ? Ganz einfach, die RV sowie die -in ihren Bereichen- Banken und Versicherungen fürchten Urteile als Präzedenzurteile wie der ****** das Weihwasser. Es gibt mit Sicherheit Gerichtsentscheidungen in diesen Streitpunkten, zwar nicht als Entscheidung des Gerichtes sondern im Sinne einer Vereinbarung. Das weiss man doch ! Das Urteil des LG Frankfurt war in einer Hinsicht ein Gau für die RV, hat ihnen aber auf der anderen Seite die Augen geöffnet, wie teuer es für sie werden wird.
Und ein letzter Punkt für den Nürnberger "Geisterfahrer", also der, der die vielen Geisterfahrer entgegen kommen sieht:
was glaubst du würden die RV liebend gerne in ihre AGB reinschreiben ?? Ich mache einen Vorschlag: " falls das gebuchte Hotel am Zielort nicht zur Verfügung steht behält sich der RV vor, den Reisenden in ein anderes aber zumindest gleichwertiges Hotel umzubuchen".
Das haben sie aber nicht ! Und warum wohl ? Verträge sind einzuhalten, denn wenn ich als Urlauber sage, ich möchte wieder in mein Hotel xyz und buche das, ist das ein Vertragsgegenstand, ok ?
Und schlussendlich noch was zu den 50%, die ich hier immer wieder anführe. Schon in anderen threads habe ich gesagt, das die Gerichte einen vor Antritt der Reise festgestellten Fakt der Nichtverfügbarkeit pauschal mit 50% bewerten. Ich habe aber auch immer gesagt, dass das sowohl mehr als auch weniger sein kann. Hat das -und auch das zum letzten Mal unter Vorbehalt und Streitankündigung akzeptierte Ersatzhotel- Mher- oder Minderqualitäten -denn die können ja vor Ort definitiv festgestellt werden- gibt es Zu- oder Abschläge. Das ist dann folglich keine Pauschalentschädigung sondern eine individuell festgestellte Entschädigung. Übrigens wie im hier erwähnten Urteil des LG Frankfurt. Und nichts anderes habe ich vorgetragen.
Gruss Gabriela
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geschrieben 1272399119000
Gabriela,
ich gebe es auf, dich überzeugen zu wollen. Ich schreibe aber weiter, um die anderen User, vor allem die Neulinge hier, vor dir und deinen von so gut wie keinerlei Sachkenntnis getrübten Beiträgen zu schützen.
Du merkst überhaupt nicht, was du hier schreibst. Erst behauptest du, die Gerichte würden so entscheiden, bist aber nicht mal in der Lage, auch nur ein einziges Urteil zu benennen, das deine Behauptung stützt. Dann kommen von dir wilden Vermutungen ohne jeden Beleg:
##Es gibt mit Sicherheit Gerichtsentscheidungen in diesen Streitpunkten, zwar nicht als Entscheidung des Gerichtes sondern im Sinne einer Vereinbarung.Das weiss man doch !##
Wenn du keine Urteile kennst, dann unterlass doch die Behauptung, die Gerichte würden so entscheiden.
Ich war schon heute morgen versucht zu schreiben, "Quousque tandem abutere, Gabriela, patientia nostra?!"
Übrigens, ich verdiene seit über 35 Jahren mein Geld mit juristischen Dingen, nämlich mit Steuerrecht. Da habe ich nicht nur gelernt, Urteile zu lesen, was dir völlig abgeht, sondern auch, Wunschdenken von der Realität zu unterscheiden.
Ich werde dich also nicht mehr direkt ansprechen, aber deine Beiträge kommentieren, wenn du wieder mal so horrenden Blödsinn schreibst. Nicht um dich zu ärgern, sondern um die Rat- und Hilfesuchenden zu schützen.
Gruß
Manfred
Einmal Bulgarien - immer Bulgarien! Once in Bulgaria - forever in Bulgaria! Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии! -
geschrieben 1272412175000
also dann doch noch ein wirklich allerletzter Beitrag in dieser Sache.
Ich frage mich wirklich, ob du nicht merkst, das du hier im forum überhaupt keine Unterstützung erhältst. Wann immer ich in einem Thema -meistens kritische Themen- einen Kommentar schreibe, stürzen sich die hier anwesenden Platzhirsche darauf und versuchen diesen zu zerpflücken. Mit welchen Mitteln auch immer, aber das steht hier nicht zur Debatte. Es ist die Reisefraktion, in welcher Funktion auch immer. Sie schützt das eigene Haus. Jeder Angriff auf wen auch immer ist ein Angriff auf die Branche.
Bis heute hat niemand aus dieser Fraktion sich in dieses Thema eingebracht. Was glaubst du wohl, warum das so ist ? Lies mal die Beiträge von curi, er positioniert sich doch recht eindrucksvoll. Ich gehe davon aus, das seiner gewichtigen hier geäusserten Meinung von HC und deren Rechtsabteilung nicht betriebsintern widersprochen wird.
Du sprichst immer nur von Gerichtsurteilen, ich spreche hingegen nur von Rechtspositionen. Ob und wie oft diese vor Gericht im Detail zu einer Entscheidung führen bleibt aussen vor. Du kannst nichts aber auch rein gar nichts hier vortragen, das die von mir benannte Rechtslage nicht richtig bist. Und damit ist es für mich gut in der Diskussion mit dir, Manfred.
Gruss Gabriela
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geschrieben 1272427521000
Also : Ich bin KEIN Rechtler! mit Manfred NICHT verwandt! auch ich provoziere oft Statements!!! Aber eins, liebe Gabi, lass dir BITTE gesagt sein! Ein grosses "Sorry" im Vorfeld!Das was du oft hier schreibst, kann ich einem von mir
meinem selbst definierten Intelligenzbegriff (nicht) zuordnen!. Note 6 leider für dich!