Inclusivleistungen im Hotel verwehrt und als Reisemangel von Neckermann abgelehnt

  • maikli
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    geschrieben 1349472289000

    Ich wollte anwaltlich einen Reisemangel geltend machen, der darin bestand, dass lt. Katalog sämtliche inclusive LEISTUNGEN wie Billiard, Surfen, Fitneßraum im Hotel nur gegen Bezahlung möglich war, d.h. die genannten Leistungen wurden verwehrt bzw. so erschwert angeboten, dass letztlich die Nutzung ausblieb (Surfen). Die örtliche Reiseleitung bestätigte mir in einem Protokoll diesen Sachverhalt, nachdem ihr es selber nicht gelang, diesen Mangel erfolgreich abzustellen. Der RL gelang es beispielsweise, an der Reception "Gratischips" für Billiard für mich zu erhalten. Mir persönlich wurden diese jedoch ständig erneut verwehrt. Einmal riss mir gar der Kellner den Koe aus der Hand, nachdem er überzeugt war, ich würde unerlaubterweise "gratis" spielen. Also nur Ärger mit Inclusivleistungen! Die geforderte Minderung um 10% durch meinen RA wurde abgelehnt mit der Begründung, die örtliche RL hätte dies so nicht bestaetigt (trotz unterzeichnetem Protokoll, was besagt, dass Incl.-Leistungen verwehrt wurde und der Mangel nicht dauerhaft abgestellt wurde) sowie die genannten Maengel seien für eine Minderung nicht ausreichend. Was nun? RA in Sachsen, ich im südl. BW und Gerichts... in Oberursel. Die Reise kostete knapp 5.700,--, Kenya, Mombasa, Nordstrand von Neckermannreisen. Wie muss ich das Verhalten von Neckermann einstufen? Für einen Tip besten Dank. lg Maik

  • nate1
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    geschrieben 1349516494000

    @maikli:

    ... und Gerichts... in Oberursel. ... :frowning:

    Nur kurz zur Info: In Oberursel/Taunus gibt es kein Gericht! Der Gerichtsstand für NEC

    (Sitz in Oberursel) befindet sich in Bad Homburg von der Höhe.

    "Es gibt nix Bessas wia wos Guads."
  • vonschmeling
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    geschrieben 1349519618000

    Zunächst einmal herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck, @maikli!

    Das Verhalten des Veranstalters kannst du getrost als Ablehnung deiner Forderung betrachten.

    Ohne den Wortlaut des Beschwerdeprotokolls zu kennen lässt sich sehr schwer vorhersagen, ob eine weitergehende möglicherweise streitige Lösung herbeizuführen ist. Zudem verstehe ich nicht ganz, weshalb du die Forderung durch einen Rechtsanwalt geltend machen lässt, hast du es denn vorher schon selbst versucht?

    Trotz der gefühlten Auswirkungen auf deinen Urlaubsgenuss ist der Wegfall der Leistung kostenloses Billard kein schwerwiegender Reisemangel. Ich bin ziemlich sicher, dass NEC sich kulant gezeigt hätte, wenn du die Beschwerde selbst vorgebracht hättest. Dabei setze ich jetzt einfach mal voraus, dass du darauf verzichtet hast.

    Nun ist diesbezüglich das Kind aber in den Brunnen gefallen, also berate dich mit deinem Anwalt bezüglich des Inhaltes deines Beschwerdeprotokolls. Sofern dein Vortrag jedoch nicht wesentlich mehr "Fleisch auf den Knochen" hat, als das Theater mit dem Billard, wird sich auch streitig kaum ein Anspruch auf Minderung durchsetzen lassen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kourion
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    geschrieben 1349519719000

    @maikli

    Hi,

    zur allgemeinen Info:

    Lt. Frankfurter Tabelle beträgt die "eventuelle Preisminderung" ("grobe Richtschnur" !) für "fehlende Einrichtungen (Sportanlagen, Tauchschule, Surfschule, etc.) 3 - 10 % bei Zusage " : Klick hier    

    10% sind damit der Höchstsatz...  :?  

    @vs

    Sehe, du warst schneller... und ausführlicher.  ;)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
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    geschrieben 1349519934000

    Nachtrag:

    Im Zeitalter der Kommunikation sollte die räumliche Distanz zwischen den Beteiligten kein Problem darstellen, zumal ich euch nicht vor dem AG Bad Homburg v.d.H. sehe, sondern - wenn überhaupt! - eine vorgerichtliche Einigung auf der Basis eines Vergleichs für realistisch halte.

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  • carsten79
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    geschrieben 1349526666000

    Es geht dem TO nicht darum, ob der Wegfall der Leistung kostenloses Billard einen Reisemangel darstellt.

    Er hat oben klar geschrieben, dass sämtliche Inklusivleistungen nur gegen Bezahlung möglich waren bzw. schlussendlich die Nutzung unmöglich gemacht wurde. Das ist ein bisschen was anderes und wurde wahrscheinlich nicht aus reiner nächsten Nächstenliebe so von der RL unterzeichnet.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1349528416000

    @carsten79

    Er hebt aber insbesondere auf Billard ab, daher auch meine Aussage, ohne den Wortlaut des Beschwerdeprotokolles zu kennen, könne man keine realistische Einschätzung abgeben.

    Zudem unterstelle ich, das NEC nicht ohne Grund behauptet, im Rahmen der bestätigten Mängelanzeige sei ein Anspruch auf Minderung nicht zu erkennen; das werden die wohl auch kaum aus Mangel an Philantropie äußern ... sondern ggf. fundiert begründen können.

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • maikli
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    geschrieben 1349553396000

    Hallo, habe soeben sehr ausführlich auf alle Fragen geantwortet, nur leider nach dem Drücken von "abschicken" war alles weg, d.h. ich sollte mich erneut anmelden. Aber mein Stellungnahme ist verschwunden. Was ist da los.

    lg Maik

  • Kourion
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    geschrieben 1349554040000

    @maikli

    Passiert und ist dann - bei einem längeren Posting - ein wenig ärgerlich. Vllt. lieber auf Word vorschreiben oder aber vor dem Abschicken kopieren (wenn's Schreiben länger gedauert hat).  ;)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • maikli
    Dabei seit: 1349395200000
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    geschrieben 1349566064000

    Hallo, bereits vor der Reise gab es bei der Zahlung der Reise einen ärgerlichen Vorfall mit nec, der aus meiner Sicht sehr unprofessionell behandelt wurde: Obwohl ich meine Kreditkartendaten und den kpl. Verfügungsrahmen bereitstellte, war NEC nicht in der Lage, das Geld abzurufen. NEC schiebt die Schuld auf den KK-Anbieter und umgekehrt. Und ich ahnungslos mittendrin.Soweit die Begründung, warum ich gleich einen RA beauftragte.In meinem Beschwerdeprotokoll steht ganz eindeutig drin: “Im Katalog schon bezahlte Leistungen wurden vom Hotel Verwehrt z.B. Billiard, Windsurfen, Fitneßraum. Viele Punkte reihten sich aneinander. Wenn RL im Hotel, war alles ob, am naechsten Tag wieder nicht.”Von der örtlichen RL unterschrieben. Trotzdem behauptet der RA der Gegenseite in seinem Ablehnungsschreiben, die vorgetragenen Punkte wurden von der RL nicht bestätigt.Ich habe es jedenfalls schriftlich.Ich würde zunächst meinem RA den Widerspruch vorschlagen, mal schauen, welche Idee er hat.Natürlich spielt das Billiardthema nur zweitrangig eine Rolle. Aergerlicher war da schon das permanente Abwiegeln, wenn wir Surfen wollten. Andere Urlauber wurden sofort bedient, wenn sie sofort bar zahlten.Eskaliert ist die ganze Sache in der Haelfte des Urlaubs, als mir plötzlich mein taegl. Fitnessraumbesuch in Rechnung gestellt werden sollte. Da habe ich mich gleich an der Reception beschwerd. Die allerdings haben mir ausdrücklich erklärt, dass die o.g. Leistungen extra gezahlt werden müßte. Auch die örtl. RL war platt, hat sich jedoch sehr engagiert zur Lösung eingesetzt. Sie mußte gar den vom GM des Hotels unterzeichneten Vertrag vorlegen.Trotzdem ging der Aerger Tag für Tag weiter. Ich konnte die RL auch nicht zu massiv beanspruchen, da sie zu der Zeit mit 3 Todesfaellen innerhalb von 5 Tagen kämpfte, natürlich mit dem zugehoerigen organisatorischen Teil kämpfte.Irgendwie hatte ich den Eindruck wie auch die örtl. RL, dass da jeder seine Haut retten wollte. Da war ein 48-jaehriger Tourist am Strand mit Herzstillstand zusammengebrochen und es kam keine Hilfe. Ein dt. Arzt und 2 dt/ch Krankenschwestern haben den Mann 60 min reanimiert- leider umsonst. Der dt. Arzt meinte nur, ein Defibrilator und ein paar Infusionen/Ampullen hätten evtl. geholfen. So bleibt nun die Ungewissheit, da nicht alles getan wurde. Der Hotelarzt kam nach 30 min mit seinem Köfferchen (ohne Defi) usw.Da mußte sich die NEC-RL einiges von ihren Gaesten anhören: Verantwortung und Fürsorgepflicht für die Gaeste durch den RV…. usw. Also, Ihr seht, es war ein aufregender Urlaub.Lg Maik

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