Inclusivleistungen im Hotel verwehrt und als Reisemangel von Neckermann abgelehnt

  • maikli
    Dabei seit: 1349395200000
    Beiträge: 9
    geschrieben 1349820761000

    [size=9px]Überflüssiges Zitat[color=darkblue] entfernt, da dieses bei einer direkten Antwort entbehrlich ist.[/size][/color]

    Absolut korrekt, dieser Auszug und eindeutig!!!

    Danke. lg maik

  • Mausebaer120
    Dabei seit: 1156636800000
    Beiträge: 28975
    Zielexperte/in für: ZE
    geschrieben 1349855050000

    @Dylan

    Ich kann auch nur eine Hotelbeschreibung zum Travellers Beach von Neckermann finden und nur diese zählt, nicht die von anderen Veranstaltern und auch nicht die vom Travellers Club, da Maik ja das Travellers Beach gebucht hat und dies lt. seiner Aussage auch auf den Reisedokumenten steht.

    Sollte jemand von Neckermann doch noch eine andere Beschreibung für das Travellers Beach finden, möge er uns diese bitte verlinken und / oder hier reinstellen.

    Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude. ( Epikur von Samos )
  • maikli
    Dabei seit: 1349395200000
    Beiträge: 9
    geschrieben 1349909478000

    Der Link von Dylan vom 09.10.2012 um 15.19 führt zum richtigen Ergebnis.

    Genau diesen Zettel hat mir auch die lokale RL vorgelegt. Daraufhin hat sie sich ja auch ziemlich ins Zeug gelegt, mit kurzfristigem Erfolg leider.

    lg maik

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1349913648000

    @maikli

    Und woraus hast du vor der "Zettelvorlage" deinen Anspruch hergeleitet?

    Hast du den Inhalt der relevanten NEC Auschreibung ggf. dokumentiert?

    Die verlinkte ist offenbar invalid ... :?

    Ich wäre spätestens beim Kontrollbedarf der RL befremdet gewesen.

    Zudem hätte ich alle Kosten quittieren lassen, die ich vermeintlich unberechtigt aufbringen musste, hätte Zeugen gebeten, die Szenarien zu bestätigen.

    Möglichst ausgestattet mit einer unbestreitbaren Zusage gewisser Leistungen zum Zeitpunkt meiner Buchung - in schriftlicher Form.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Dylan
    Dabei seit: 1184630400000
    Beiträge: 7625
    geschrieben 1349946392000

    Hätte, Hätte, Hätte... :?

    Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.
  • Sunshine997
    Dabei seit: 1231200000000
    Beiträge: 407
    geschrieben 1349991534000

    Ist mir auch schon passiert, dass Leistungen, die angeblich inclusiv waren, vor Ort doch bezahlt werden mussten. Nach Rücksprache mit der Reiseleitung (die nichts ändern konnte)habe ich für die Leistungen, die ich haben wollte, bezahlt, mir Quittungen geben lassen und diese nachträglich beim RV höflich-freundlich ("Ihnen scheint bei der Ausschreibung ein Fehler unterlaufen zu sein ..."  ) eingereicht. Den Betrag habe ich mit einer netten Entschuldigung problemlos erstattet bekommen.

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
    Beiträge: 25346
    geschrieben 1349999535000

    Ohne Zweifel die sinnvollste Methode, aber @maikli bevorzugt scheint es "die harte Tour" mit Rechtsanwalt und theoretischen Visionen, dieser Sachverhalt mit solch geringfügigem Streitwert könnte zur Beurteilung eines Richters gelangen.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!