@ Antonia
Sobald der Schriftsatz vom Gericht da ist, schreibe ich dir eine PN. Ich werde tiefergehendes nicht im Forum veröffentlichen.
Gruss Bastian
@ Antonia
Sobald der Schriftsatz vom Gericht da ist, schreibe ich dir eine PN. Ich werde tiefergehendes nicht im Forum veröffentlichen.
Gruss Bastian
@bastianberlin sagte:
Dann frage ich mich doch ernsthaft, wie ein "Nichtexperte" mir Dreistigkeit unterstellen kann! (vgl. dein Kommentar v. 19.01.d.J)
...weil Du allem Anschein nach die Beschreibungen von TUI nicht richtig gelesen hast, in der eindeutig eben die Unterschiede aufgeführt sind. Es macht eben ein Unterschied was man buchen möchte/wollte und was man gebucht hat...
Hallo zusammen,
zunächst einmal, bastianberlin, Glückwunsch, dass du deinen Prozess offensichtlich gewonnen hast Ist das dann auch das Ende der Fahnenstange oder kann der RV in die nächste Runde gehen?
Allerdings kannst du aus den paar Zeilen Schilderung deines Eingangsthreads auch keine wirklich hilfreichen Kommentare erwarten, denn ohne genaue Kenntiss aller Umstände kann man kaum einschätzen, was genau Sache ist.
So, wie du es geschildert hast, hättest du die Angelegenheit eigentlich verlieren müssen, denn es ist komplett irrelevant, was für Zimmerbezeichnungen auf anderen Websites stehen und was du darunter verstehst und erwartest. Einzig und allein die Beschreibung und Bezeichnung bei TUI wäre relevant. Insofern würde mich die genaue Urteilsbegründung auch mal interessieren. Wich die Katalogbeschreibung vielleicht von der Bestätigung ab? Vielleich kannst du den Kern der Urteilsbegründung - ohne persönliche Details - bei Gelegenheit hier mal zusammenfassend darstellen, sobald sie dir vorliegt? Oder eben eine PN senden? Danke!
Gruß,
soedergren
sehr seltsam. und in nur knapp fünf monaten bereits abgeurteilt? das wundert mich sehr!
aber selbst bei gerichten gibt es wohl noch zeichen und wunder!
Der Urteilstenor würde hier sicherlich einige interessieren...oder wurde ein Vergleich geschlossen? Der TE schrieb etwas von "Schriftsatz"...ein solcher beinhaltet sicherlich keine rechtswirksame Entscheidung. Die Terminierung der Verhandlung erscheint mir wirklich sehr kurzfristig, wenn man die Überlastung der Gerichte berücksichtigt.
Aber letztendlich scheint dem Gesuch des Klägers entsprochen worden zu sein, deshalb wären die Entscheidungsgründe in diesem Fall wirklich interessant
Ich finde es nicht richtig, wenn Mitglieder von anderen Mitgliedern beleidigt werden, nur weil Sie einen Komentar abgegeben haben.
Jeder kann hier seine Meinungen schreiben. Diese müssen nicht immer mit der eigenen Meinung übereinstimmen. Aber man kann trotzdem immer noch sachlich argumentieren, ohne gleich zu beleidigen.
Respekt gegenüber anderen hat noch keinem geschadet!!
Dieser sogenannte "Schriftsatz" lässt relativ zwingend darauf schliessen, das zwischen den Parteien auf Vorschlag des Gerichtes ein Vergleich geschlossen wurde. Möglicherweise sogar ein Vergleich mit Widerrufsrecht in einer angegebenen Frist für die eine oder sogar beide Parteien. Das würde bedeuten, der TO hat nicht zu 100% Recht bekommen, aber das Gericht hat wohl anerkannt, das die Zimmerbezeichnung im Reisevertrag nicht eindeutig klar war. Denn sonst gäbe es tatsächlich nichts für den TO.
Nur bei einem Vergleich verkündet das Gericht mündlich den geschlossenen Vergleich und wird das später beiden Parteien schriftlich zuschicken, unabhängig von der Widerrufsfrist.
In der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht wird nie ein Urteil verkündet, weil der Amtsrichter nach den Vorträgen der Parteien sich einen Rückhalt verschaffen will, und deswegen höchstens ankündigt, eine Entscheidung an einem bestimmten Tag in nicht allzu ferner Zukunft zu verkünden. Das ist übrigens öffentlich. Bei einem Streitwert von € 420.-- ist gegen die Entscheidung des Amtsgerichtes keine Berufung möglich.
Ein Wort noch zu den "erbosten" repliken des TO: er hat ( höchstwahrscheinlich ) nicht erwartet, das ihm nach seiner auch in meinen Augen doch sachlich vorgetragenen Argumente soviel deutlich formuliertes Unverständnis entgegen kam. Wer weiss, warum das so war. Auf welche Seite mein letzter Satz gemünzt ist, bleibt mein Geheimnis.
Gruss Gabriela
ich komme auf das eingangsposting zurück und je öfter ich es lese, umso weniger verstehe ich es
bastianberlin möchte sich was gönnen und das beste buchen.
er bucht über tui, stellt aber vor ort fest, dass es nicht das beste ist, da das beste bei tui eine andere bezeichnung hat.
demzufolge war seine suite sehr wahrscheinlich auch billiger als die beste suite.
folglich zahlt er vor ort drauf, um doch noch das beste zu bekommen:
"Wir mussten vor Ort 420,- € nachbezahlen, um überhaupt in die erwartete Suite zu kommen."
Und das ist doch logisch, denn er hatte sie weder gebucht noch bezahlt.
Es macht hier mE wenig Sinn, zu spekulieren, solange wir nicht alle Fakten kennen.Es wäre schön, wenn uns der TO damit nach Zugang derselben versorgt
Gruß,
soedergren
P:S. Übrigens, Gaby, von Berufung hat auch keiner was gesagt. Dennoch muss, wie du selbst schreibst, die Sache noch nicht zwingend zum Abschluß gekommen sein und es kann sehr wohl noch weitergehen - eben z.B. bei einem widerrufbaren Vergleich. Also, warten wir's ab
"Es wäre schön, wenn uns der TO damit nach Zugang derselben versorgt"
und wie soll das funktionieren? indem er jemandem etwas in einer PN zitiert?
da kann man doch wer weiß was schreiben.
ich glaube die geschichte erst, wenn ich den schriftsatz im original gesehen habe und das ist ja leider nicht möglich
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!