richtig, meine Bemerkung zur evtl. Berufung war auch rein profilaktisch. Der TO hat hier sehr "offensiv" seinen Sieg verkündet, und es gab dazu Anmerkungen von anderen usern, ob das Urteil denn schon rechtskräftig sei. Nur deswegen meine Anmerkung.
Allerdings wenn ich schon beim "Klugsch...." bin, rein theoretisch wäre auch noch in der Verhandlung ein anderes Szenarium denkbar: der Richter lässt erkennen, das er dem Vortrag des Klägers glaubt, und legt dem Beklagtem ( hier dem RV ) nahe, die Forderung des Klägers anzuerkennen, was dieser dann auch akzeptiert. Dann kann der Richter tatsächlich sofort in der mündlichen Verhandlug ein "Anerkennungsurteil" sprechen und die schriftliche Begründung dazu dann nachliefern. Was ich hier aber nicht glaube, aber richtig ist: der TO ist gefordert, mehr Info`s zu liefern.
Gruss Gabriela