• gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1276354187000

    @soedergren:

    richtig, meine Bemerkung zur evtl. Berufung war auch rein profilaktisch. Der TO hat hier sehr "offensiv" seinen Sieg verkündet, und es gab dazu Anmerkungen von anderen usern, ob das Urteil denn schon rechtskräftig sei. Nur deswegen meine Anmerkung.

    Allerdings wenn ich schon beim "Klugsch...." bin, rein theoretisch wäre auch noch in der Verhandlung ein anderes Szenarium denkbar: der Richter lässt erkennen, das er dem Vortrag des Klägers glaubt, und legt dem Beklagtem ( hier dem RV ) nahe, die Forderung des Klägers anzuerkennen, was dieser dann auch akzeptiert. Dann kann der Richter tatsächlich sofort in der mündlichen Verhandlug ein "Anerkennungsurteil" sprechen und die schriftliche Begründung dazu dann nachliefern. Was ich hier aber nicht glaube, aber richtig ist: der TO ist gefordert, mehr Info`s zu liefern.

    Gruss Gabriela

  • soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
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    geschrieben 1276354806000

    @karlchenco, ne, das wär wohl ein bißchen kompliziert und auch zu viel verlangt... aber zumindest eine Zusammenfassung der Fakten (Urteil / Schriftsatz / Vergleich ??) wär doch ganz nett. Wie gesagt, warten wir's ab...  :-)

  • bastianberlin
    Dabei seit: 1244073600000
    Beiträge: 7
    geschrieben 1277899757000

    @soedergren sagte:

    @karlchenco, ne, das wär wohl ein bißchen kompliziert und auch zu viel verlangt... aber zumindest eine Zusammenfassung der Fakten (Urteil / Schriftsatz / Vergleich ??) wär doch ganz nett. Wie gesagt, warten wir's ab...  :-)

     

    Also für alle hier der Wortlaut des gestern erhaltenen Gerichtsschreibens:

     

    Geschäftszeichen: 113 C 62/10

     

    Amtsgericht Mitte, Im Namen des Volkes, Urteil:

    Im Rechtsstreit TUI (Klägerin) gegen mich (Beklagter) hat das AG Mitte ZPA 113, für Recht erkannt:

    Die Klage wird abgewiesen!

    Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen

    Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar

     

    Dieses Urteil ergeht gemäß § 313 ZPO und beruht auf den vom Beklagten dargestellten Umständen.

     

    Nebenentscheidung : §§ 91 ZPO, 708 Nr.11, 713 ZPO

     

    Eine Berufung wird nicht zugelassen, da die Voraussetzungen des § 511 Abs.2 Nr.2, Abs. 4 ZPO nicht vorliegen.

     

    Bumms - Aus - Feierabend (dies ist ein Kommentar von mir und nicht Bestandteil des Urteils)

  • karin324
    Dabei seit: 1105747200000
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    geschrieben 1277906038000

    kann mir mal jemand auf die sprünge helfen? ich versteh nicht so ganz, WAS denn nun hier von WEM gewonnen wurde :frowning:

     

    tui war ja anscheinend der kläger....................warum haben die geklagt?

     

    ich habe das ganze eigentlich so verstanden, dass bastianberlin tui wegen den mehrkosten seiner reise verklagt hat und gewonnen hat. dem scheint aber nicht so zu sein.........in dem schriftsatz steht ja das bastianberlin der beklagte ist.

    karin
  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1277906245000

    Yepp, genau das habe ich mich auch gefragt.

     

    Koennte ja sein dass TUI wegen Rufschaedigung geklagt hat und der Richter meinte, ne - dafuer reicht es nicht. ;)

     

    @bastianberlin: Wenn du hier schon alle angreifst dann solltest du nicht Nebelbomben werfen sondern alle Fakten auf den Tisch legen.

  • Alika
    Dabei seit: 1144713600000
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    geschrieben 1277906711000

    @bastianberlin

    Deine Rechnung wirst Du ja wohl komplett bezahlt haben und einen Schadenersatz erhälst Du offensichtlich auch nicht.

    Verstehe das Ganze nicht - vielleicht ist es auch die Hitze :frowning:

    Gruß

    Alika

    Wenn der Weg schön ist, lass' uns nicht fragen, wohin er führt!
  • bastianberlin
    Dabei seit: 1244073600000
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    geschrieben 1277912759000

    Dass es vielleicht nochmal kurz klar wird:

     

    TUI hatte von mir vor Ort die Entrichtung von 420,- € extra verlangt.

    Ich habe denen meine Bankdaten gegeben und die Abbuchung unter Vorbehalt genehmigt.

    Zurück in Deutschland, habe ich den Betrag zurückbuchen lassen!

    Und auf diese Zahlung hatte mich die TUI verklagt - und verloren!

     

    Muss mich entschuldigen, dass ich im Vorfeld die Rückbuchung unerwähnt liess - insofern waren Verständnissprobleme vorprogrammiert.

  • karin324
    Dabei seit: 1105747200000
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    geschrieben 1277914653000

    ok, mit dieser erklärung macht es dann sinn ;)

     

    herzlichen glückwunsch!

    karin
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1278372486000

    Liege ich mit der Annahme richtig, dass das Amtsgericht "Mitte" ein Berliner Amtsgericht ist ? Das würde bedeuten, das die Nachforderung der TUI nichts mit dem eigentlichen Reisevertrag zu tun gehabt hat, und daher nicht am Stammsitz in Hannover verhandelt wurde. Wäre deswegen schon interessant, da div. RV mittlerweile nach der Flugaschenkatastrophe die Urlauber mit pauschalen Nachforderungen behelligen. Das würde dann analog wohl auch für evtl. gerichtlichen Auseinandersetzungen wg. der Nachforderungen gelten. Kostet also für die TUI `ne Menge Geld für in der Regel nicht so involvierte Korrespondenzanwälte, und es fehlt der TUI das heimische Stadion, wo sich Richter und Unternehmensanwälte aus der täglichen Routine bestens kennen.

    Gruss Gabriela

  • bastianberlin
    Dabei seit: 1244073600000
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    geschrieben 1278606647000

    Zitat ist unnötig

    ja - damit liegts du richtig

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