• Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1278608466000

    @gabriela_maier sagte:

    ...., und daher nicht am Stammsitz in Hannover verhandelt wurde. .. 

    vermutlich wohl eher, weil der beklagte aus berlin kommt.

    da gehe ich bei dem nich einfach mal von aus.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • gabriela_maier
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    gesperrt
    geschrieben 1278611005000

    Nun, das ist schon ein Unterschied. Alle Streitigkeiten aus dem normalem Reisevertrag werden lt. AGB der RV am Sitz des Unternehmens verhandelt. Macht der RV aber eine Forderung ausserhalb des Reisevertrages geltend, muss er die natürlich am zuständigem Gericht einklagen, welches für den Wohnsitz des Beklagten zuständig ist. Und das dürfte auch für die betroffenen Urlauber wichtig sein, die zur Zeit von div. Veranstaltern mit Nachforderungen aus der Krise wg. der Vulkanasche herangezogen werden.

  • Lugansk
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    geschrieben 1278611008000

    Richtig!

     

    Schlieslich hat Tui geklagt und nicht der Reisende.

  • June2
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    geschrieben 1278615808000

    @gabi: das urteil hätte dann auch "anerkenntnisurteil" und nicht "anerkennungsurteil" geheißen..... :?

  • soedergren
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    geschrieben 1278621850000

    @gabriela_maier sagte:

    Alle Streitigkeiten aus dem normalem Reisevertrag werden lt. AGB der RV am Sitz des Unternehmens verhandelt.

    Nein, sorry Gaby, das hat mit deinen "geliebten" Veranstalter-AGB überhaupt nichts zu tun.

    Eine Gerichtsstandsvereinbarung in AGB gilt nur für Vollkaufleute (von wenigen Ausnahmen mal abgesehen, siehe §38 ZPO), nicht für Verbraucher. Im Verhältnis RV zu Urlaubs-Reisendem hat die Gerichtsstandsvereinbarung in den AGB keinerlei Wirkung (anders wäre es bei Geschäftsreisenden). Zuständig ist in diesem Fall immer das Gericht am Wohn- bzw. Geschäftssitz des Beklagten.

    Dass so oft Verfahren in Hannover anhängig sind liegt einfach daran, dass der dort ansässige RV in diesen Verfahren Beklagter ist.

    In dem hier vorliegenden Verfahren war der RV aber Kläger, der Beklagte wohnt in Berlin (Mitte), also war das AG Mitte zuständig. Von RV-AGB keine Spur ;-)

    Nur nebenbei: zahlt ein Urlaubs-Reisender eine "Vulkanasche-Rechnung" nicht, wird der RV klagen und der Reisende ist Beklagter und ganz selbstverständlich wird das Verfahren dann am für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht geführt. Auch das hat nichts mit den AGB des RV zu tun.

    Gruß,

    soedergren

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1278625464000

    Das ist alles richtig. Aber ein bischen klugsch..... will ich trotzdem. Nicht immer ist der Gerichtstand am Ort des Beklagten, da gibt es einige Ausnahmen. Beispiel ? Du bist Mitglied eines Vereines, der aber nicht an deinem Wohnsitz seinen Standort und seine Geschäftsstelle hat. Verklagt dich der Verein, weil du z.B. einen Beitrag schuldig bleibst, ist das Gericht am Ort des eingetragenen Vereines zuständig. Ich könnte noch was OT dazu sagen. aber mir ging es hier nur darum, den sich hier in anderen threads artikulierenden usern Mut zu machen. Im Gegensatz zu den "normalen" Streitigkeiten mit einem RV, von dem der Reisende was will -z.B. Schadensersatz- muss er seinem Geld nicht nachlaufen. Es ist total umgekehrt, das Risiko liegt in höherem Masse beim Kläger, und -um es gaz vorsichtig auszudrücken- es ist kein Nachteil, die Sache in seinem heimatlichem Gericht auszutragen.

    Gruss Gabriela

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1278762144000

    @gabi

    wenn die anderen - wie du zum schluß sagst - alles richtig schreiben, warum erst dieses posting?

     

    @gabriela_maier sagte:

    Nun, das ist schon ein Unterschied. Alle Streitigkeiten aus dem normalem Reisevertrag werden lt. AGB der RV am Sitz des Unternehmens verhandelt. Macht der RV aber eine Forderung ausserhalb des Reisevertrages geltend, muss er die natürlich am zuständigem Gericht einklagen, welches für den Wohnsitz des Beklagten zuständig ist. Und das dürfte auch für die betroffenen Urlauber wichtig sein, die zur Zeit von div. Veranstaltern mit Nachforderungen aus der Krise wg. der Vulkanasche herangezogen werden.

    der unterschied ist, wer der kläger und wer der beklagte ist.

    meistens wird tui verklagt, weil reisende mängel einklagen wollen.

    dann wird in hannover verhandelt.

    wenn die tui aber einen gast verklagt, wird am wohnort des gastes verhandelt.

     

    ist doch eigentlich nicht so schwer.

     

    und dein letztes beispiel mit dem verein ist doch sonnenklar.

    gibt es einen verein oder eine firma mit mehreren sitzen, orientiert man sich immer am stammsitz.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • weleju
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    geschrieben 1691665727543

    Hallo,

    es ist zwar lange her, aber gibt es ein Gerichtsurteil? Haben das gleiche Problem und es könnte uns helfen.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1691670470559

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