• dueres0221
    Dabei seit: 1263340800000
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    geschrieben 1267793484000

    AI  Leistung trotz anderslautender Katalogangabe tgl. 2 Std. verkürzt. Lohnt sich ein Gang zum Anwalt und was könnte ich evtl. als Entschädigung erhalten? Ich war mit meinem Mann 4 Wochen im Hotel und habe mir das und andere Mängel von der Reiseleitung bestätigen lassen.

  • kiotari
    Dabei seit: 1117670400000
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    geschrieben 1267799160000

    Hallo !

     Der Anwaltsgang würde sich nur wenn überhaupt lohnen wenn die Reise weniger als 4 Wochen

    zurück liegt .

    Falls es um die von Dir bewertete Reise im Dezember 09 geht hast Du keine Chancen mehr.

    www.internetratgeber-recht.de/Reiserecht/hauptseite.htm

     LG

    Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem man nicht vertrieben werden kann
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1267805411000

    Ich würde, wenn die Ansprüche tatsächlich nicht verjährt sein sollten, dem RV schriftlich mit Einschreiben/Rückschein die Ansprüche aus sämtlichen Mängeln formal -ohne sie im Detail zu  bewerten- auflisten, und ihn unter Fristsetzung auffordern, ob er dafür einen finanziellen Ausgleich -z.B. nach der Frankfurter Tabelle- leisten wird. Einen Anwalt kannst du dann immer noch einschalten, falls nötig. Es könnte nämlich sein, das bei einer sofortigen anwaltlichen Einschaltung der RV u.U. die dafür anfallenden Kosten nicht übernehmen muss, da er anführen kann, auch ohne Anwalt Regress geleistet hätte. Und die Rechtsschutzversicherer mögen es auch nicht gerne, wenn sie auf vermeidebaren Kosten sitzen bleiben, was dann deine Police belastet.

    Natürlich ist die Verkürzung der AI-Zeit ein Reisemangel. Aber dafür bis du beweispflichtig, doch wenn ich es richtig gelesen habe, hast du dafür eine Bestätigung der örtlichen Reiseleitung. Ob Irrtum im Katalog kann dir egal sein, das ist das Problem des RV. Er hätte dich davon in Kenntnis setzen müssen. Aber juristisch wohl schwierig zu bewerten: nur bis 24.00 Uhr statt bis 02.00 Uhr oder statt bis 24.00 Uhr nur bis 22.00 Uhr ?

    Gruss Gabriela

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1267879747000

    @dueres

    es wäre schön, wenn du zu deinem fall ein paar mehr infos geben könntest.

    welcher va? von wann bis wann wurden die ai zeiten verkürzt?

    welche mängel gab es noch?

    und wer hat dir gesagt, dass der katalog angelich einen druckfehler hat?

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • mawota
    Dabei seit: 1140048000000
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    geschrieben 1267889993000

    @lexilexi

     

    Ich nehme an, dass es um dieses Hotel auf Fuerteventura geht:

    LTI Hotel Altamarena

    auf ab 70jährige zugeschnitten: absolute Ruhe ist erwünscht oder die AI Zeiten werden willkürlich geändert. Snacks gibt es nur zu einer bestimmten Zeit, und keine Sekunde früher oder später, Kinder sind nicht erwünscht, Eis und Snacks nur gegen Bezahlung aus Automaten. Sitzgelegenheiten teilweise verletzungsgefährdent (Rattan abgerissen total verdreckt).Sanitären Anlagen im Poolbereich und im Salonbereich nicht behindertengerecht,da zu weit weg. Keine Markengetränke,selbst inländische Drinks nur gegen Barzahlung. Essen unappetitlich, kalt und nur kurz angebraten bzw. angewärmt am BUffet und das sogar beim Weihnachts- und Silvestermenue. Mehrere Gespräche mit der Hoteldirektion und der Reiseleitung ergaben keinerlei Änderung.

     

    Hier war dueres0221 gar nicht zufrieden - wobei sonst alle Gäste im Dezember/Januar gute bis sehr gute Bewertungen gemacht haben... Jetzt sollte man wirklich den Katalog-Text kennen, den er bemängelt.

    Auch ich habe schon mal für den Sommerurlaub in einem Winterkatalog geblättert, welcher aber schon die Sommerpreisliste enthielt, aber die Hotelbeschreibung war nicht richtig für den Sommer... Darf ich noch anfügen, dass ich als Altersgruppe 55-60 mich nicht über die 70jährigen aufregen würde - liegen doch sehr nahe beisammen...Oder?

     

    Gruss Markus

    Im Leben wie auf Reisen: Qualtität ist wichtiger denn billig
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1267893207000

    @mawota:

    oh Gott, habe über das Profil des TO auch nachgelesen. 102 Leser haben die Hotelbewertung beurteilt, nur 8% mit hilfreich. Insgesamt wohl über 1300 Zugriffe auf die Bewertung.

    Hier möchte man seine gutgemeinten Hilfestellungen oder Ratschläge am liebsten wieder zurücknehmen, da es sich anscheinend um professionelle Nörgler handelt. Erinnert mich an die alte Rechtsweisheit: man muss auch die andere (n) Seite(n) hören. War mir eine Lehre.

    Gruss Gabriela

  • mawota
    Dabei seit: 1140048000000
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    geschrieben 1267894014000

    Ja Gabriela, es gibt einfach zu viele Nörgler ;)

     

    Aber das nächste Mal biste sicher wieder richtig mit deinen kundigen Ratschlägen...

     

    Gruss aus der - seit heute Morgen -wieder winterlichen Schweiz

    Markus

     

    Im Leben wie auf Reisen: Qualtität ist wichtiger denn billig
  • dueres0221
    Dabei seit: 1263340800000
    Beiträge: 13
    geschrieben 1267951274000

    Überflüssiges Zitat lt. Forenregeln entfernt !

    @kiotari

    die reklamation wurde fristgerecht dem veranstalter gemeldet, läuft bereits seit rückkehr im januar und wird vom veranstalter mit immer neuen auflagen etc. auf die lange bank geschoben. ich will nur wissen, ob ich bei der anwaltseinschaltung überhaupt chancen habe oder soll ich mich mit 100 euro für 4 wochen tgl. 2 stunden AI-verlust abspeisen lassen mfg

  • dueres0221
    Dabei seit: 1263340800000
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    geschrieben 1267951493000

    Überflüssiges Zitat lt. Forenregeln entfernt ! Ein @ + Name reicht vollkommen aus, wenn man auf einen Beitrag auf der gleichen Seite antwortet !

    ======

    @gabriela_maier

    danke - ich werde wohl doch einen anwalt nehmen müssen dueres

  • AntoniaW
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    geschrieben 1267951646000

    @dueres0221 sagte:

    soll ich mich mit 100 euro für 4 wochen tgl. 2 stunden AI-verlust abspeisen lassen mfg

    Da käme es wohl auch darauf an, wann die Speisen versprochen worden: von 2 bis 4 Uhr nachmittags oder von 2 bis 4 Uhr nachts. Diese beiden Fälle würde ein Richter sicherlich unterschiedlich bewerten. Ein Anwalt dagegen wohl eher nicht - das Honorar ist ja gleich.

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