• bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1267979532000

    Ich verstehe nicht, wieso man wegen solch einer Lappalie

    "...AI Leistung trotz anderslautender Katalogangabe tgl. 2 Std. verkürzt..."

     

    und völlig belanglos ob nun eine oder zwei Stunden täglich, einen Thread eröffnet und über zwei Seiten ein Forum beschäftigt.

    Hier war jemand grundsätzlich frustriert wegen seiner schlechten Hotelwahl, also entweder die angebotenen 100€ nehmen, oder halt zum Anwalt gehen und fertig.

    DER gewinnt auf jeden Fall, egal ob nur Korrespondenz, oder eine für Kläger sowieso nervende gerichtliche Auseinandersetzung nötig wird. Der Anwalt bekommt auf jeden Fall sein Geld, entweder vom Kläger bzw. seiner Rechtsschutzversicherung, oder von ITS.

    Edit:

    Bei Richtern sehr beliebt sind in solchen Fällen übrigens Vergleichsangebote, der Anwalt fordert sagen wir mal 600€ wegen des höheren Streitwerts und damit auch sein Honorar, der Reiseveranstalter will dann gar nix zahlen. Der Richter schlägt 300€ vor, derAnwalt und der des RV nicken drauf. Ohne Rechtsschutzversicherung ist der Kläger abzüglich anteiliger Anwalts- und Gerichtskosten dann "richtig vorne". :laughing:

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • AntoniaW
    Dabei seit: 1204329600000
    Beiträge: 829
    geschrieben 1267981450000

    @dueres0221Ich habe die Ambiguität schon verstanden. Du auch?

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1267983855000

    @AntoniaW:

    gratuliere, musste mich entscheiden entweder zu googlen oder ins Lexikon zu schauen ( habe letzteres getan ).

    Über weitere Mängel wurde hier vom TO keine Informationen geliefert. Ich stelle mir daher profilaktisch einen Richter vor, der den Qualitätsverlust der 2 Stunden AI ( also eine Stunde vormittags und eine Stunde nach 22.00 Uhr ) zu bewerten hätte. Da geht es ja nur um Getränke, und ich kann mir lebhaft die süffisanten Fragen des Richters nach den Trinkgewohnheiten des Klägers vorstellen.

    Ich bleibe bei meiner Einschätzung des TO. Er sollte die € 100.-- nehmen und auf bessere Beute hoffen beim nächsten Urlaub. 

    Gruss Gabriela

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1267994246000

    @bernhard707

    so langsam kommt es mir auch so vor.

    vor allem finde ich es zäh und lästig, auf die wenigen infos zu warten, die man vom to so halbherzig dahin geschmissen bekommt.

    ich denke auch, dass es ihm nicht wirklich darauf ankommt, die unstimmigkeiten zu lösen, sondern einfach mal drauf zu hauen.

    zu dem im titel genannten druckfehler wurde bisher auch nicht eingegangen

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • nate1
    Dabei seit: 1244332800000
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    geschrieben 1268034862000

    Wie hoch wird wohl der Geldwert sein, wenn man sich nicht schon morgens ab 10 Uhr, sondern erst ab 11 Uhr betrinken kann und damit abends leider schon um 22 Uhr statt um 23 Uhr aufhören muss.

    "Es gibt nix Bessas wia wos Guads."
  • gastwirt
    Dabei seit: 1157414400000
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    gesperrt
    geschrieben 1268037843000

    Den Geldwert kann man nur nach psychologischer Begutachtung wirklich ermitteln! handelt es sich um einen sogenannten "Frühtrinker" oder ist der TO eher den "Spättrinkern" zuzuordnen? :p daraus resultierend ergeben sich dann sehr unterschiedliche Berechnungsgrundlagen, die auf die Höhe der Entschädigung und dem daraus natürlich zu leistenden Schadensersatz erheblichen Einfluss haben.

    Mit dieser Vorhehensweise hat man dann konkrete Anhaltspunkte ohne natürlich schon genau zu wissen, wie hoch die "Schadenssumme" ist. Dazu werden dann weitere Gutachten erforderlich sein. Überprüfung der Ess-& Schlafgewohnheiten, um nur zwei Beispiele zu nennen, müssten dann dort einfliessen. Für weitere Beratung in diesem sehr kompliziert zu beurteilenden "casus knactus" steht die Rechtsabteilung meines Unternehmens gerne zur Verfügung. Leider werde ich dann diese Arbeit auch wieder übernehmen müssen, da ich einen 1-Mann führe! :kuesse: In diesem Sinne Prost auf eine allzeit gute AI-Versorgung

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1268040986000

    @gastwirt

    du machst mit diesem beitrag deinem selbsternannten titel als ze für galgenhumor aber alle ehre ;)

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • gastwirt
    Dabei seit: 1157414400000
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    gesperrt
    geschrieben 1268046843000

    Das hab ich damals in ZE-Diskussion gelernt :kuesse:

  • Alexa78
    Dabei seit: 1211414400000
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    geschrieben 1268062590000

    Ich verstehe den TE irgendwie. Wir hatten einmal ein ähnliches Problem. AI erst ab 11:00 Uhr (statt lt. Katalog 10:00 Uhr) und viele Nutzer im Forum machten sich lustig, ob man denn nicht einmal 1/2 Stunde ohne AI auskommen würde (Frühstück ging bis 10:30 Uhr) :?   Klar kann man, aber ich habe explizit zu diesen Konditionen gebucht. Mir war AI (Getränke) bei einem Urlaub mit Kind sehr wichtig - und genau danach habe ich Ausschau gehalten.

     

    Sorry ... vom Thema abgekommen ...

     

    Wenn ich jetzt 4 Wochen lang, 2 oder 3 Getränke (wieviele Personen?) aus eigener Tasche bezahlen muss, macht das aber auch mehr als 100 EUR aus :? Ich find`s nicht lustig, denke aber, dass ein Anwalt nix bringen wird. Ist auch die Mühe und Ärger nicht wert.

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1268065484000

    Auch ein Kind kann mal (Frühstück ging bis 10:30 Uhr) eine halbe Stunde ohne Getränke auskommen und ab 11h gab's ja alle AI Leistungen.

    Wenn nicht, so 'ne Cola oder ein Saft gegen Bares reisst ja auch ein gewaltiges Loch in die Reisekasse.

    In diesem Thread geht es aber eher um "Erbsenzählerei" aus Frust über das, wie schon erwähnt, schlecht gewählte Hotel und die altbekannte Geschichte "Was kann ich (dann) vom Reiseveranstalter zurückfordern?".

    Life is too short to limit your vision ... indeed
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