Ja, das ist tatsächlich o.t. und so alt, dass es schon fast zu den "Schnurren" gehören darf, die sich die HC IT gestattet ...
Notfalls eröffnet man eben einen Thread und erhält dann den Hinweis wo zu suchen sei von den Usern, die sich zum Auffinden der klassischen Suchmaschinen bedienen.
Und wenn man nichts von alledem machen will, druckt man eben wirklich alles aus was man bekommen hat - dann ist das Richtige sicherlich dabei.
Zwar ist das dann nicht mehr "papierlos", aber jedenfalls kein Drama und ebenfalls kein Grund, eine Erstattung wegen "unangemessener Leiden" zu fordern ...
Zum Glück ist allerlei1985 ja "heile" aus der Geschichte rausgekommen (??!) - es wird aber ihr/ihm nicht als eiziger/m Pauschalreisender/n passiert sein, dass die IA die RR-Info verbummelt - daher habe ich alternative Ideen vorgetragen.
Auf die Abholzeit lässt sich mit Hilfe der Eruierung der Flugzeit leicht schließen, ich sehe nicht wirklich eine besondere Härte in der vorgestellten "Causa".
Wie gesagt - die reinen Kosten - sofern nachweisbar - kann man in der Hoffnung auf Erfolg geltend machen, ein Schaden im Sinne des Reiserechtes ist allerdings nicht entstanden und somit auch kein Anspruch auf Entschädigung.
Mich beschleicht zuweilen ein gewisses Befremden bezüglich der im Rahmen von Ansprüchen vorgetragene "Reklamationen" - nicht selten fragt man sich nach der Lektüre, was denn nun eigentlich so wirklich "schlimm" gewesen sein soll, weshalb man betonen muss, mit "heiler Haut entronnen" zu sein und gar noch anderen "Verzweifelten" dieselbe "gerettet" zu haben?
Sorry - man kann auch die erfolglose Suche nach dem Zahncremesopo bei Drogen-Müller als "abeteuerlich" beschreiben, wenn es denn ein Forum für solche Probleme gibt ...
*rolleyes*
Ich bitte an dieser Stelle ausrücklich darum, auf die üblichen Arien zu hilflosen Bestagern zu verzichten, die sich mit dem Netz ja so gar nicht auskennen und womöglich hilflos tagelang an der Reze lungern, weil ihre Rückreiseinfos abhanden gekommen sind ...