Moin.
Wir wurden kurz vor Weihnachten noch von OFT Reisen mit einer Kerosinpreiserhöhung "beglückt".
Absolut unverschämt.
Wir hatten die Reise (8.04-22.04.06) Ägypten Nilkreuzfahrt mit Badeurlaub Ende Oktober gebucht.
Die Buchungsbestätigung ist erst mit der Erhöhung am 12.12.05 gekommen.
Ich habe hier im Forum schon ein wenig gelesen und gesehen, das eine Kerosinpreiserhöhung nicht weiter gegeben werden darf, wenn nicht die Kalkulation offen gelegt wird.
Jetzt ist es ja schön und gut, wenn ich recht habe, aber OFT die Sachen nicht anerkennt.
Ich habe zunächst Einspruch erhoben, weil wir zu keinem Zeitpunkt auf die AGB hingewiesen wurden und diese auch nicht unterschrieben haben.
OFT weigert sich trotzdem.
Was soll ich machen?
Eine Rechtsschutz habe ich nicht. Zahlen?
Danke
PS.
Eine zitierfähige Rechtsquelle wäre nett.
mfg