• peekay
    Dabei seit: 1086134400000
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    geschrieben 1136198642000

    Moin.

    Wir wurden kurz vor Weihnachten noch von OFT Reisen mit einer Kerosinpreiserhöhung "beglückt".

    Absolut unverschämt.

    Wir hatten die Reise (8.04-22.04.06) Ägypten Nilkreuzfahrt mit Badeurlaub Ende Oktober gebucht.

    Die Buchungsbestätigung ist erst mit der Erhöhung am 12.12.05 gekommen.

    Ich habe hier im Forum schon ein wenig gelesen und gesehen, das eine Kerosinpreiserhöhung nicht weiter gegeben werden darf, wenn nicht die Kalkulation offen gelegt wird.

    Jetzt ist es ja schön und gut, wenn ich recht habe, aber OFT die Sachen nicht anerkennt.

    Ich habe zunächst Einspruch erhoben, weil wir zu keinem Zeitpunkt auf die AGB hingewiesen wurden und diese auch nicht unterschrieben haben.

    OFT weigert sich trotzdem.

    Was soll ich machen?

    Eine Rechtsschutz habe ich nicht. Zahlen?

    Danke

    PS.

    Eine zitierfähige Rechtsquelle wäre nett.

    mfg

  • Thorben-Hendrik
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    geschrieben 1136198838000

    Ich würde nicht zahlen, denn die Masche ist defintiv nicht rechtens.

    OFT hat eiegntlich gar keine andre Chance als euch fahren zu lassen, denn was sollen die machen den ASufpreis einklagen? da würden die auf die nase fallen und das wissen die auch also nicht bange machen lassen und hart bleiben!

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • emdebo
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    geschrieben 1136199364000

    Hier die Details

    Na dann ein Gutes Neues Jahr 2006 !

  • peekay
    Dabei seit: 1086134400000
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    geschrieben 1136215376000

    Danke für die ersten Tipps.

    Ich habe Bedenken, dass OFT uns die Reiseunterlagen nicht aushändigt, wenn nicht vollständig gezahlt wird.

    Was soll ich dagegen schon tun.

    Selbst wenn OFT es nicht dürfte, ich müsste es vorher 100% sicher wissen, damit ich nicht auf den ganzen Kosten sitzen bleibe.

    Das Urteil, das emdebo verlinkt hat, ist von 2001. Ist das noch aktuell?

    Mein Problem ist. Recht haben, ja. Recht bekommen wird schwierig.

  • Thorben-Hendrik
    Dabei seit: 1105401600000
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    geschrieben 1136215828000

    Die werden die Unterlagen schon rausrücken, denn sonst steht das ja offensichtlich in keinem verhätnis zu dem Schaden, der denen durch ein Storno entsteht! Die wollen Dich nur mürbe machen, alss die mal zappeln DURCHHALTEN!!!

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • peekay
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    geschrieben 1136225696000

    Ich bin da nicht so sicher.

    Laut AGB ist alles okay. Da sind keine Fehler drin.

    Dann müssten ja schon die ganzen AGB unwirksam sein oder fehlerhaft.

    Aber wie soll man das nachweisen.

    Hiiiiiiiiiiiiiiiiiilfe :?

  • Sina1
    Dabei seit: 1087171200000
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    geschrieben 1136231572000

    Ganz einfache Erklärung:

    Nach dem Urteil von 2001 haben sich die Veranstalter und Airlines rechtlich abgesichert. Die AGBs hast Du bei verbindlicher Reisebuchung akzeptiert - ob Du sie auch gelesen/verstanden hast, interessiert vor Gericht nicht.

    Die Reiseunterlagen werden erst nach vollständiger Begleichung des Reisepreises (inklusive aller Zuschläge) ausgehändigt. Ist der Reisepreis bis zum Abreisetag nicht beglichen, wird die Reise zu den gängigen No-Show- / Storno - Gebühren (Höhe siehe AGB) storniert und Du mußt die entsprechenden Gebühren bezahlen.

  • emdebo
    Dabei seit: 1093392000000
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    geschrieben 1136241666000

    @Sina

    Wie ist die einfache Erklärung denn zu verstehen? Egal, wie Gerichte entscheiden, werden AGB's dann so angepaßt, dass im Endeffekt der Kunde der Dumme ist ?

    @peekay

    AGB sind nicht die Bibel und werden von den Gerichten häufig zerpflückt. Natürlich ist es schwierig und langwierig, sein Recht zu bekommen, ohne gleich viel Geld zu investieren.

    Es ist zu berücksichtigen, das der Veranstalter ggf. das Recht hat, Zuschläge nachzufordern. Speziell dann, wenn zwischen Buchung und Abreise eine Zeit von mehr als 4 (?) Monaten liegt. Diese dürfen den Reisepreis auch nicht um mehr als 5% übersteigen. Bei höherer Nachforderung Rücktrittsrecht. Zusätzlichhat er aber präzise und nachvollziehbare Angaben zur Preisänderung zu machen.

    Nur die Forderung aufzustellen genügt nicht.

    Aber überprüfen lassen sollte man die Angelegenheit z.B. bei der regionalen Verbraucherberatung. Bis zum April ist ja noch reichlich Zeit. Eventuell den Aufschlag erst mal "unter Vorbehalt" zahlen.

    Übrigens ist die TUI mit 50% an OFT-Reisen beteiligt. Und genau diese TUI hat schon 2003 gemeinsam mit Neckermann den seinerzeitigen Einspruch gegen das obige BGH-Urteil heimlich, still und leise zurückgezogen. Details hier

  • Sina1
    Dabei seit: 1087171200000
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    geschrieben 1136243263000

    http://www.oft-reisen.de/static/katalog/Preisteil_2006.pdf

    Hier findest Du die AGB von OFT ab Seite 78. Lies mal in Ziffer 4 nach. Ob der Kunde letztendlich der Dumme ist, sei dahingestellt (die HP dieses Veranstalters ist doch sehr verbesserungswürdig, aber das nur nebenbei angemerkt). Zumindest wird der Kunde - im Gegensatz zu 2001 - über mögliche Erhöhungen der Beförderungskosten aufgeklärt.

  • emdebo
    Dabei seit: 1093392000000
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    geschrieben 1136243506000

    Hatte mir die Homepage auch angeschaut.

    Bei allen namhaften Reiseveranstaltern sind

    z.B. die AGB's bereits von der Homepage aus anwählbar.

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