• Michaela Bunsen
    Dabei seit: 1145664000000
    Beiträge: 76
    geschrieben 1148826753000

    Wieder einmal haben wir im letzten Urlaub die Erfahrung gemacht dass

    Reiseleiter beim Anmieten von Leihwagen keine Auskunft geben und sich Unwissend geben. Diese Erfahrung haben wir in Spanien, in Portugal und in Griechenland gemacht.

    Die Situation: man leiht sich ein Fahrzeug bei einem namhaften Vermieter aus und bekommt die "Info" Vollkasko.

    Das Problem, nach unserer Recherche: Deckungssumme in Griechenland max. 500.000 Euro

    Spanien max 350.000 Euro

    Theorie: Unfall mit Fußgänger - mit schweren Verletzungen

    Folge: Deckungssumme reicht nicht aus

    Folge 2: Pfändungen, Zwangsversteigerung des Eigentum. etc.

    Extremfall der sicher vorkommen könnte

    Wem von euch ist der Sachverhalt bekannt oder hat schon mal eine

    stichhaltige Auskunft von der Reiseleitung bekommen?

    lieben Gruss

    Den Thread-titel haben wir abgeändert

  • Michaela Bunsen
    Dabei seit: 1145664000000
    Beiträge: 76
    geschrieben 1148847518000

    als Nachtrag ein Link zur Info:

    http://www.versicherung-und-verkehr.de/index.php/1.0.207;cmid;6;crid;8

    Land Personenschäden Sachschäden

    Andorra Unbegrenzt € 300.506,05

    Albanien LEK 20 Mio. pro Person LEK 5 Mio.

    Gesamtschaden: LEK 50 Mio. pro Schadenfall

    Belgien Unbegrenzt Unbegrenzt

    Bosnien-Herzegowina € 140.605 € 84.363

    Bulgarien BGN 200.000* BGN 100.000 pro Schadenfall

    * Gesamtschaden: Bei Personenschäden max. BGN 240.000 pro Schadenfall

    Dänemark DKR 81 Mio. DKR 16 Mio.

    Deutschland € 2,5 Mio pro Person / pro Unfall

    € 500.000

    pro Unfall

    Estland EEK 5,5 Mio. pro Person EEK 1,6 Mio. pro Person

    Finnland Unbegrenzt € 3.300.000

    Frankreich Unbegrenzt € 460.000 pro Unfall und Fahrzeug

    Griechenland € 500.000 pro Unfall € 100.000 pro Unfall

    Großbritannien Unbegrenzt GBP 250.000

    Iran RIs 80 Mio. pro Person RIs 2 Mio.

    Irland Unbegrenzt € 114.276,43 pro Unfall

    Island ISK 1,35 Mrd. ISK 228 Mio.

    Israel Unbegrenzt Keine Pflichtversicherung

    Italien € 774.685,35 pro Unfall € 774.685,35 pro Unfall

    Jugoslawien US$ 100.000 jeweils pro Schadenfall und Person

    US$ 100.000 jeweils pro Schadenfall und Person

    US$ 200.000 bei mehreren Personen

    US$ 200.000 bei mehreren Personen

    Kroatien HRK 1,4 Mio. HRK 750.000

    Lettland LVL 10.000 LVL 9.000

    Litauen LTL 30.000 LTL 30.000

    Luxembourg Unbegrenzt Unbegrenzt (Feuer und Explosion ausgenommen)

    Malta Unbegrenzt LM 50.000

    Marokko Unbegrenzt Unbegrenzt

    Mazedonien DM 100.000 DM 100.000

    Moldawien Unbegrenzt ML 180 mindestens

    ML 180.000 höchstens

    Niederlande € 907.560 € 907.560

    Norwegen Unbegrenzt nKr 1 Mio.

    Österreich € 1.090.092 € 1.090.092

    Polen € 350.000 € 200.000

    Portugal € 600.000 € 600.000

    Rumänien lei 1Mrd. max. lei 800 Mio. max.

    Schweden sKr 300 Mio. sKr 300 Mio

    Schweiz sFr 3 Mio. sFr 3 Mio.

    Slowakische Republik Unbegrenzt Unbegrenzt

    Slowenien SiT 110 Mio. SiT 22,9 Mio.

    Spanien € 350.000 pro Person € 100.000 pro Schadenfall

    Tschechische Republik CZK 18 Mio. CZK 5 Mio.

    Tunesien TD 50.000 TD 50.000

    Türkei Ltq 40 Mrd. pro Person

    Ltq 4 Mrd. pro Person

    Ltq 200 Mrd. pro Unfall Ltq 8 Mrd. pro Unfall

    Ukraine UAH 8.500 UAH 25.500

    Ungarn HUF 300 Mio. HUF 500 Mio.

    Zypern C£ 2 Mio. C£ 60.000

  • puffel
    Dabei seit: 1095724800000
    Beiträge: 1058
    geschrieben 1148848030000

    Hallo,

    bei österr. KFZ-Haftpflichtversicherungen deckt normalerweise die eigene Versicherung (sofern es eine gute Vers. Anstalt ist) die Differenz, sollte der Schaden mit dem Mietauto höher sein.

    Beispiel: ich miete mir ein KFZ in Spanien, und das ist mit EURO 350.000 EURO haftpflichtversichert (die deckt ja den Schaden, wenn ich anderen Personen oder Gegenständen etwas antue.)

    Jetzt überfahre ich aber eine Person, und der Schaden ist wegen Unfallkosten, Krankenhausaufenthalt, Verdienstentgang, Therapie usw. höher als die 350.000,-(wer denkt sich denn schon so eine niedere Summe aus???) , dann kommt meine eigene KFZ-Haftpflichtversicherung (Summen zw. 3 Millionen und 10 Millionen Euro) für die Differenz auf.

    Ein Mietauto ist ja normalerweise auch Kaskoversichert, allerdings muß man da aufpassen, da die Selbstbehalte in der Regel sehr hoch sind, und oft wird auch die "Prämie" nach der Kilometerleistung abgerechnet. (*******)

    Sinnvoll ist für jeden ein umfassendes Rechtsschutzpaket, da man nie weiß, an welchen ehrlichen/unehrlichen Autovermieter man gelangt.

    Einen schönen Abend noch,

    puffel

    Neid muss man sich hart erarbeiten!
  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
    Beiträge: 9488
    geschrieben 1148849155000

    Das, was puffel bezüglich der österreichischen Kfz-Haftpflichtversicherung schreibt, gibt es in Deutschland unter dem Namen "Mallorca-Police". Sie ist nicht bei jedem Versicherer standardmäßig enthalten, teilweise kann sie gegen Beitrag eingeschlossen werden.

    An anderer Stelle schrieb ich schonmal, man möge sich deswegen mit seinem Kfz-Haftpflichtversicherer in Verbindung setzen.

    Mit dem Vollkasko-Versicherungsschutz hat das nichts zu tun, denn hier muß im schlimmsten Fall der Zeitwert des Fahrzeugs bezahlt werden, falls keine Kasko-Versicherung besteht und man den Mietwagen aus eigener Schuld zu Schrott gefahren hat.

    Die oben genannten Deckungssummen beziehen sich auf die Haftpflichtversicherung. Bei Personenschäden kann das sehr teuer werden...

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1148891753000

    Ich glaube nicht, dass eine - österreichische oder deutsche - Autoversicherung automatisch ohne anderer Prämie fehlende Haftpflichtdifferenzen eines nicht bei ihnen angemieteten und versicherten Fahrzeugs im Ausland versichert. Da wäre ich sehr sehr vorsichtig!!!

    Fakt ist, dass meist wirklich im Ausland die Deckungssummen zu gering sind.

    Hier hilft der Abschluss einer Zusatzversicherung, sofern angeboten. Oder man mietet sein Fahrzeug bereits in Österreich oder Deutschland im Voraus bei Anbietern, die eine erhöhte Versicherungssumme anbieten (z. B. Holiday Autos).

    Gruß

    Peter

  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1148894980000

    @ mosaik

    google doch mal nach " mallorca police" im Deutschen Google.

    (falls Unterschiede zum Ö. bestehen?" :D

    grüße

    j.

    Erklärung:

    Die "Mallorca-Police" ist eine Zusatzsversicherung

    kostet natürlich.

    http://www.finanztip.de/recht/versicherungen/ht_wissen_aktmallorca.html

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
    Beiträge: 9488
    geschrieben 1148903802000

    Ich kann auf Anhieb mehrere Versicherer nennen, bei denen die Mallorca-Police beitragsfrei in der Kfz-Haftpflichtversicherung enthalten ist.

    Ich wiederhole nochmal: bitte in den Bedingungen der eigenen Versicherung nachlesen oder sich beim Versicherer erkundigen, inwieweit Versicherungsschutz für Mietwagen im Ausland besteht.

    Sollte die Mallorca-Police in der eigenen Kfz-Haftpflicht nicht enthalten sein, besteht in den meisten Fällen die Möglichkeit für die Erweiterung des Versicherungsschutzes.

  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
    Beiträge: 13223
    geschrieben 1148907994000

    Ich auch :D

    In meiner war dies schon vor 20 Jahren der Fall.

    Obwohl ich noch nie in Mallorca war :D

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • puffel
    Dabei seit: 1095724800000
    Beiträge: 1058
    geschrieben 1148914345000

    Hallo,

    ja natürlich ist das von Versicherungsgesellschaft zu Gesellschaft verschieden!

    Ich weiß aber von einer in Österreich 100%ig, daß sich da in der Haftpflichtversichung der Versicherungsschutz auf Mietwagen in Europa (Geogr. Sinn) erstreckt.

    Zur Kaskoversicherung: Natürlich deckt eine Kaskovers. NICHT, wenn ich Personen zu Schaden kommen lasse bzw. einen Sachschaden verursache. Aber wie schon oben erwähnt: was passiert, wenn ICH den Mietwagen zu Schrott fahre??? Da meinte ich, daß man beim jeweiligen Autovermieter genau nachfragen muß, bzgl. der Selbstbehalte...

    Wir hatten mal einen Mietwagen in Italien, da lag der Selbstbehalt bei 15% des aktuellen Zeitwertes. Ihr könnt Euch vorstellen, wie hoch der SB bei einem Zeitwert von 20.000,- ist???!!! Es war nämlich auch ein nagelneues Auto.

    Wenn ihr noch Fragen habt, schreibt bitte.

    Neid muss man sich hart erarbeiten!
  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1148919331000

    Die Ausgangsfrage lautete ... für immer pleite?

    Sprechen wir nun von der Kasko- oder Haftpflichtversicherung?

    Gegen das Risiko der Haftpflicht kann man sich schützen, eben mit der Mallorca-Police.

    Die Reparatur eines Blechschadens des gegnerischen Fahrzeuges kann man in der Regel auch verschmerzen - richtig teuer werden Personenschäden.

    Zur Haftung bei einem Vollkasko-Schaden:

    In aller Regel ist ein Mietwagen vollkaskoversichert. Die vereinbarte Selbstbeteiligung ist klar im Mietvertrag aufgeführt.

    Gegen eine etwas höhere Fahrzeugmiete, bzw. einem Zuschlag kann man den Selbsthalt ausschließen.

    Der Mieter haftet bei einem - wohlgemerkt - selbstverschuldeten Unfall bis zur Höhe der Kasko-Selbstbeteiligung, z.B. € 500 oder auch 1.000, egal ob es sich um Totalschaden handelt oder das Fahrzeug mit einer Reparatur wieder hergestellt werden kann.

    Hat der Mieter übersehen, daß keine Kaskoversicherung besteht, ist er in der Haftung - bei einem selbstverschuldeten Schaden - bis zur Reparaturkostenhöhe bzw. für den Zeitwert bei einem Totalschaden.

    Sobald ein Fahrzeug auch nur einmal (auch nur für einen Tag) zugelassen ist, besteht kein Anspruch auf den Neuwert.

    Bei dem obigen Beispiel, Neuwert € 20.000 / SB von 15 %, kann der Schaden maximal € 3.000 betragen.

    Das tut zwar weh, ruiniert jemanden aber nicht für immer.

    Wer ganz sichergehen will, hat eine Mallorca-Police und vereinbart mit dem Fahrzeugvermieter eine geringe Selbstbeteiligung oder schließt sie ganz aus.

    Zusätzlich sollte er zumindest eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung besitzen, die europaweit oder gar weltweit gilt.

    Noch eine Anmerkung: Reiseleiter können und müssen nicht alles wissen. Der Fahrzeugmieter schließt einen Vertrag - niemand hindert ihn daran, diesen Vertrag zu lesen, bevor er ihn unterschreibt.

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