Der Kunde bucht einen ganz bestimmten Flug nach Ausschreibung des Reisebüros/Vermittlers.
Flugdaten sind angegeben, Fluggesellschaft, voraussichtliche Flugzeiten.
Er bucht lt. konkretem Angebot. So wird es ihm vom Vermittler bestätigt.
Der Kunde kennt die Fluggesellschaft, er hat sie oft genug direkt gebucht und weiß, wie eine Bestätigung aussieht. Dass Flugzeiten sich ändern können, ist ihm durchaus bekannt.
Die Bestätigung des Vermittlers wiederholt die exakten Daten des Angebotes: Fluggesellschaft, Flugnummer.
Es folgt die Bestätigung des Veranstalters:
"Joker"
Reisetag hin; Reisetag zurück.
Weitere Hinweise: Kunde soll den Flug rückbestätigen (ohne Flugnummer auf der Veranstalter-Bestätigung!); er soll sich nach Ankunft am Flughafen am Counter der Veranstalter-Gesellschaft melden; der Flug sei ohne Verpflegung.
Ende.
Es folgen zahllose E-Mails zwischen Vermittler und Kunde.
Der Kunde akzeptiert den "Joker" nicht. Er hat einen Flug gebucht und kein Glücksspiel. Abgesehen davon sieht er, dass die angegebene Rückbestätigungs-teure-Service-Nummer nicht zu seiner gebuchten Fluggesellschaft gehört. Er weiß auch, dass die Verpflegung standardmäßig inkludiert ist.
Eine E-Mail an den Veranstalter bleibt unbeantwortet; eine zweite mit Hinweis auf die erste Mail ebenfalls.
Der Vermittler ... versteht nicht??? Er bestätigt in mehreren Mails, dass der Kunde diesen bestimmten Flug gebucht habe. Aber er ist nur Vermittler und nicht Vertragspartner.
Der Kunde vermutet Ungutes; er tritt aufgrund des eher undurchsichtigen Punktes "Abweichende Bestätigung von der Buchung - neues Angebot des Veranstalters (an das er sich 10 Tage gebunden hält)" zurück. Die Veranstalterbedingungen machen nicht dezidiert auf das Rücktrittsrecht aufmerksam.
Der Vermittler teilt mit, dass Storno"gebühren" anfallen; der Kunde teilt mit, dass bei einem vertrags- und bedingungsgemäßen Rücktritt keine Stornokosten anfallen und er Lastschriften zurückggehen lassen würde.
Der Kunde schreibt erneut an den Veranstalter, der nicht reagiert.
Der Kunde storniert die Anzahlungs-Lastschrift des Veranstalters.
Was ist von so etwas zu halten?
Bei Baustein-oder nur Flugbuchungen dasselbe Geschiebe wie bei Pauschalreisen? Für wie blöde hält man Reisende?