Auch hier möchte ich zugeben, nicht alle Antworten im Detail gelesen zu haben.
Fakt ist, dass, wenn ein Reiseveranstalter nicht im Detail in seinen AGB oder Leistungsbeschreibungen auflistet, welche die erste und welche die letzte Mahlzeit ist, es folgende Faustregel gibt:
Die erste Mahlzeit im Hotel ist jene, die man auch zu Hause um diese Uhrzeit erwarten darf. Die letzte im Hotel ist jene, die man auch zu Hause einnehmen würde. Will heißen: Frühstück zwischen 7 und 9 Uhr, Mittagessen zwischen 12 und 14 Uhr und Abendessen zwischen 18 und 20 / 21 Uhr.
Auch die Mähr, man speise bei Flügen fürstlich, ja gar königlich, ist eigentlich nirgendwo - auch nicht rechtlich - nieder geschrieben. Ein Snack, a Brot', im Flugzeug... ja, das wäre auch eine "Mahlzeit".
Ich verstehe nicht ganz, wo das Problem liegt, wenn man bei sieben Nächtigungen oder einer höheren Zahl, eine Mahlzeit nicht oder gering erhalten hat. Verzeihung, aber könnte man nicht die Mindermenge bei einer anderen Mahlzeit "nachessen"?
Okay, okay, ich hab schon verstanden: aber ich hab' doch dafür bezahlt! Hat man? Bitte nachlesen, was der Veranstalter einem versprochen hat. Hat er tatsächlich eine genaue Anzahl von Mahlzeiten versprochen, dann liegt ein Reisemangel vor.
So, was, beispielsweise, wäre ein nicht erhaltenes Frühstück in Geld wert? Ich meine, und da bin ich rechtlich nicht auf unsicheren Beinen unterwegs - €2,5 bis € 3.--. Denn der Wert orientiert sich nicht nach den Kosten zu Hause oder am Flughafen, sondern an dem Wert, den der Veranstalter dem Hotel bezahlt. Okay, das ist jetzt eine rechtliche Meinung auf unsicheren Beinen. Will aber damit sagen: um welchen Wert wird da eigentlich gestritten?