• elsterchen
    Dabei seit: 1212537600000
    Beiträge: 19
    geschrieben 1442867068000

    Ich möchte eine Bewertung abgeben, bin mir aber in einem Punkt unsicher und bitte um eure Meinung.

    Wir wurden um 2.40 Uhr vom Hotel abgeholt. Die Frage nach einem Lunchpaket wurde vom Hotel abgewiesen. So etwas gibt es nicht mehr, sagte die Dame an der Rezeption. 

    Urlauber aus anderen Hotels hatten solche "Tüten" aber dabei. 

    Eigentlich endet doch die Verpflegungsleistung mit dem Frühstück am Abreisetag, oder ist das nicht richtig?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1442869497000

    Hier geht es überhaupt nicht um Bewertungen (hier: Forenebene!) und was genau begehrst du?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Mettigelmädchen
    Dabei seit: 1302739200000
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    Zielexperte/in für: Düsseldorf
    geschrieben 1442872074000

    @vonschmeling,

    @elsterchen hat es genau beschrieben.

    Er möchte eine BW abgeben, aber da er sehr früh abgeholt worden ist,

    hat er/sie nach einem Lunchpaket gefragt und dieses nicht erhalten.

    Seine/Ihre Frage ist nun,

    ob das in Ordnung gewesen oder ob dieses unrechter Weise verwehrt worden ist.

    Dies ist sein/ihr begehren.

    Ich lebe nicht um zu arbeiten sondern ich arbeite um zu leben
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1442873792000

    Herzlichen Dank für die Erläuterung, intellektuell war allerdings ich durchaus in der Lage, das Ansinnen zu erfassen. 

    ;)

    Die tiefere Bedeutung der Frage war:

    Wie beziffert man eine so fundamentale Beeinträchtigung Verweigerung eines Frühstücks / aka Lunchpaketes?

    Leitfaden? Für ein sehr reichhaltiges Frühstück verlangen deutsche 4* Hotels ca. 25€.

    Je nach Destination wird das ggf. etwas weniger oder geringfügig mehr sein.

    Ergo kann sie/er ihre/seine Kompensationsforderungen in einem Betrag in der Nähe ja gerne mal beim Veranstalter geltend machen ...

    Was der Abgabe einer Bewertung dadurch entgegenstehen sollte musst du mir bitte nochmal dezidiert erklären?!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Mettigelmädchen
    Dabei seit: 1302739200000
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    Zielexperte/in für: Düsseldorf
    geschrieben 1442874806000

    @elsterchen

    hat diesen Beitrag hier in dieses Unterforum "Meinungen zu reiserechtliche Fragen" eingestellt,

    ganz allgemein, um  eine rechtliche Antwort auf die gestellte Frage zu erhalten.

    Das Forenmitglied möchte diesen Passus gerne in seine Hotelbewertung einfließen lassen,

    da es für ihn/ihr sehr wichtig ist.

    Ich lebe nicht um zu arbeiten sondern ich arbeite um zu leben
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1442875472000

    Welchen Passus???

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Mettigelmädchen
    Dabei seit: 1302739200000
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    Zielexperte/in für: Düsseldorf
    geschrieben 1442876407000

    OT on

    Passus= Abschnitt, z.B. in einem Text, in diesem Falle "Hotelbewertung"

    OT off

    ...Lunchpaket...

    Ich lebe nicht um zu arbeiten sondern ich arbeite um zu leben
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1442878168000

    Das "erklärt" doch aber nix und schon gar keine reiserechtlich oder bewertungsrelevanten Aspekte?

    :?

    Zurück zur Frage:

    @elsterchen

    Gib in deiner Bewertung ruhig an, dass die Versorgung bei der frühen Abreise leider enttäuschend war - substantiierte Kritik ist im Forum von HolidayCheck mindestens willkommen!

    Schwierig wird es erst, wenn man zivil- oder gar strafrechtliche Zwiderhandlungen unterstellt, das ist hier ja aber nicht zu befürchten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied985931
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    gesperrt
    geschrieben 1442878372000

    Mettigelmädchen, also ich finde vs' erste Frage durchaus berechtigt. Wir befinden uns hier im Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen", deshalb erschliesst sich auch mir das Begehren nicht wirklich. Will @elsterchen wissen, ob ihr ein Lunchpaket zugestanden hätte,  nur um das in eine Bewertung einfließen zu lassen, dann sehe ich hier schon Kanonen und Spatzen. Will sie wissen, ob ihr eine Entschädigung zusteht, dann sollte erstmal geklärt werden, wann genau der Abreisetag war, denn, wenn auch eher selten, ist es durchaus möglich, dass der eigentliche Abreisetag schon der Tag vor der Abholung war.

    Wie auch immer, mir persönlich erscheint hier der Aufwand im Vergleich zum Nutzen doch ein wenig überzogen...

  • elsterchen
    Dabei seit: 1212537600000
    Beiträge: 19
    geschrieben 1442903213000

    Guten Morgen und danke für eure Beiträge!

    Ich habe eine Frage gestellt und dachte,ich bin hier richtig. Entschuldigt bitte,wenn es falsch war.

    Sicher kann ich morgens um 2 Uhr auf ein Frühstück verzichten. Wollte es nur in meine Bewertung einfließen lassen. Es geht mir nicht um irgendwelche Forderungen.

    Viele Grüsse

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