Die Minderungssätze sind Beispiele für die übliche Höhe im Falle der Anerkennung der Mängel als solche.
Es steht für mich außer Frage, dass die/der t.o. von 700 vorhandenen Liegestühlen bei einer Beherbergungskapazität von 2000 Gästen schrieb; auch wenn unterstellt wird, dass das Hotel nicht ausgebucht war ist das zuwenig und somit ein Mangel der zur Minderung berechtigt.
Sofern das Hotel mit einem Sandstrand ausgelobt war, dieser tatsächlich aber von einer anderen Beschaffenheit, so ist je nach Abweichung eine Minderung von 5-10% im Rahmen - ohne Fragezeichen.
Was das Essen betrifft muss tatsächlich wörtlich eine Unterschreitung des Standards für die Hotelkategorie bestätigt worden sein.
Ich gehe davon aus, dass t.o. die notwendigen Beweise erbringen kann.
Was also an der Forderung ansich und an ihrer Höhe so überaus erheiternd, gar geschäftstüchtig sein soll, erschließt sich mir nicht.