Ja klar ist dies nachzuweisen, genau wie alle anderen Mängel ebenso. Nur es geht ja nicht darum ob die Mängel so waren wie vom TO beschrieben sondern was er, bei solchen tatsächlich nachgewiesenen Mängeln, dem RV als erwartete Entschädigung nennen soll.
Da bleibe ich bei meinen genannten € 300.- (€ 150.- pro Person) als erstes Angebot, da dies unter den Richtwerten der Frankfurter Tabelle liegt (siehe dazu auch den Beitrag von VS).