• mkfpa
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    geschrieben 1350912638000

    @Lexilexi

    Ja klar ist dies nachzuweisen, genau wie alle anderen Mängel ebenso. Nur es geht ja nicht darum ob die Mängel so waren wie vom TO beschrieben sondern was er, bei solchen tatsächlich nachgewiesenen Mängeln, dem RV als erwartete Entschädigung nennen soll.

    Da bleibe ich bei meinen genannten € 300.- (€ 150.- pro Person) als erstes Angebot, da dies unter den Richtwerten der Frankfurter Tabelle liegt (siehe dazu auch den Beitrag von VS).

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1350913151000

    "Zahlen" (inkl. deren Grundlage) wurden bereits genannt...

    ...grundsätzlich wäre es aber "nett" wenn der TE noch das Hotel und den Veranstalter über den gebucht wurde nennen würde.

    Es besteht nämlich noch durchaus die Möglichkeit einiger "Fragezeichen" und dann machen bestimmte Zahlen nicht wirklich Sinn.

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  • ENIGMA13
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    gesperrt
    geschrieben 1350913628000

    :frowning: Was kann man aus Hotelname und RV ableiten :? . Nur Tageszahl und Preisangabe ist doch schon Fun für mich.

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1350914078000

    Aus den angefragten Namen läßt sich z.B. der Punkt "Strand" überprüfen ...je nach Beschreibung des RV hätte sich dann z.B. in dem Punkt eine Reklamation von vornherein "erledigt".

    Bei solchen Reklamationen sollte unbedingt und wichtigst darauf geachtet werden, das die aufgeführten Punkte wenigstens auch nur annähernd "realistisch" sind - die sonst folgende Reaktion des Bearbeiters ist ansonsten nämlich "mehr oder weniger müdes Lächeln", der"Wurf in die Tonne" gefolgt vom "bedauernden Schreiben".

    Und ob "Tageszahl und Preis wirklich "Fun" sind" wäre dann ebenfalls geklärt!

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  • ENIGMA13
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    geschrieben 1350914429000

    Ja,da hast Recht.Habe zu kurz gedacht ;) .

  • vonschmeling
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    geschrieben 1350915428000

    Ich sehe uns hier nicht aufgefordert, die tatsächlichen Bedingungen gegenüber der Ausschreibung "persönlich zu kontrollieren".

    Offenbar möchte der T.O. im Zusammenhang mit der Beschwerde nicht äußern um welches Hotel es sich handelt.

    Es darf davon ausgegangen werden, dass vor Ort hinreichend dokumentiert wurde (Fotos, Beschwerdeprotokoll), der T.O. die Tipps zu den Bewertungsgrundlagen der Minderung wahrgenommen hat und somit auf weiteres Glaskugelreiben seitens der Foris verzichten mag.

    Womöglich kommt er mit seinen "Fragezeichen" ganz prima selbst klar?

    Soll´s geben ...  :?

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  • Holginho
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    geschrieben 1350915652000

    Klar gibt's das...

    ...und falls es hier nicht so seon sollte hat er mehr als genug Hinweise bekommen und weiß daß er hier weitere Fragen stellen kann.

    Und wenn es die "Fragezeichen" gibt und er nicht auf Ratschläge hören will, wird eben nach dem Muster "Wer nicht hören will muß fühlen" verfahren und uns kann es auch egal sein!

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  • ENIGMA13
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    geschrieben 1350915791000

    Über 8 Jahre bei HC und pro Tag über 100€ p.P.fürs Hotelzimmer,da weiß man was man macht ;) .

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1350916096000

    @ENIGMA13:

    Irgendwelche "Unterstellungen" müssen auch nicht sein.

    Ich bleibe trotzdem dabei, daß die Nennung von Hotel und RV auch hier zielführend ist...

    ...zumal ich z.B. bei Mängelanzeigen beim RV  oder Bewertung eines Hotels a la "Essen ganz schlecht inkl. Durchfall" fast chronisch misstrauisch werden.

    Zudem erweisen sich "99"% dieser Aussagen und "Beschreibungen" als nicht reklamationsfähig ... aus den diversesten und doch letztlich immergleichen Gründen!

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  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1350916432000

    DIES war aber NICHT Teil der FRAGE der/des T.O. ... :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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