"mosaik schrieb"
Wenn ich da weiter überlege, drängt sich mir die Frage auf: wenn der Veranstalter sein Kontingent ausgeschöpft hätte, das Hotel keine weiteren Zimmer mehr geben will, weshalb hat er den Kunden nicht ein Zimmer aus seinem Kontingent zugewiesen? Schlampigkeitsfehler? Oder...? Und da gebe ich dir dann Recht: da könnten auch andere bösartige Überlegungen dahinter stehen. Aber das müsste alles bewiesen werden, im Streitfall. Was bringt das also einen Kunden vor Ort weiter?
Stimmt, er müsste ja für den Zeitraum sein Kontingent im Hotel ausgeschöpft haben, um so eine Info weitergeben zu können, was man in dem Telefonat sicher auch erfragen könnte. Das widerum würde bedeuten, dass es ja einige Gäste in der Reisegruppe geben müsste, die dorthin transportiert würden, die anderen Gäste entspr. in ihre gebuchten Hotels.
Kann man dann von einer Rangfolge ausgehen, heißt, wer eher gebucht hat, hat Vorrang (Mitnahme der Buchungsbestätigung)?
Und was ist, wenn sich eben während des Telefonats zeigt, der Reisev. oder die zuständige Agentur hat sich niemals in dem Hotel um Zimmer bemüht u. hat es, nach Verlangen auf Abhilfe, auch gar nicht vor? Kann der Gast dann selbst auf Kosten des Reiseveranstalters tätig werden - und damit ist man dann wieder bei der Frage der Rückflugbestätigungen, da man ja niemanden vor Ort hat - oder muss das Alternativangebot akzeptiert werden, sofern gleich- o. höherwertig, aber nicht selbe Ausstattung (siehe oben)?
Hat sich der Reiseveranst. nachweislich nicht bemüht (was sicher wieder schriftl. v. gebuchten Hotel vorzuliegen hätte), hat er doch wider Treu u. Glauben gehandelt.
Gruß
sowieso