• Taucher67
    Dabei seit: 1185494400000
    Beiträge: 26
    geschrieben 1185558055000

    Hallo liebe Foren-Gemeinde.

    Ich benötige mal einen Rat...

    Ich habe Im Internet eine Reise zum Clubhotel Cala Pada auf Ibiza gefunden.

    Reisedatum: 02.09.-12.09.

    Veranstalter "Schauinsland Reisen", 10 Tage AI,2 Erwachsene, 1Kind.

    Preis 1615,- EUR.

    Ich bin sofort ins Reisebüro dort bestätigte man mir den Preis. Ich habe die Reise sofort gebucht.

    Mein Reisebüro hat vom Veranstalter eine Reisebestätigung sowie die Rechnung bekommen.

    Nun bekomme ich ein Schreiben von Schauinsland Reisen indem steht, das es ein Irrtum war. Der Preis wäre für HP und nicht AI. Die Reise kostet jetzt 2075,- EUR. Laut §119 ginge das. Nachdem mein Reisebüro dort angerufen hat, würde man mir mit 120,- EUR entgegen kommen. Zu diesem Preis würde ich die Reise bestimmt auch bei einem anderen Veranstalter bekommen.

    Die Reiserücktrittsversicherung habe ich auch schon abgeschlossen etc.

    Ich denke 300 EUR mehr bezahlen ist ne Menge Geld... :(

    Was soll ich nun tun? :frowning: :frowning:

  • Sentina
    Dabei seit: 1184284800000
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    geschrieben 1185558552000

    :? hallo taucher...das is ja`n dickes ( teures ) ding. das ist eben schauinsland live. ich würd mich niemals draufeinlassen. wo leben wir denn? nachträgliche preiserhöhung...meine meinung ist: das ist unzulässig. den § hab ich auch noch nie gehört. weisst du, was mir mal passiert ist?

    ich hatte mir im katalog ne reise ausgesucht & denke noch, manno ist die billig. bin damit ins reisebüro und wollte sofort buchen. der pc sagte aber einen viel höheren preis an. also ein fehler vom amt. ich habe auf den von mir errechneten preis bestanden und die reise auch für diesen gebucht. glaub, das war kulanz und ein glückstreffer, kommt nie wieder...

    hör dir die meinungen versierter user hier an, die wissen sicher in deinem fall bescheid. gruss sentina

  • Taucher67
    Dabei seit: 1185494400000
    Beiträge: 26
    geschrieben 1185558799000

    Ich habe gerade mit meinem Anwalt telefoniert,

    der kennt den § 119.

    Er ruft dort mal an und versucht mal auf den Tisch zu klopfen.

    Hoffentlich funktioniert es...

  • Sentina
    Dabei seit: 1184284800000
    Beiträge: 463
    geschrieben 1185559004000

    ;) wünsch dir maximale erfolge! wie gesagt, ich würd`s ni bezahlen, eher kostenlos umbuchen oder so.

  • salvamor41
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 4964
    geschrieben 1185564668000

    § 119 BGB, Anfechtbarkeit wegen Irrtums

    (1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, daß er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

    (2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.

    Ich habe einen Fall persönlich miterlebt, als ein Schmuckstück (Brillantring) bei einem Juwelier mit DM 1.000,00 ausgezeichnet im Schaufenster lag, der in Wirklichkeit DM 10.000,00 hätte kosten sollen. Der Kunde bestand auf den geringeren Preis, der Verkäufer weigerte sich, den Ring für diesen Preis abzugeben. Und der Verkäufer bekam Recht! Er war nicht verpflichtet, den Ring unter Wert zu verkaufen.

    Inwieweit das auf die Reisebranche zu übertragen ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Dazu sollte ggf. auch Peter mosaik einmal etwas sagen.

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • ronny215
    Dabei seit: 1292544000000
    Beiträge: 2239
    geschrieben 1185566091000

    Wenn im Einzelhandel eine Ware irrtümlich falsch (zu niedrig) etikettiert wurde und der Fehler fällt an der Kasse auf, muss der Kunde den orginalen Preis zahlen, oder die Ware zurück stellen.

    Aber hier wurde die Reise ja erst zu dem Preis bestätigt. Er hat ja schon die Bestätigung und Rechnung erhalten. Dann nachträglich den Preis korrigieren …?

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1185566511000

    § 119 BGB betrifft auch einen Reisevertrag.

    Der Veranstalter kann anfechten wegen Irrtum - aber der Vertragspartner /Urlauber kann auch vom Vertrag zurücktreten, er hat diesen Irrtum nicht zu verantworten.

    M.W. wurde das im Forum schon einmal diskutiert bzw. taucht die Frage immer wieder auf.

    Interessant wäre es, zu wissen, wann Taucher 67 gebucht hat. Wenn alles bestätigt wurde und Monate nach der Buchung, kurz vor Reiseantritt ein Irrtum seitens des VA festgestellt wird, wurde ich auch maulen.

  • schatzerle
    Dabei seit: 1176508800000
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    geschrieben 1185566693000

    also in Ö (also wahrscheinlich auch in D) geht das im nachhinein.

    weil sonst bräuchte man diesen § ja nicht. vor einem kaufvertrag kann man ja meist zurück treten.

  • JulieL.
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    Zielexperte/in für: Zillertal und Tirol Tirol Florida Dubai
    geschrieben 1185566965000

    Im übrigen ist eine Preiserhöhung auch nach Buchung erlaubt, sofern die Buchung mindestens 4 Monate her ist.

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1185567729000

    Julie,

    es ist ja keine Preiserhöhung, s.oben!

    Man hat den HP-Preis in Rechnung gestellt, statt den für AI.

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