Hallo zusammen,
man hat mir natürlich angeboten umzubuchen bzw. zu stornieren. (kostenlos)
Es ist ca 1 Woche her als ich gebucht habe. Ich denke ich habe da schlechte Karten....
Hallo zusammen,
man hat mir natürlich angeboten umzubuchen bzw. zu stornieren. (kostenlos)
Es ist ca 1 Woche her als ich gebucht habe. Ich denke ich habe da schlechte Karten....
So sieht es leider aus....
Da wird es sinnvoll sein, sich mal den gedruckten Katalog zur Hand zu nehmen und dort noch mal nach zu rechnen. Sollte man im Katalog auf den gleichen Preis kommen wie jetzt zum Buchungszeitpunkt, dann kann sich der Reiseveranstalter nicht mehr mit dem §119 aus der Schlinge ziehen.
Schließlich hätte der Reiseveranstalter seinen Katalog vor in Verkehr bringen auf Richtigkeit prüfen müssen.
Was mich noch stuzig macht:
Wie kann SLR dieses Hotel zum HP-Preis anbieten, wenn es bei allen Veranstaltern einschließlich SLR nur als AI-Hotel drin ist.
LG
holzwurm
Hallo Holzwurm,
das Problem liegt jetzt darin, das ich auch nicht umbuchen kann, da die Preise jetzt natürlich höher sind. Zur damaligen Zeit war der Durchschnittspreis bei den anderen Reiseveranstaltern ca. 1950,- EUR.
Wenn ich jetzt buchen möchte ist zu diesem Zeitraum fast allen belegt oder super teuer. Am Montag ruft mein Rechtsanwalt einmal dort an und versucht noch etwas für mich heraus zu handeln. Ich bin mal gespannt....
Ich denke die haben sich einfach vertippt und nun müssen die sich Rechtfertigen. Da kam die Ausrede mit HP und AI gerade gelegen. Ich hätte natürlich mit mehr Kulanz gerechnet, da der Betrag seitens SLR ja noch überschaubar ist...
Gruß
Uwe
@Taucher67 sagte:
Hallo Holzwurm,
das Problem liegt jetzt darin, das ich auch nicht umbuchen kann, da die Preise jetzt natürlich höher sind. Zur damaligen Zeit war der Durchschnittspreis bei den anderen Reiseveranstaltern ca. 1950,- EUR.
Ich meinte es anders.
Gehe ins Reisebüro und hole Dir den Katalog von SLR.
Schaue dort nach was das Hotel zu Deinem gebuchten Zeitraum gekostet hätte und nimm dann dies als Maßstab.
Sollte der Preis unter dem jetzt angebotenen von SLR liegen, dann hat der Katalog Gültigkeit und SLR kann nicht einfach mehr verlangen mit dem Argument die falsche Verpflegungsart berechnet zu haben.
Ich habe leider keinen SLR-Katalog greifbar sonst würde ich nachschauen.
lg
holzwurm
Hallo,
nun habe ich mir den SLR Katalog Sommer 2007 geholt, doch da ist der Club Cala Pada nicht drin.....
Übel, übel...
Gruß
Uwe
@Taucher67 sagte:
Hallo,
nun habe ich mir den SLR Katalog Sommer 2007 geholt, doch da ist der Club Cala Pada nicht drin.....
Übel, übel...
Gruß
Uwe
Ja habs auch gerade raus bekommen.
Ist nur ein Online-Angebot.
aber andere Veranstalter haben noch Kapazitäten frei.
Schau mal bei TUI, NEC, Jahn, TAE, ITS, usw.
Phönix meldet sogar:
Entgegen der Ausschreibung wird die zusätzlich
geplante Poollandschaft sowie der Aquapark
in der Saison 2007 nicht zur Verfügung stehen.
LG
holzwurm
Hallo Holzwurm,
Die freien Kapazitäten habe ich gesehen, aber die sind ja bedeutend teurer.
Ich warte mal Montag ab, was SLR sagt.....
Ich melde mich dann wieder.
Gruß
Uwe
1. Ein Reiseveranstalter kann seinen Reisepreis auch nach Ausstellung einer Buchungsbestätigung noch wegen Preisirrtum anfechten.
2. Die Anfechtung muss unmittelbar nach dem Erkennen dieses Fehlers erfolgen.
3. Da Buchungsbestätigungen normalerweise automatisch ausgelöst bzw. ausgedruckt werden, ist der Zeitraum einer Arbeitswoche zu hinterfragen, ob zulässig oder nicht
4. Wie in einer Aussage steht, wurde HP mit AI verwechselt - also ein wahrscheinlich sehr nachvollziehbarer Irrtumsgrund, der diesen Reisevertrag wahrscheinlich wieder aufheben wird.
5. Auch ein Katalog, der am Markt ist, kann insoferne von einem Veranstalter verwendet werden, als dass er entweder durch ein Einlageblatt oder (was eigentlich der Normalfall ist) durch ein Schreiben an die Reisebüros auf den oder die Preisfehler hinweist. Dies kommt eigentlich bei jeder Neuausgabe von Katalogen vor. Wichtig ist nur, dass ein Kunde vor Abschluss auf diese(n) Fehler hingewiesen wird.
Wie wir hier lesen, handelte es sich aber um eine Online-Buchung, da liegen dann die Daten vom Online der Buchung zugrunde.
Ich darf wiederholen, dass der mir bekannte jüngste Fall - Klage auf billigen Preis - mit einer Niederlage des Kunden endete...
Gruß
Peter
@mosaik sagte:
Wie wir hier lesen, handelte es sich aber um eine Online-Buchung, da liegen dann die Daten vom Online der Buchung zugrunde.
Ich darf wiederholen, dass der mir bekannte jüngste Fall - Klage auf billigen Preis - mit einer Niederlage des Kunden endete...
Gruß
Peter
Hallo Mosaik,
Online-Angebot muß nicht unbedingt heißen, daß es nur online buchbar ist.
Dieses Angebot ist auch über stationäre Reisebüros buchbar gewesen.
LG
holzwurm
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!