• Taucher67
    Dabei seit: 1185494400000
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    geschrieben 1185908367000

    Hallo liebe Leute,

    Ich wollte nur einen kurzen Zwischenbericht abgeben.

    Mein RA hat den ganzen Tag versucht die liebe Sachbearbeiterin zu erreichen, aber laut Aussage der Zentrale ist die Gute sehr beschäftigt und telefoniert den ganzen Tag. Morgen sollten wir es noch einmal probieren....

  • Taucher67
    Dabei seit: 1185494400000
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    geschrieben 1185994811000

    Hallo Leute,

    hier ist nun das Ergebnis:

    Mein RA wurde absolut vertröstet und kam nicht durch. Die Gute Sachbearbeiterin rief auch nicht zurück.

    Als meine Bekannte vom Reisebüro dann noch einmal anrief, kam sie sofort durch und konnte mit den "Verhandlungen" beginnen.

    Wir haben uns darauf geeinigt, das wir uns den Differenzbetrag teilen. Ich denke damit können wir beide leben.

    Die Moral von der Geschicht': wenn Du ein günstiges Angebot siehst, erkundige Dich lieber 3x ob der Preis stimmt.... ;)

    Viele Grüße

    Uwe

  • privacy
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    geschrieben 1186013618000

    Hallo Uwe-Taucher67

    Hoffe, daß sich das unter dem Strich noch rechnet.

    und von den ersparten 230 (?) Euro noch etwas übrig bleibt.

    Rechtsanwälte sind meistens auch nicht billig; gerade nach

    den jüngsten Änderungen der Gebührenordnung ;)

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • Taucher67
    Dabei seit: 1185494400000
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    geschrieben 1186066945000

    Hallo Privacy,

    ja klar,Du hasdt recht, aber der Anwalt hat mich nichts gekostet (ist ein Freund von mir).

    Mit dem Preis komme ich klar, da ich immer noch etwas gespart habe. Ich zahle jetzt ca. 1850,- EUR. Unter 2300,- EUR ist in diesem Zeitraum nichts mehr zu bekommen.

    Gruß

    Uwe

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1186182237000

    @Taucher67 sagte:

    Hallo Leute,

    hier ist nun das Ergebnis:

    Mein RA wurde absolut vertröstet und kam nicht durch. Die Gute Sachbearbeiterin rief auch nicht zurück.

    Als meine Bekannte vom Reisebüro dann noch einmal anrief, kam sie sofort durch und konnte mit den "Verhandlungen" beginnen.

    Wir haben uns darauf geeinigt, das wir uns den Differenzbetrag teilen. Ich denke damit können wir beide leben.

    Die Moral von der Geschicht': wenn Du ein günstiges Angebot siehst, erkundige Dich lieber 3x ob der Preis stimmt.... ;)

    Viele Grüße

    Uwe

    @uwe

    na dann hat dein ra wohl eher "wichtigere" dinge zu tun, oder er ist nicht gerade jemand mit durchsetzungsvermögen. diesen ra würde ich auf keinen fall mehr zu rate ziehen

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • molly41
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    geschrieben 1186261520000

    @Taucher67 sagte:

    Hallo liebe Foren-Gemeinde.

    Ich benötige mal einen Rat...

    Ich habe Im Internet eine Reise zum Clubhotel Cala Pada auf Ibiza gefunden.

    Reisedatum: 02.09.-12.09.

    Veranstalter "Schauinsland Reisen", 10 Tage AI,2 Erwachsene, 1Kind.

    Preis 1615,- EUR.

    Ich bin sofort ins Reisebüro dort bestätigte man mir den Preis. Ich habe die Reise sofort gebucht.

    Mein Reisebüro hat vom Veranstalter eine Reisebestätigung sowie die Rechnung bekommen.

    Nun bekomme ich ein Schreiben von Schauinsland Reisen indem steht, das es ein Irrtum war. Der Preis wäre für HP und nicht AI. Die Reise kostet jetzt 2075,- EUR. Laut §119 ginge das. Nachdem mein Reisebüro dort angerufen hat, würde man mir mit 120,- EUR entgegen kommen. Zu diesem Preis würde ich die Reise bestimmt auch bei einem anderen Veranstalter bekommen.

    Die Reiserücktrittsversicherung habe ich auch schon abgeschlossen etc.

    Ich denke 300 EUR mehr bezahlen ist ne Menge Geld... :(

    Was soll ich nun tun? :frowning: :frowning:

    @ also wenn Du gebucht hast und nun die Reiseunterlagen bekommen hast, dann besteht mit Schauinsland ein Rechtsverbindlicher Vertrag. Du hast keine Schuld daran, dass diese sich verguckt haben. Somit ist Schauinsland in der Beweispflicht, was heißt, dass Sie dir beweisen müssen, dass die Schuld bei Dir liegt. Und das ist ja nicht so, also muss Schauinsland dir die Reise zu den gebundenen Preis den du bei Buchung unterschrieben hast ermöglichen. Du kannst also sofort aus diesem Vertrag aussteigen, da Du mit einer Erhöhung des gebuchten, schriftlichen Reisepreises nicht einverstanden bist. Ich hätte keinen Cent mehr bezahlt und das da Schauinsland dir ein entgegenkommen signalisiert ist nicht Kulanz, sondern knallharte Berechnung, da Sie wissen das der Kunde zahlt, denn der RA ist meistens teurer und die Gäste freuen sich auf den Urlaub und wollen jeglichen Ärger vermeiden.

    Nächstes Mal einen besseren RV wählen. ;)

    Gruss

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen.
  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1186262259000

    @molly41 sagte:

    Nächstes Mal einen besseren RV wählen. ;)

    Gruss

    Sowas kann Dir bei jedem Reiseveranstalter passieren.

    Schließlich arbeiten dort nur Menschen.

    Ob die anderen RVs besser sind mag ja sein. Schließlich sind sie meistens auch einiges teurer.

    lg

    holzwurm

  • molly41
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    geschrieben 1186303523000

    @holzwurm sagte:

    Sowas kann Dir bei jedem Reiseveranstalter passieren.

    Schließlich arbeiten dort nur Menschen.

    Ob die anderen RVs besser sind mag ja sein. Schließlich sind sie meistens auch einiges teurer.

    lg

    holzwurm

    @Holzwurm

    nun da gebe ich Dir bedingt Recht, aber es ist doch schon eine kleine Frechheit den Kunden die Reiseunterlagen zuzustellen, wo dieser dann plötzlich feststellt, dass die Reise ca. 300 € teurer geworden ist, obwohl es nicht vertraglich vereinbart wurde. Also ob da nun Menschen arbeiten die sich mal Irren können spielt keine Rolle. Schauinsland hätte sich mit dem Kunden persönlich in Verbindung setzen müssen um eine Einigung zu finden, oder dem Kunden wenigstens zu Informieren. Ob dieser dann mit einer Erhöhung einverstanden ist sei dem Kunden zu überlassen. Ich nenne das daher mangelnden Service des RV.

    Gruss

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen.
  • Taucher67
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    geschrieben 1186336599000

    Hallo Leute,

    es ist definitiv so, das der §119 greift. Der RV kann das Angebot anfechten.

    Wäre ich vom Vertrag zurückgetreten, hätte mich das nichts gekostet. Der RV hat mir auch eine kostenlose Umbuchung angeboten. Aber wozu?? Die Reise würde mit fast allen anderen RV nun min. 2300,- EUR kosten. Jetzt zahle ich ca. 1850,-.

    Der RV hätte auch sagen können er möchte den vollen Betrag haben, dann hätte ich gar nichts gespart.....

    Ich denke, ich kann damit leben. Auch zwei weitere Rechtsanwälte haben mir das im nach hinein auch bestätigt.

    Gruß

    Uwe

  • mosaik
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    geschrieben 1186350052000

    @mosaik sagte:

    1. Ein Reiseveranstalter kann seinen Reisepreis auch nach Ausstellung einer Buchungsbestätigung noch wegen Preisirrtum anfechten.

    ..ehm... sagte ich das schon recht früh?.... ;)

    Peter

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