@Taucher67 sagte:
Hallo liebe Foren-Gemeinde.
Ich benötige mal einen Rat...
Ich habe Im Internet eine Reise zum Clubhotel Cala Pada auf Ibiza gefunden.
Reisedatum: 02.09.-12.09.
Veranstalter "Schauinsland Reisen", 10 Tage AI,2 Erwachsene, 1Kind.
Preis 1615,- EUR.
Ich bin sofort ins Reisebüro dort bestätigte man mir den Preis. Ich habe die Reise sofort gebucht.
Mein Reisebüro hat vom Veranstalter eine Reisebestätigung sowie die Rechnung bekommen.
Nun bekomme ich ein Schreiben von Schauinsland Reisen indem steht, das es ein Irrtum war. Der Preis wäre für HP und nicht AI. Die Reise kostet jetzt 2075,- EUR. Laut §119 ginge das. Nachdem mein Reisebüro dort angerufen hat, würde man mir mit 120,- EUR entgegen kommen. Zu diesem Preis würde ich die Reise bestimmt auch bei einem anderen Veranstalter bekommen.
Die Reiserücktrittsversicherung habe ich auch schon abgeschlossen etc.
Ich denke 300 EUR mehr bezahlen ist ne Menge Geld...
Was soll ich nun tun?
@ also wenn Du gebucht hast und nun die Reiseunterlagen bekommen hast, dann besteht mit Schauinsland ein Rechtsverbindlicher Vertrag. Du hast keine Schuld daran, dass diese sich verguckt haben. Somit ist Schauinsland in der Beweispflicht, was heißt, dass Sie dir beweisen müssen, dass die Schuld bei Dir liegt. Und das ist ja nicht so, also muss Schauinsland dir die Reise zu den gebundenen Preis den du bei Buchung unterschrieben hast ermöglichen. Du kannst also sofort aus diesem Vertrag aussteigen, da Du mit einer Erhöhung des gebuchten, schriftlichen Reisepreises nicht einverstanden bist. Ich hätte keinen Cent mehr bezahlt und das da Schauinsland dir ein entgegenkommen signalisiert ist nicht Kulanz, sondern knallharte Berechnung, da Sie wissen das der Kunde zahlt, denn der RA ist meistens teurer und die Gäste freuen sich auf den Urlaub und wollen jeglichen Ärger vermeiden.
Nächstes Mal einen besseren RV wählen.
Gruss