• mary0108
    Dabei seit: 1241481600000
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    geschrieben 1245241954000

    Hallo ihr Leidensgefährten,

    wir haben vom 30.7.-13.8 das NB gebucht und haben gestern die schriftliche Nachricht von Neckermann erhalten, dass das Hotel bis zu unserer Reise nicht fertig gestellt wird und sie uns deshalb in das Alternativhotel Iberostar Lindos Imperial umgebucht haben. In dieses Hotel möchten wir aus verschiedenen Gründen auf keinen Fall, haben wir Neckermann auch so mitgeteilt. Wir haben als Vorschlag das Lindos Prinzess gebracht, das von Neck. strikt abgelehnt wurde, da sie vom Zielgebiet die Vorgabe haben, NB-Bucher nicht in dieses Hotel umbuchen zu dürfen. Haben mehrmals gebeten, uns doch noch andere Alternativen anzubieten. Daraufhin kam das Angebot Cosmopolitan. Aber...mit Überquerung der Straße zum Strand und nur normale FZ usw., also für uns, die wir Suite mit Privatpool im NB gebucht haben, nicht wirklich eine Alternative. Haben auch das Cosmop. abgelehnt. Daraufhin meinte Neckermann, sie haben ihre Dienste getan, hätten uns zwei Alternativen geboten, wenn uns das nicht recht wäre, könnten wir ja kostenlos stornieren. Und nun... wir sind echt ratlos. Springt man so mit Kunden um???

    Da wir unseren Urlaub auch mit einer anderen Familie zusammen geplant haben, ist das alles nicht so einfach. Außerdem ärgert es mich sehr, dass wir im Moment so viel Zeit in diese Sache investieren müssen, jeden Tag am Telefon hängen und mit den Leuten vom Kundenservice diskutieren müssen.

    Natürlich war die Buchung im NB ein Schnäppchen und eine vergleichbare Anlage ist mit Sicherheit viel teurer. Aber ist das jetzt unser Problem???

    Grüße an alle

    Mary

  • UteEberhard
    Dabei seit: 1185840000000
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    gesperrt
    geschrieben 1245242717000

    Ja, warum ist dieses Hotel, in dieser Konstellation, wohl als Schnäppchen angeboten worden.

    Neueröffnungen müssen nicht immer "schief gehen", aber ein Restrisiko ist vorhanden. Selbst wenn zum geplanten Termin eröffnet wird, gibt es in der Startphase immer noch Anlaufschwierigkeiten oder bestimmte Elemente sind noch nicht nutzbar oder noch nicht funktionsfähig.

    Insofern sieht das Vermarktungskonzept der Reiseveranstalter bei Neueröffnungen häufig wie folgt aus:

    Neueröffnung=Softstart=Leistungserfüllung 75%=Einstieg/Schnäppchenpreis.

    Restrisiko für den Veranstalter, die Neueröffnung erfolgt nicht (!) zum Termin. Der Gaste erhält eine Alternative. Deutlich über 50% der Touristen akzeptieren eine solche Alternative und der Veranstalter füllt damit die noch nicht gebuchten Kontingente auf.

    Leider ist der Gast mehrheitlich der Verlierer und der RV der Gewinner. Wenn aber doch alles rechtzeitig zum Neueröffnungstermin fertiggestellt ist, hat der Gast ein Schnäppchen gemacht.

    Daher gilt : Super-Schnäppchen haben fast immer einen Grund.

    Gruß

    Hans

    Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.
  • rookey2
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    geschrieben 1245243388000

    Hallo mary0108,

    bei allen Angeboten von Neckermann handelt es sich um 4 Sterne Hotels. Da Ihr eine 4,5 Sterne Anlage gebucht habt steht Euch auch ein Hotel mit mind. 4,5 Sterne zu. Falls der Veranstalter kein weiteres Hotel in der Kategorie anbieten kann, muss er Euch eine Kategorie höher anbieten. Ich würde mich nicht so leicht abspeisen lassen. Mit einer kostenlosen stornierung macht es sich Neckermann ziemlich leicht. Aber Ihr habt nur Nachteile davon: Frühbuchervorteil fällt weg, Angebotspalette besteht nur noch aus Restreisen und Eure Mehrarbeit einer Neubuchung wird auch nicht berücksichtigt. Neckermann ist ein Veranstalter dem weitere Reiseveranstalter wie Thomas Cook gehören. Da müssen sich die Damen und Herren von Neckermann mal auf den ***** setzen und sich um eine adequate und gerechte Lösung für alle NC-Bucher bemühen

  • madonnafan
    Dabei seit: 1243555200000
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    geschrieben 1245247866000

    Netter Beitrag Hans,

    dieses bestätigt nur unsere Vermutung, aber das ist nicht ok - und die AUssage 'Selber Schuld' hilft uns hier nicht weiter.

    Habe gestern schon eine email mit allen Detail + Links etc. zu RTL geschickt. Bisher leider keine Reaktion. Vielleicht wird es interessanter, wenn sich jemand anschließt und auch was schickt...

    Grüße

  • rookey2
    Dabei seit: 1245110400000
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    geschrieben 1245248638000

    Wenn Neckermann für eine Anlage wirbt, muss auch die gewährleistung gegeben werden, daß die in den Katalogen stehenden Leistungen erbracht werden können. Wenn Neckermann im nachhinein diese Leistungen nicht erbringen kann, müssen mind. gleichwertige Alternativangebote offeriert werden. Mit dem jetzigen Verhalten macht sich nach meiner Rechtsauffassung Neckerman angreifbar.

  • mary0108
    Dabei seit: 1241481600000
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    geschrieben 1245248744000

    Ja, an so was hab ich auch schon gedacht.

    Wie sieht es eigentlich mit einer Sammelklage aus? Kennt sich da jemand aus oder hat schon jemand Erfahrung mit so was?

    Grüße an alle

  • madonnafan
    Dabei seit: 1243555200000
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    geschrieben 1245248933000

    Das sehe ich auch so. Aber es ist Thomas Cook, denn schaut mal auf Eure Reiseunterlagen. Der Vertrag ist mit TC Touristik abgeschlossen und dorthin hab ich auch bezahlt. Schon alleine deshalb müssen sie auf Bucher, Neckermann und TC Kontingente zurückgreifen.

    Ich denke die lassen es darauf ankommen. Das beste was wir dort rausholen können ist wohl der Schadenersatz wegen vertaner Urlaubszeit. Das sind dann ca. 50% des Reisepreises. Und weil das ganze so günstig war ist das wohl auch das höchste was zahlen wollen und die ALternativen sind deshalb so schäbig.

    Eine Bekannte von mir hatte mal bei NK Malediven gebucht. Das HOtel hat nicht eröffnet. Sie durfte sich einfach ein anders aussuchen das mx. 1,5fache vom Ursprungspreis war. Und das Angebot kam von Neckermann selbst.

  • mary0108
    Dabei seit: 1241481600000
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    geschrieben 1245248946000

    Neckermann hat uns ja was gleichwertiges angeboten, denn das Iberostar Lindos Imperial wird bei Neck. im Katalog als 5-Sterne-Hotel geführt. Mir hat man erklärt, dass nur die Sterne gleich oder mehr sein müssen, die einzelnen Leistungen aber abweichen können.

    Grüße

  • madonnafan
    Dabei seit: 1243555200000
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    geschrieben 1245249316000

    Nicht ganz. Habe einiges im Internet gefunden, stand auch schon in den meisten Zeitungen:

    Wenn das Ersatzhotel hinsichtlich Kategorie, Ausstattung und Lage nicht dem gebuchten entspricht, kann der Kunde das Angebot ablehnen und Schadensersatz fordern.

    Es haben schon Leute geklagt, die auf bestimmte Öffnungszeiten beim Kinderclub bestanden haben, oder die getrennten Zimmer, oder oder....

    Und unser Hauptgrund, warum wir dies gebucht haben, war der Pool!!!

  • rookey2
    Dabei seit: 1245110400000
    Beiträge: 25
    geschrieben 1245249552000

    Hallo Madonnafan,

    hast Du noch Kontakt zu Deiner Bekannten. Vielleicht kann die uns ein paar Tipps geben, wie man besser bei Neckermann Argumentieren kann.

    Übrigens, Ich habe mal in den AGB`s gelesen und folgende Formulierung gefunden:

    8.1. Sollte eine

    Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können

    Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt,

    mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe

    zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen

    unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Nach Reiseende können Sie eine

    Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht

    vertragsgemäß erbracht und Sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft

    unterlassen haben. Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich

    beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine

    Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist

    oder verweigert wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein

    besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist, so können Sie, im

    Eigeninteresse am besten schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen der

    gesetzlichen Bestimmungen kündigen.

    8.2. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie

    verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um

    zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden

    Schaden gering zu halten. Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verlorengeht

    oder beschädigt wird, müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige

    (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die die

    Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen der

    Fluggesellschaften ist die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung

    für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Für den Verlust bzw. die

    Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck

    übernehmen wir keine Haftung.

    8.3. Unsere Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

    Was meint Ihr dazu?

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