Nein, kompletter Mumpitz ...
Sehen wir mal großzügig darüber hinweg, dass es gegenständlich nicht um so etwas wie Verpflegung geht sondern um die banale Notwendigkeit der Verbringung an den Ausübungsort, ist dein Einwurf dennoch allenfalls unnütz:
Eine Verabredung von Unterbringung und Verpflegung in der Unterkunft stellt auch nach neuem Pauschalreiserecht noch keine Grundlage für die Verbindung von Reiseleistungen mit dem Ergebnis = "Pauschalreise" & entsprechende rechtliche Betrachtung dar.
Ich frage mich bei deinen Beiträgen immer häufiger, ob es sich um reine Provokation oder unfassbare Selbstüberschätzung handelt ... das Ergebnis steht noch nicht fest.