• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1525475510441 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Nein, kompletter Mumpitz ... :confused:

    @jl

    Sehen wir mal großzügig darüber hinweg, dass es gegenständlich nicht um so etwas wie Verpflegung geht sondern um die banale Notwendigkeit der Verbringung an den Ausübungsort, ist dein Einwurf dennoch allenfalls unnütz:

    Eine Verabredung von Unterbringung und Verpflegung in der Unterkunft stellt auch nach neuem Pauschalreiserecht noch keine Grundlage für die Verbindung von Reiseleistungen mit dem Ergebnis = "Pauschalreise" & entsprechende rechtliche Betrachtung dar.

    Ich frage mich bei deinen Beiträgen immer häufiger, ob es sich um reine Provokation oder unfassbare Selbstüberschätzung handelt ... das Ergebnis steht noch nicht fest.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1525488465862

    Als du deine Buchung gemacht hast warst du der irrtümlichen Meinung dass du, für den angezeigten Preis, Flug und Hotel bekommst. Hättest du deinen Irrtum bemerkt dann hättest du die Buchung nie gemacht bzw. nicht machen wollen. Nach meiner Meinung ist dies, bei der gegebenen Sachlage, durchaus verständlich.

    Irgendwie kommt mir der Text bekannt vor ;-)

  • jlechtenboehmer
    Dabei seit: 1258588800000
    Beiträge: 4047
    geschrieben 1525500954341 , zuletzt editiert von jlechtenboehmer

    @vonschmeling sagte:

    Eine Verabredung von Unterbringung und Verpflegung in der Unterkunft stellt auch nach neuem Pauschalreiserecht noch keine Grundlage für die Verbindung von Reiseleistungen mit dem Ergebnis = "Pauschalreise" & entsprechende rechtliche Betrachtung dar.

    Du beziehst dich also hier auf das Pauschalreiserecht, das am 1.7.2018 in Kraft treten wird und nicht wie ich auf das aktuell gültige ?

    Ich frage mich bei deinen Beiträgen immer häufiger, ob es sich um reine Provokation oder unfassbare Selbstüberschätzung handelt ... das Ergebnis steht noch nicht fest.

    Nein . Die Provokationen sind die Reaktionen, die von lediglich 3-4 Usern auf meine Beiträge erfolgen; das zeigen insbesondere die PN die ich bekomme. Ist ja auch nicht angenehm, denn durch meine Beiträge werden viele User angeregt gewisse Dinge zu hinterfragen und nicht einfach hinzunehmen. Und das wird von dem einen oder anderen als unangenehm angesehen.

    Und damit nun genug zu diesem Thema, jetzt halte ich mich raus, denn es soll nicht endlos laufen. Bestimmte User wollen schließlich i,,er das letzte Wort.

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • Kourion
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    geschrieben 1525501747166 , zuletzt editiert von Kourion

    @jlechtenboehmer sagte:

    ... dass es sich bei der Buchung jedenfalls um eine Pauschalreise handelt, da hier gem. Reiserecht lediglich mindestens zwei nicht unerhebliche zusammengehörige Leistungen erbracht werden müssen. Und dies ist bei einer gemeinsamen Buchung von Unterkunft und Verpflegung ja der Fall.

    Nein, gilt nicht als Pauschalreise.

    ----------

    Ansonsten zu deinem Posting an vonschmeling:

    @jlechtenboehmer sagte:

    @vonschmeling

    Du beziehst dich also hier auf das Pauschalreiserecht, das am 1.7.2018 in Kraft treten wird und nicht wie ich auf das aktuell gültige ?

    :question: Wie kommst du darauf ?

    @vonschmeling sagte:

    Eine Verabredung von Unterbringung und Verpflegung in der Unterkunft stellt auch nach neuem Pauschalreiserecht noch keine Grundlage für die Verbindung von Reiseleistungen mit dem Ergebnis = "Pauschalreise" & entsprechende rechtliche Betrachtung dar.

    Ist doch völlig offensichtlich, dass es hier sowohl um das aktuelle als auch um das neue geht.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1525505982796

    @jl

    Eine glasklar falsche Behauptung ist also deiner Auffassung nach eine "Anregung zu hinterfragen"?

    Sorry, aber mir kann man wahrlich keine Konfliktsperre unterstellen, und ich bin Hinterfragungs-Fan erster Ordnung.

    Selbst wenn es so wäre und die Verknüpfung einer Verpflegungsleistung im gegenständlichen Fall zu einer Pauschalreise führte, würde das keinerlei Wirkung entfalten auf das eigentliche Problem der t.o. - nämlich der Tatsache, dass diese Buchung nur das Hotel jedoch keine Beförderung umfasst.

    Was dabei dein Hinweis auf irgendwelche Pinns aussagen soll weißt wohl auch nur du selbst ...

    @mkfpa

    Ich habe nicht den Eindruck, dass hier ein Irrtum eingeräumt wird ... :smirk:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Domino27
    Dabei seit: 1243123200000
    Beiträge: 2736
    geschrieben 1525506375690

    Ich schätze das Thema ist hier eh durch. TO meldet sich nicht mehr. Vermutlich hören wir erst wieder im Oktober von ihr mit einem "Nie wieder" Meier's da die gebuchten Honeymoon-Leistungen trotz Nichterfüllen der Voraussetzung nicht gewährt wurden.

    Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1525506581156

    Für die t.o. durch, Domino27 ... aber du hast sicherlich Recht, wer nicht lesen will muss latzen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Malini
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    gesperrt
    Verwarnt
    geschrieben 1525506686938

    @vS,

    ich kann mir den Inhalt (und die Verfasser/innen) nur allzu gut vorstellen... *spucken*

    Stay hungry. Stay foolish. (Steve Jobs)
  • OliverQ121171
    Dabei seit: 1459641600000
    Beiträge: 458
    geschrieben 1525506739742

    @jlechtenboehmer sagte:

    Nein . Die Provokationen sind die Reaktionen, die von lediglich 3-4 Usern auf meine Beiträge erfolgen; das zeigen insbesondere die PN die ich bekomme. Ist ja auch nicht angenehm, denn durch meine Beiträge werden viele User angeregt gewisse Dinge zu hinterfragen und nicht einfach hinzunehmen. Und das wird von dem einen oder anderen als unangenehm angesehen.

    So was finde ich immer endlos geil :smile: .....zeigen insbesondere die PN die ich bekomme :smile::smile::smile: und die Däumelings zeigen das natürlich auch :thumbsup::thumbsup::thumbsup: Unglaublich !!! Man kann sich sicherlich dann und wann mal über die Ausdrücksweise von VS wundern, wobei ich diese, zumindest meistens, ziemlich Klasse finde. Aber ich glaube eins kann man, auch Du nicht, ihr absprechen und das ist fundiertes Fachwissen.

    wer nicht genau weiß, wohin er will, der darf sich nicht wundern, wenn er ganz woanders ankommt. Mark Twain
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1525506809895

    Der Threadtitel jedenfalls soll den Eindruck erwecken, man sei unrecht behandelt worden.

    Tatsächlich aber glaubte Eve nur, sie habe eine Pauschalreise gebucht und selbstverständlich verlangt der Veranstalter die üblichen Gebühren im Falle einer Kündigung.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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