@ Kourion
für mich ist nicht immer zwingend eine Meinung von Frau vonschmeling maßgeblich.
Definition Pauschalreise, Gabler Wirtsschaftslexikon, Dr. Freiherr Adrian von Dörndorf, Prof. für Touristik an der FH
Worms :
“Eine vom Reiseveranstalter vorgenomme Büngelung von mind. zwei Hauptreiseleistungen wie Transport, Unterbringung, Verpflegung Besuchsprogramm/Ausflug, Transfer oder anderen Leistungen zu einem Arrangement, das zu einem Gesamtpreis verkauft wird“
ich lasse mich gerne durch eine Angabe widersprüchlicher Quellen eines anderen belehren ....