Hi,
warum sollte es Augenwischerei sein ?
Du kannst versuchen nachzuweisen, dass dem RV (z. B.) bis zum 31. Tag vor Reiseantritt keine oder viel weniger Kosten in Vorlage entstanden sind als eben die bei vielen RV eingehaltenen 25% des Gesamtpreises.
Diese Möglichkeit des Nachweisens wird dir nicht verwehrt. Das ist m. E. alles, was dieser Punkt besagt.
Wie man das anstellt ? Ich kann mir schwerlich vorstellen, dass man vom RV eine Auflistung seiner Vorlagen "einfach so" verlangen kann.
Außerdem: Die Formulierung "Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen" beinhaltet für mich, dass der Beschwerdeführer den Nachweis erbringen muss, dass etwas nicht "stimmt".
Es bedeutet m. E. nicht, dass der RV einen "Beweis" bezüglich der ausgewiesenen Höhe der Stornokosten zu erbringen hat.
Edit:
Und in diesem Zusammenhang: Es gibt - was Reiseverträge, Verträge mit Hotels, Airlines u. Ä. betrifft - im Regelfall kein Widerrufsrecht. Bleibt eben nur die Stornierung, die aber nicht kostenfrei ist, da der Veranstalter, etc. für die Dienstleistung, die in einem festgelegtem Zeitraum zu erbringen ist, in Vorlage treten muss.
So verstehe ich es. Wenn ich falsch liege, bitte korrigieren