• Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1328914828000

    .....und die für die rechtsbeistände soll das studium ja auch nicht vergebens gewesen sein ;)

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Sunshine997
    Dabei seit: 1231200000000
    Beiträge: 407
    geschrieben 1329106736000

    Ganz allgemein und nicht nur auf Reiserecht bezogen:

    Der Gesetzgeber hält Kunden ggü. Unternehmen informationstechnisch für unterlegen ... und die schwächere Vertragspartei verdient besonderen Schutz ...

    deshalb verpflichtet er Unternehmen dazu, Kunden in den AGBs darüber zu informieren, welche Rechte sie ggü. dem Unternehmen haben...

    Sicherlich ist gerade dieses Recht, über das wir hier sprechen, für den Kunden meist wertlos, da er keine Beweise hat ... aber der Gesetzgeber will eben, dass ALLE Kundenrechte genannt werden ...

     

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28998
    geschrieben 1329122359000

    @Sunshine 

     

    Und aus diesem Grund ("Ganz allgemein und nicht nur auf Reiserecht bezogen" / Sunshine) verwies ich auf der Vorseite (10.2.) auf andere Betriebe (2 Beispiele), die ebenfalls diesen Passus in ihren AGB haben.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1329223900000

    @Sunshine997 sagte:

    Wieso das denn?

     ... und die schwächere Vertragspartei verdient besonderen Schutz ...

    Sicherlich ist gerade dieses Recht, über das wir hier sprechen, für den Kunden meist wertlos, da er keine Beweise hat ... aber der Gesetzgeber will eben, dass ALLE Kundenrechte genannt werden ...

    und zum schutze der schwächeren partei wird ihr ein recht eingeräumt, dass sie nie wahrnehmen kann? nie beweisen kann?

    welchen vorteil soll denn der verbaucher davon haben?

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58806
    geschrieben 1329224416000

    Das geht doch ganz eindeutig aus @sunshines Beiträgen hervor:

    Es besteht zwar nur eine marginale Chance, tatsächlich entsprechenden Beweis zu führen, das ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Kunde ansich das Recht in Anspruch nehmen kann.

    Ein "Hintertürchen für Veranstalter" ist das natürlich nicht, den Passus bestimmt der Gesetzgeber.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • manfredlenk
    Dabei seit: 1173830400000
    Beiträge: 12
    geschrieben 1329392078000

    Ich habe zwischenzeitlich mal im Internet gestöbert und bin auf eine Seite der Zenodot Verlagsgesellschaft gestoßen. Unter dem Abschnitt „Scheinrecht – Keinrecht“ werden dort als Scheinrecht Bestimmungen definiert, „welche die Form des Rechts tragen, ohne ein wirkliches Recht zu gewähren“. Es werden mehrere Beispiele aus früheren Zeiten dargestellt, die deutlich machen, dass die Anwendung von Scheinrecht offenbar in langer Tradition steht. So soll z.B. Friedrich der Große einen zudringlichen Bittsteller zum Rath ernannt haben, mit der Bedingung, es niemand zu sagen.

    Quelle: http://www.zeno.org – Zenodot Verlagsgesellschaft mbH

    Man mag heute über so etwas aus vergangenen Zeiten schmunzeln, durchaus vergleichbare Beispiele unter heutigen rechtsstaatlichen Verhältnissen machen mich allerdings sehr nachdenklich.

    Manne
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58806
    geschrieben 1329508917000

    Interessanter Quellenverweis, Manfred!   :D

    Ich stimme dir zu, viel Fleisch ist nicht in dieser Suppe, und der Passus einer Floskel mindestens verdächtig nahe, aber du solltest nicht zu nachdenklich darüber werden. Seit dem alten Fritz hat die Gesetzgebung sich in der Kunst Abgesichertes noch einmal abzusichern perfektioniert, und man man stolpert häufig über derlei Klauseln.

    Immerhin schafft die hier erwähnte keine zusätzlichen Nachteile für den Verbraucher bzw. Vorteil für den Vertragsgeber und sie hebt auch nichts schädlich auf - leben wir also damit!

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Sunshine997
    Dabei seit: 1231200000000
    Beiträge: 407
    geschrieben 1329518167000

    Damit kann dieser Thread eigentlich geschlossen werden, denn die Frage, WARUM der Satz in den AGBs der Reiseveranstalter steht, ist geklärt.

    Und die Frage, ob es SINN macht, dass der Gesetzgeber so etwas fordert, werden wir hier sicher nicht abschließend beantworten können, denn dazu hat jeder eine eigene Meinung ... sei sie ihm/ihr gegönnt ...  (und wie vonschmeling schon sagt, der Satz schadet ja niemandem) ... jedes weitere Nachdenken über den Sinn ist für den Normalbürger in Holidaycheck Zeitverschwendung (Juristen und Philosophen können ja in eigenen Foren über Sinn und Unsinn von Gesetzen/Vorschriften  diskutieren) ... ;)

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
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