@manfredlenk sagte:
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Wie stellt man das an? Oder ist das nur Augenauswischerei und wenn ja, warum wird diese Formulierung von den RV verwendet und rechtlich nicht beanstandet?..
ich habe es jetzt so verstanden, dass rhodos peter gar nicht dich meinte, sondern den beitrag von gastwirt antwortete.
denn du hast dich auf die buchung über reiseveranstalter bezogen, aber gastwirt hat ein völlig neues thema mit herein gebracht.
hier nun mein versuch, bevor dich die völlig allgemeingültigen aussagen, und versuche, das thema völlig zu entzerren, durcheinander bringen.
die beweislast in so einem fall liegt bei dir.
und insofern ist es augenwischerei, weil du ihn nicht antreten kannst.
dazu müßtest du nämlich in die bilanzen und bwa`s des verantalters einblicken dürfen. und das dürfte schwierig werden.
die formulierung wird verwendet, weil sie vermutlich rechtens ist.
stornierst du deinen vertrag und bringst deinen nachbarn, herrn müller, an, dann heißt es weiter in den bedingungen: umbuchung auf eine andere person. (dann werden die dem veranstalter spezifischen umbuchungsbedingungen genannt).
warum das rechtlich nicht beanstandet wird?
vermutlich, weil noch niemand dagegen geklagt hat und bisher niemanden aufgefallen ist, dass dieser passus sinnlos ist.
aber wenn du gaaaaaaanz viel zeit hast, kannst du ja damit anfangen.