• Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1328732423000

    @manfredlenk sagte:

     ....

    Wie stellt man das an? Oder ist das nur Augenauswischerei und wenn ja, warum wird diese Formulierung von den RV verwendet und rechtlich nicht beanstandet?..

     

    @kourion

    ich habe es jetzt so verstanden, dass rhodos peter gar nicht dich meinte, sondern den beitrag von gastwirt antwortete.

    denn du hast dich auf die buchung über reiseveranstalter bezogen, aber gastwirt hat ein völlig neues thema mit herein gebracht.

     

    @manfredlenk

    hier nun mein versuch, bevor dich die völlig allgemeingültigen aussagen, und versuche, das thema völlig zu entzerren, durcheinander bringen.

    die beweislast in so einem fall liegt bei dir.

    und insofern ist es augenwischerei, weil du ihn nicht antreten kannst.

    dazu müßtest du nämlich in die bilanzen und bwa`s des verantalters einblicken dürfen. und das dürfte schwierig werden.

    die formulierung wird verwendet, weil sie vermutlich rechtens ist.

    stornierst du deinen vertrag und bringst deinen nachbarn, herrn müller, an, dann heißt es weiter in den bedingungen: umbuchung auf eine andere person. (dann werden die dem veranstalter spezifischen umbuchungsbedingungen genannt).

    warum das rechtlich nicht beanstandet wird?

    vermutlich, weil noch niemand dagegen geklagt hat und bisher niemanden aufgefallen ist, dass dieser passus sinnlos ist.

    aber wenn du gaaaaaaanz viel zeit hast, kannst du ja damit anfangen. ;)

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1328732557000

    @omali

     

    Ja, ähnlich sehe ich es auch.

    Es bleibt mir unbenommen nachzuweisen... ;)

    Heißt doch nur, ich darf das, man verbietet es mir nicht.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Rhodos-Peter
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    gesperrt
    Verwarnt
    geschrieben 1328732630000

    @kourion

     

    ...ja was denn nun ?

     

    Richtig oder nicht, möglich oder nicht, in Deinem Edit schreibst Du doch, dass es nicht möglich ist, Verträge mit Hotels zu kündigen und wenn doch mit Stonierungskosten, jetzt auf einmal geht es doch?

     

    Tut mir leid, ich verstehe überhaupt nichts mehr *rolleyes*

     

    macht aber auch nichts, wie auch immer, schönen Abend

     

    Gruß Peter

    "Ein Merkmal geistiger Mittelmäßigkeit ist die Sucht, immer etwas zu erzählen" -Jean de La Bruyère-
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1328733110000

    @Rhodos-Peter

    Ich kann dir hier leider keine Namen von Hotelportalen nennen.

    Gib's einfach mal in die Suchmaschine ein und guck dir die Buchungskonditionen an. Nimm das mit den 3 Buchstaben und schau nach "garantierter Buchung".  :?

    Die Diskussion darüber ist nämlich völlig OT und hat nichts mit dem ztierten Passus des TO zu tun.

     

    Der spricht von RV und bei einer Buchung über RV hast du Stornokosten fürs Hotel.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1328733873000

    @Kourion sagte:

    @omali

     

    Ja, ähnlich sehe ich es auch.

     

    sorry, aber DAS hört sich in deinem ersten beitrag ganz anders an.

    auf die frage danach, ob das augenwischerei ist, antwortest du:

     

    "warum sollte es Augenwischerei sein ?" (eine frage mit einer gegenfrage beantwortet)

     

    auf die konkrete frage , wie man das anstellt kommt:

     

    "ich kann mir schwerlich vorstellen,......."

     

    und dann kommt allgemeingültiges über veranstalter im generellen.

     

    sieht für mich nicht danach aus, dass du mit "omali" einer meinung bist.

    aber vieleicht täusche ich mich da und habe dich falsch verstanden.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • omali
    Dabei seit: 1243814400000
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    geschrieben 1328735362000

    Lexilexi,

     

    hier scheint es inzwischen um "Erklärungsversuche" persönlicher Art zu gehen.

    Vielleicht trägt ein Austausch per PN viel schneller zur Klärung deiner Fragen bei?

     

    Hier jedenfalls dürfte es lediglich zur weiteren Verwirrung (die du selbst weiter oben kritisiert hast) beitragen.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1328735640000

    @Lexilexi 

     

    :shock1: Es war ironisch gemeint... geht doch auch aus dem Rest hervor:@Kourion sagte:

    Diese Möglichkeit des Nachweisens wird dir nicht verwehrt. Das ist m. E. alles, was dieser Punkt besagt.

    Dass es so gut wie unmöglich ist, es nachzuweisen, schreibe ich im Rest des Postings:

    "Ich kann mir schwerlich vorstellen"  :shock: ....

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1328735835000

    @omali

    ne, hat nichts mit erklärungsversuchen zu tun.

    daher auch meine interpretation ein paar beiträge weiter oben.

    ich war auf einmal nur sehr überrascht, dass "kourion" dir zugestimmt hat.

    "kourion" war grundsätzlich schon am thema. verwirrung hat "gastwirt" gestiftet (der schuft  ;)   )

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1328736212000

    @kourion

    ach kucke.

    gut, dass wir drüber gesprochen haben.

    ironie konnte ich eher in der antowrt an "omali" feststellen.

    gut, dass du es nochmal gesagt hast, denn so hätte ich es nicht verstanden.

    ich hatte es eher als nüchterne, allgemein gehaltene antwort, betrachtet.

    danke, für die aufklärung. (ich weiß, ich bin selber immer "smiliy faul", aber vielleicht in zukunft mal den einen oder anderen smily benutzen? )

    vielleicht hilft das ja auch dem einen oder anderen mitleser weiter.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Kourion
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    geschrieben 1328737559000

    M. E. muss ein solcher Passus in den AGB stehen, da anders als beim nicht vorhandenen Widerrufrecht (wenn ich mich recht erinnere, rechtlich abgeklärt) die Sache mit den 20% (oder mehr) Stornokosten nicht festgelegt ist - wobei sich die Höhe der Stornokosten ja im allgemeinen nach der Anzahlung richtet.

     

    Andere RV, z. B. die X-ler. nehmen eine höhere Anzahlung, haben höhere Stornokosten, da - davon gehe ich aus - sie höhere Vorlagen leisten.

     

    Demzufolge ist der Satz: "es bleibt dem Kunden unbenommen nachzuweisen" schon wichtig - für den RV, dem Kunden hingegen bringt es wenig, da ihm m. E. (so interpretiere ich den Passus) die "Beweislast" auferlegt wird.

     

    Ja, man kann es Augenwischerei bezeichnen, weil der Kunde im Grunde nichts davon hat, außer er macht per Anwalt, Gericht, usw. ein Fass auf - was zu bezweifeln ist.

    Für den RV ist die Aufnahme dieses Satzes in die AGB m. E. allerdings notwendig.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
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