@Kourion sagte:
M. E. muss ein solcher Passus in den AGB stehen, da anders als beim nicht vorhandenen Widerrufrecht (wenn ich mich recht erinnere, rechtlich abgeklärt) die Sache mit den 20% (oder mehr) Stornokosten nicht festgelegt ist - wobei sich die Höhe der Stornokosten ja im allgemeinen nach der Anzahlung richtet......
das klassische widerrufsrecht (wie z.b. bei haustürgeschäften) gibt es im reiserecht nicht. (das hast du ja selbst geschrieben).
und stornokosten werden in einem separatem passus in den agb eines jeden veranstalters behandelt.