• Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1328738028000

    @Kourion sagte:

    M. E. muss ein solcher Passus in den AGB stehen, da anders als beim nicht vorhandenen Widerrufrecht (wenn ich mich recht erinnere, rechtlich abgeklärt) die Sache mit den 20% (oder mehr) Stornokosten nicht festgelegt ist - wobei sich die Höhe der Stornokosten ja im allgemeinen nach der Anzahlung richtet......

     

    das klassische widerrufsrecht (wie z.b. bei haustürgeschäften) gibt es im reiserecht nicht. (das hast du ja selbst geschrieben).

    und stornokosten werden in einem separatem passus in den agb eines jeden veranstalters behandelt.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1328739633000

    Na, dann ist ja jetzt alles klar. :D

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Sunshine997
    Dabei seit: 1231200000000
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    geschrieben 1328740871000

    Der vom TO kritisierte Satz IST reine Augenwischerei ...

    ... zumindest heute ... früher (im letzten Jahrtausend) gaben Verbraucherzentralen den Tipp, man solle kurz vor der Reise unter falschem Namen beim RV anfragen, ob noch was frei ist ... und wenn nicht, sei dass der Beweis, dass die Reise weiterverkauft werden konnte ...  das mag bei einem Vollcharter und festen, nicht zurückgebbaren Kontingenten in der guten alten Zeit zugetroffen haben... im Zeitalter von tagesaktuellen Preisen und dynamisch paketierten Reisen wäre das Quatsch ...

     

    Warum steht der komische Satz dann trotzdem in den AGBs ALLER Pauschalreiseveranstalter?  Weil es der Gesetzgeber so will !!!! ... ein Anwalt hat mir mal erklärt, wenn dieser Satz in den AGBs fehlen würde, wären die pauschalierten Stornosätze ungültig, weil der RV den Kunden auf dieses Recht, das er hat, eben hinweisen MUSS ...

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1328741370000

    @sunshine

    DAS ist mal eine erklärung. danke.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1328745432000

    @Sunshine

    Danke auch von mir. :D  

    Es war mir klar, dass rechtlich gesehen dieser Hinweis für den RV wichtig ist, wusste allerdings nicht, dass die Stornosätze ohne diesen Hinweis rechtich ungültig sind. Dachte eher an eine Art Absicherung bezügl. der jeweiligen Höhe der Stornokosten:

     @Kourion sagte:

    M. E. muss ein solcher Passus in den AGB stehen, da anders als beim nicht vorhandenen Widerrufrecht (wenn ich mich recht erinnere, rechtlich abgeklärt) die Sache mit den 20% (oder mehr) Stornokosten nicht festgelegt ist ...

    Für den RV ist die Aufnahme dieses Satzes in die AGB m. E. allerdings notwendig.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • HC-Mitglied985931
    Dabei seit: 1287100800000
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    gesperrt
    geschrieben 1328777050000

    Super Sunshine :kuesse: , aber hättest Du nicht als Erste antworten können, dann wäre der Thread um Einiges übersichtlicher :laughing:

  • manfredlenk
    Dabei seit: 1173830400000
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    geschrieben 1328867765000

    @Sunshine997 sagte:

    Warum steht der komische Satz dann trotzdem in den AGBs ALLER Pauschalreiseveranstalter?  Weil es der Gesetzgeber so will !!!! ... ein Anwalt hat mir mal erklärt, wenn dieser Satz in den AGBs fehlen würde, wären die pauschalierten Stornosätze ungültig, weil der RV den Kunden auf dieses Recht, das er hat, eben hinweisen MUSS ...

     

    Nehmen wir mal an, dass es so ist, wie Du schreibst. Das würde zumindest erklären, warum man rechtlich nichts dagegen tut, denn es kann nicht das Gleiche einerseits gefordert und andererseits verboten werden.

     

    Andererseits kann ich mir aber nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber - wie Du schreibst - Regelungen fordert, bei denen von vorn herein feststeht, dass sie praktisch nicht durchführbar sind.

     

    Manfred

    Manne
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1328898511000

    @manfredlenk

     

    Einen ähnlichen Passus findet man in den AGB / Lieferbedingungen z. B. von Möbelhäusern und zwar unter dem Punkt "Abnahmeverzug".

    Der Passus ist natürlich auf die Sachlage zugeschnitten.

    Er beginnt mit den Worten: "Dem Käufer bleibt unbenommen, nachzuweisen, dass..." 

    Weiterhin habe ich diesen Passus in den AGB einer Glaserei gefunden. 

    Scheint demzufolge ein recht geläufiger Satz in diversen AGB zu sein.  ;)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1328900912000

    @manfredlenk sagte:

    ....Andererseits kann ich mir aber nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber - wie Du schreibst - Regelungen fordert, bei denen von vorn herein feststeht, dass sie praktisch nicht durchführbar sind.

     

    Manfred

    ich glaube auch nicht, dass man mit der hereinnahme dieses passus an den schutz der verbaucher gedacht hat.

    sondern eher an ein hintertürchen für die veranstalter. ;)

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Bulgarienfan
    Dabei seit: 1091923200000
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    geschrieben 1328906625000

    Und ich glaube, dass mit diesem Passus der Existenz von Prozesshanseln Rechnung getragen wird.

     

    Gruß

     

    Manfred

    Einmal Bulgarien - immer Bulgarien! Once in Bulgaria - forever in Bulgaria! Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!
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