• Kelvan
    Dabei seit: 1219449600000
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    geschrieben 1300910636000

    Hallo,

    im Jan. habe ich bei Magic Life (ML) eine Reise gebucht.

    Nun wurde von der Tui der Flug gestrichen.

    ML hat mir darauf zwei Angebote geschickt und eine 2 Tages Frist mich zu entscheiden.

    Das erste Angebot 50€ billiger dafür aber München statt FRA als Flughafen.

    Das wären 2x 350km die zu fahren wären. (Info: Zug zum Flug ist im Preis drin.

    Ich will aber nicht 700km im Zug verbringen)

    Das zweite Angebot, gleicher Flughafen, jedoch 2 Wochen früher und 25% Mehrkosten.

    Geärgert hat mich hierbei, dass ML mir nicht entgegengekommen ist.

    Beide Gegenangebote kann ich zum gleichen Preis selbst buchen.

    Beide Angebote habe ich daher als unzumutbar abgelehnt.

    Danach haben die mir geschrieben, dass ich kostenfrei stornieren kann.

    (Info: Was ich bislang noch nicht getan habe)

    Hier bin ich mir nicht sicher. ML kann sein Angebot nicht halten.

    Warum muss ich dann vom Vertrag zurücktreten und nicht ML ?

    Macht das einen Unterschied ?

    Vielen Dank im Voraus

  • bernardo2001
    Dabei seit: 1190419200000
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    geschrieben 1300956423000

    Hallo,

    ML duerfte Deiner Schilderung nach lediglich der Vermittler sein. Dein tatsaechlicher Vertragspartner ist die TUI, die ja Veranstalter Deiner urspruenglich gebuchten Reise ist.

    Mit was soll Dir denn ML entgegen kommen? Du kannst doch kostenlos zuruecktreten, wenn Dir die Alternativen nicht zusagen.

    Solltest Du die urspruenglich gebuchte Reise bei einem anderen Veranstalter jedoch einbuchen koennen, und wenn das mit Mehrkosten fuer Dich verbunden ist, kannst Du diese Kosten gegen die TUI geltend machen, aber nicht gegen ML.

    Viele Gruesse

    bernardo2001

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1300956450000

    @kelvan

     

    willkommen im forum.

     

    ein fall, wie deiner, wird hier schon mehrfach diskutiert.

    du bist also nicht allein ;)

     

    hier

     

    http://www.holidaycheck.de/thema-Alles+zum+Thema+Flugzeitenaenderung+Flugverspaetung+Flugstornierung-id_30784.html

    wird auf den letzten seiten genau das thematisiert.

    lies dir das mal in ruhe durch.

    wenn du dann fragen hast, kannst du sie ja dort stellen-

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    gesperrt
    geschrieben 1300994082000

    @bernardo2001 sagte:

    Solltest Du die urspruenglich gebuchte Reise bei einem anderen Veranstalter jedoch einbuchen koennen, und wenn das mit Mehrkosten fuer Dich verbunden ist, kannst Du diese Kosten gegen die TUI geltend machen, 

    @Bernardo2001

    Nachdem ich von dir ja inständig gebeten wurde, hier keine Beiträge mehr zu schreiben, wäre es für die Fragestellerin sicher sehr hilfreich, wenn du für diesen Ratschläg auch die rechtlichen Grundlagen angeben würdest. Denn behauptet kann viel werden, ob es aber auch stimmt, ist eine andere Frage.

  • bernardo2001
    Dabei seit: 1190419200000
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    geschrieben 1301066123000

    @chepri

    Da bist Du aber kraeftig im Irrtum, dass ich Dich 'instaendig' gebeten haette, das Forum zu verlassen. 'Instaendig' bedeutet z.B. auch kniefaellig, und da darf ich Dir etwas verraten - einen solchen Aufwand vor Dir auf die Kniee zu gehen, das wuerde mir in der Tat zu weit gehen.

    Nur ist es so, wenn man staendig mit irgendwelchen Massnahmen droht, dann sollte man auch konsequent sein. Aber an Konsequenz - auch da scheint es Dir maechtig zu fehlen.

    Zum Sachverhalt bleibt zu sagen, dass es so zu sein scheint, dass hier der RV entgegen § 651 c, 1 BGB nicht in der Lage ist, die gebuchten Leistungen ohne Mangel zu erbringen, da er die zugesagte und gebuchte Eigenschaft, naemlich ab Frankfurt zu fliegen, nicht einhaelt.

    Alternativen des RV lehnt der Reisende wg. Unzumutbarkeit ab. Nun kann man sich natuerlich darueber streiten, ob es zumutbar ist, eine Zugfahrt hin und zurueck nach Muenchen zu akzeptieren.

    Dem Reisenden ist es allerdings moeglich nach § 651 c, 3 BGB selbst Abhilfe zu schaffen. Kann er nun die absolut identische Reise ueber einen anderen RV einbuchen, hat der urspruengliche RV die Mehrkosten zu tragen, wenn denn solche anfallen. Da gibt es meines Wissens auch ein paar Urteile, die mir z.Zt. jedoch nicht vorliegen.

    Viele Gruesse

    bernardo2001

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1301077216000

    NUr zur Klarstellung: Magic Life ist weder RV noch Vermittler. Demzufolge kann ML auch keine Angebote machen, wenn -wie hier- der RV informiert, das ein Flug gestrichen worden ist. Die Sachlage ist einfach und dennoch nicht ohne Brisanz. Unbestritten hat der RV den Reisevertrag von seiner Seite aus gebrochen und wäre schadensersatzpflichtig. Was vorgelegt wurde sind aber lediglich neue Angebote. Kostenfreies Stornieren ist unstreitig möglich, aber was ist, wenn der Reisende die neuen Angebote als nicht zumutbar ablehnt ? Ich gehe mal davon aus, das es sich um eine Reise in ein aktuelles Krisengebiet gehandelt hat, also entweder Tunesien oder Ägypten. Über Flugzeitenänderungen brauchen wir nicht zu diskutieren, aber hier geht es um andere Flughäfen und andere Zeiten. Die RV geben dazu in ihren AGB nur wachsweiche Informationen, wonach das möglich sei. Juristisch ist das aber nicht haltbar.

    Aber Vorsicht: alles was sich jetzt mit der Bewältigung der Krisen in Ägypten und Tunesien befasst ist Neuland. Richtig ist aber auch, das es bereits Entscheidungen gab, was die Änderung eines Flughafens angeht. Was ist zumutbar ? Statt Köln z.B. Düsseldorf leuchtet mir ein, aber -willkürliches Beispiel- statt Hannover neu München ? Unabhängig davon muss der RV natürlich die Kosten der geänderten Anreise bezahlen, was bei der TUI aber in aller Regel keine Rolle spielt, da Zug zum Flug includiert. Und wie ein Richter 350 km Zugfahrt beurteilt weiss keiner. Da spielen natürlich auch die Flugzeiten eine Rolle, denn niemand darf verlangen, sich deswegen eine Nacht um die Ohren zu schlagen.

    Ich hatte mit der TUI dazu einen Präzedenzfall: Rückflug statt nach München nach Stuttgart, Ankunft ca. 22.30 Uhr. Die TUI hat anstandslos eine Hotelübernachtung in Stuttgart bezahlt und sogar noch den Absacker um Mitternacht an der Bar.

    Sollte es für den TO aber alternative Flüge geben -zu seinem gebuchten Zeitpunkt- würde ich darauf dringen. Ansonsten bleibt es nur mit Verhandlungen mit der TUI, oder eben zu stornieren, und mit der TUI juristisch zu streiten. Es sollte aber möglich sein, die gleiche Reise wenn auch 14 Tage versetzt zum gleichen Preis zu bekommen.

    Gruss Gabriela

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    gesperrt
    geschrieben 1301078777000

    @bernardo

    Von Verlassen des Forums war ja auch nie die Rede, aber mit der präzisen Anwendung von Sachverhalten hapert es halt ein wenig.

    Was den Versuch angeht, den Sachverhalt juristisch aufzuarbeiten nur der Hinweis, dass die erste Frage (bevor man sich blindlings auf 651c stürzt) die geklärt werden müßte, die ist, ob überhaupt noch ein Vertragsverhältnis besteht. 

    Jetzt darfst du gerne wieder weitermachen.

  • Kourion
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    geschrieben 1301157614000

    "Seit 2004 ist Club Magic Life eine 100prozentige Beteiligung der TUI AG, mit Sitz in Hannover."     Hier nachzulesen      (Dies zum Thema Vermittler / RV)

     

    Ob eine durch R&F inkludierte dreistündige Zugfahrt im ICE von FRA nach MUC - und ich gehe mal davon aus: 1. Klasse - zumutbar ist, muss jeder für sich selbst entscheiden.

    Was den Aufpreis für eine 14 Tage vorverlegte Reise betrifft, so könnte ich mir vorstellen, dass dieser Aufpreis verhandelbar ist.

     

    Denn - wie aus anderen Beiträgen zu den z. Zt. gestrichenen Flügen nach Ägypten / Tunesien, etc. immer wieder hervorgeht, ist ein Verhandeln mit der TUI sehr wohl möglich.

    Führt diese Alternative zu keinem befriedigenden Ergebnis, kann man kostenfrei stornieren... und ja, das musst du tun, da du die neuen Angebote ablehnst.

     

    Was ich nicht wirklich verstehe, sind diese 2 Sätze:

    "Beide Gegenangebote kann ich zum gleichen Preis selbst buchen.

    Beide Angebote habe ich daher als unzumutbar abgelehnt."  

    Geht es dir hier um eine Entschädigung ?  :frowning:

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Lugansk
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    geschrieben 1301160020000

    Hallo!

     

    Rail & Fly ist normalerweise 2. Klasse. Ob eine Fahrt mit dem Zug möglich ist hängt auch von der Uhrzeit des Abfluges / Ankunft ab.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1301160672000

    @Lugansk

     

    Ich habe bei der TUI seit Jahren Rail & Fly in der 1. Klasse.  ;)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
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