Ich habe da noch mal eine Frage an einen Rechtskundigen. Habe auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums die Pressemitteilung zur "Rechte bei Flugausfällen aufgrund der Aschewolke" gelesen. Es handelte sich bei uns um eine Pauschalreise, der Rückflug wurde gecancelt, erst 4 Tage später gings dann nach Hause. Wir hatten 4 zusätzliche Übernachtungen im Hotel, die sofort vor Ort zu zahlen waren. Uns wurde vom Reiseleiter der Oeger-Tours vor Ort mündlich mitgeteilt, dass die Reiseverträge nicht gekündigt seien. Wir haben auch von einer Kündigung, sollte diese denoch ausgesprochen worden sein, nichts mitbekommen. In welcher Form müsste denn eine solche Kündigung erfolgen, damit sie rechtswirksam wird? Habe mit dem RV Oeger-Tours korrespondiert, diese weigern sich, die zusätzlichen Übernachtungskosten zu erstatten. Gibt es in diesem Fall noch die Möglichkeit, an die Fluggesellschaft heranzutreten? Nach der oben zitierten Pressemitteilung eigentlich ja. Knackpunkt ist wohl die Kündigung des Reisevertrages!?
Pauschalreise / verspaetete Rueckkehr
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geschrieben 1272375723000
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geschrieben 1272391643000
Mein Reisebüro hat mir von einem Fall in der Dominikanischen Republik erzählt, Kunden waren auch mit MEIERS WELTREISEN unterwegs, selbe Vorgangsweise.
Bin gespannt, ob es noch mehr Fälle gibt. Da es sich um unterschiedliche Destinationen handelt, dürfte sich um keine Einzelfälle handeln, sondern deren Geschäftspolitik sein.
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geschrieben 1272392378000
wir waren auch in der Dom.Rep. gefangen wegen der Aschewolke.
Der Reiseveranstalter Alltour hat uns am Abreisetag den Reisevertrag gekündigt. ( Reiseleiter hat das Schreiben vorgelesen und das sollten alle unterschreiben.... wer es nicht tat da wurde ein Vermerk von Reiseleiter vermerkt zu Kenntniss genommen)
Der Veranstalter zahlte noch die erste Nacht und ab dann mußten wir bezahlen.
Er hat sich aber weiterhin um den Rückflug und Transfer gekümmert. Die Reiseleitung vor Ort konnte auch nicht sagen wann wir zurück kommen.
Man mußte Abrufbereit sein und hoffen, das man mit der nächsten Sondermaschine mit kam, weil die normalen Maschinen sowieso augebucht waren und nur die Personen mit genommen wurden die normal gebucht hatten. Wir mußten 3 Tage länger bleiben....zum Glück nur 3.....
17 Flüge von einer Gesamtlänge von 50826 km -
geschrieben 1272400829000
@rema126 sagte:
wir waren auch in der Dom.Rep. gefangen wegen der Aschewolke.
Der Reiseveranstalter Alltour hat uns am Abreisetag den Reisevertrag gekündigt. ( Reiseleiter hat das Schreiben vorgelesen und das sollten alle unterschreiben.... wer es nicht tat da wurde ein Vermerk von Reiseleiter vermerkt zu Kenntniss genommen)
Der Veranstalter zahlte noch die erste Nacht und ab dann mußten wir bezahlen.
Er hat sich aber weiterhin um den Rückflug und Transfer gekümmert. Die Reiseleitung vor Ort konnte auch nicht sagen wann wir zurück kommen.
Man mußte Abrufbereit sein und hoffen, das man mit der nächsten Sondermaschine mit kam, weil die normalen Maschinen sowieso augebucht waren und nur die Personen mit genommen wurden die normal gebucht hatten. Wir mußten 3 Tage länger bleiben....zum Glück nur 3.....
Uns hat man in Aussicht gestellt, dass erst einmal die nach Hause kommen, welche seit Samstag festsaßen und wir dafür ebenfalls nach hinten durchgereicht werden.
Habe bis Frühs, 6:50am mit Deutschland unter der angegeben Hotline telefoniert. Dort hat man uns nur mitteilen können, dass er hier doch keine Ahnung hat wer Abends in Mexiko in einem Flugzeug sitzen wird und wer nicht...
Um 7 Uhr mußten wir dann zu unserem, persönlichen "Plan B" aufbrechen, sonst wären wir wie die Anderen wohl bis gestern noch festgesessen
Wer nichts weiß, muß alles glauben -
geschrieben 1272464294000
Die Kündigung des Reisevertrages scheint wohl irgendwie der springende Punkt zu sein.
Zitat Oeger-Tours als Antwort auf unsere Mail vom 27.04.10 wegen der Mehrkosten durch zusätzliche Hotelübernachtungen:
"Bei Bekanntwerden der Sperrung der Flughäfen kündigten wir wie alle anderen Reiseveranstalter auch die Reiseverträge. Dies hatte zur Folge, dass wir uns um Ersatzbeförderungen bemühen mussten – während die Kunden die Kosten der Hotelverlängerungen übernehmen mussten. Diese Regelung sieht das Reiserecht und die gängige Rechtssprechung vor. Wir werden daher keine Kosten erstatten können.....Seien Sie versichert, dass auch unser Unternehmen mit der Bereitstellung von Ersatzbeförderungen erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen mussten, die aufgrund der Höheren Gewalt an niemanden weiterzubelasten sind."
Der Reiseleiter vor Ort hat uns noch am Abreisetag vor Ort ausdrücklich zugesagt, dass der Reisevertrag noch nicht gekündigt sei. Der RV hat sich um den Rückflug (4 Tage Verspätung) gekümmert, die Abreise kam dann mit 1,5 Stunden Vorlaufzeit. Ab dem 3. Verlängerungstag wurde uns ein kostenlose Ersatzunterkunft angeboten, dieses Angebot haben wir aber, auch in Anbetracht der Rechtslage, nicht angenommen. Wie wir später von anderen "Umzüglern", die wir am Flughafen wiedertrafen, hörten, handelte es sich eher um eine "Notunterkunft". Wie dem o.g. Zitat zu entnehmen, weigert sich Oeger-Tours, für die Mehrkosten aufzukommen.
Wäre schön, wenn hier noch weitere Informationen bzw. Erfahrungen von Betroffenen folgen.
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geschrieben 1272807607000
Was Pauschalreisen betrifft ist doch im § 651 j BGB alles gesagt und auch allgemein verstaendlich geschrieben.
Nirgendwo steht, dass die Kuendigung irgendwelche Formen einzuhalten hat. Die Kuendigung muss lediglich beweisbar sein. Und fuer meine Begriffe duerfte es als ausreichend gelten, wenn der RV die Kuendigung in die Schluesselfaecher des Hotels der betroffenen Gaeste einlegen laesst und anschliessend durch die Rezeption behauptet wird, dass man die Kuendigung dem Gast ausgehaendigt hat.
Natuerlich ist es fuer alle Beteiligten unangenehm, wenn eine Reise durch hoehere Gewalt erheblich beeintraechtigt wird. Aber niemand kann erwarten, dass die Kosten, die durch solche Umstaende entstehen, nur von einem der Vertragspartner geschultert werden.
Zwar ist die Rechtssprechung hinsichtlich der Betreuungskosten, die durch die Airlines zu leisten sind, momentan zweifelsfrei gegen die Fluggesellschaften - fuer meine Begriffe aber in der EU-Fluggastverordnung nicht eindeutig formuliert. Was waere gewesen, wenn dieses islaendische Teufelsteil noch zwei, drei Wochen laenger den Flugverkehr zum Erliegen gebracht haette, haetten dann die Airlines auch fuer saemtliche Uebernachtungskosten einstehen muessen - augenscheinlich ja. Denn in der EU-Fluggastverordnung steht nicht, wie lange Betreuungskosten zu leisten sind. Ausserdem finde ich nach wie vor, dass Punkt 14 der Praeambel etwas anderes aussagt.
Das Betreuungskosten zu erstatten / zu leisten sind, ist zwar fuer den Einzelnen hervorragend, aber fuer mich nicht. Denn ich bin nicht vom Vulkanausbruch betroffen und muss spaeter die Verluste, die von den Fluggesellschaften eingefahren wurden, durch hoehere Flugpreise zurueckzahlen.
Jeder, der eine Reise unternimmt, egal wie auch immer, hat ein gewisses Eigenrisiko/Restrisiko zu schultern, denn niemand ist gezwungen, zu reisen. Und wer eine Reise nach Mexiko unternimmt, sollte auch ueber die Kohle verfuegen um aussergewoehnliche Umstaende zu stemmen. Das jedenfalls ist meine Meinung.
Viele Gruesse
bernardo2001
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geschrieben 1272828435000
Doppelzitat entfernt, ein @user ist hier ausreichend vom Bezug her.
als bei uns wieder der Flugbetrieb nach Deutschland wieder möglich war, wurden erst die ausgeflogen, die für den aktuellen Tag ein Rückflug gebucht hatten. Die gestrandeten wurden nur mit Sondermaschinen rausgeflogen, weil die normalen Maschinen sowieso ausgebucht waren. So mußten wir 3 Tage warten bis wir auch mit kamen.
17 Flüge von einer Gesamtlänge von 50826 km -
geschrieben 1272906482000
......So mußten wir 3 Tage warten bis wir auch mit kamen......
Und? Soll ich jetzt in Traenen ausbrechen?
bernardo2001
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geschrieben 1272913167000
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geschrieben 1272916644000
Bestimmt für einen der Rewe-Gruppe. Die haben alle vor Ort sofort (Samstag 17.04.) fallen gelassen wie heiße Kartoffeln und sogar noch schnell Geld vorab kassiert, auch als die Heimflüge schon wieder da waren!
Wer nichts weiß, muß alles glauben