• AntoniaW
    Dabei seit: 1204329600000
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    geschrieben 1273614544000

    @SammyHolidayDUDEN Rechtschreibung:[durch Ungeschicklichkeit, Unvorsichtigkeit hervorgerufener] ärgerlicher VorfallMan beachte unbedingt die Klammern! DUDEN Herkunftswörterbuch:Geschick, mittelhochdeutsch, Begebenheit, heute: Fügung, Schicksalmiss, mittelhochdeutsch, verwechselt, vertauscht, abgewechselt  @allEntschuldigt bitte denn Off-Topic-Beitrag. Ich liebe die Sprachwissenschaft ...

  • Housil
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    Beiträge: 54
    geschrieben 1277308889000

    @bernardo2001 sagte:

    @Housil

    Wenn ich §651 j BGB in Verbindung mit §651 e, 3, 1+2 BGB richtig auslege, dann muss der RV die urspruenglichen Rueckreisekosten, die er durch die Vertragskuendigung einspart, auf die tatsaechlich entstandenen Rueckreisekosten anrechnen. Sind die tatsaechlich entstandenen Rueckreisekosten hoeher als die urspruenglichen Rueckreisekosten, dann haben diese zusaetzlichen Kosten sowohl der RV als auch der Reisende je zur Haelfte zu tragen. Zu mehr ist der RV nicht verpflichtet.

    Habe ich jemals etwas anderes behauptet euer Ehren?!

     

    ITS hat uns nicht mehr zurückgeflogen und dafür wollen wir den Reisepreis wieder erstattet haben.

     

    Was Mehrkosten sind sollte hinlänglich bekannt sein, danke aber trotzdem für die erneute Ausführung.

     

    Diese Woche geht die Klage raus, ITS hat bis dato - 2 Monate später - nicht reagiert.

    Wer nichts weiß, muß alles glauben
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