@June2Bitte Veranstalter merken. Sehr kulant!
Pauschalreise / verspaetete Rueckkehr
-
geschrieben 1271884583000
-
geschrieben 1271894143000
Auf den 1. Blick sieht es nach Kulanz aus. Aber der Reiseveranstalter macht nicht mehr, als in der heute vom Bundesministerium für Justiz herausgegebenen Pressemitteilung steht. Dort wurde nochmal ganz klar herausgestellt, daß es sich um berechtigte Ansprüche der Fluggäste handelt.
Speziell zu den Hotelkosten. So ist beispielsweise für Zusatzkosten bis zum Rückflug die Airline in der Pflicht, soweit der Reiseveranstalter wegen Vertragskündigung dafür nicht mehr aufgekommen ist.
Gruß privacy
Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970) -
geschrieben 1271897961000
Vielen Dank, Privacy!
Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen. -
geschrieben 1271976188000
Zum Thema Veranstalter möchte ich noch ergänzen:
Auch bei höherer Gewalt ist der Veranstalter sehr wohl verpflichtet die Mehrkosten für das Hotel zu tragen.
Er ist erst dann nicht mehr verpflichtet wenn er den Reisevertrag aufgrund von höherer Gewalt kündigt, weil er nicht mehr in der Lage ist die Rückreise so wie vereinbart zu gewährleisten. Diese Möglichkeit hat der Veranstalter. Er muss natürlich abwägen ob er lieber "Geld spart" und dafür Kunden verärgert oder eben zahlt - obwohl er die Möglichkeit hätte es nicht zu tun - und den Kunden behält und gut da steht.
Sofern diese Kündigung jedoch noch nicht erfolgt ist, muss der Veranstalter alle Kosten tragen. Sofern der Kunde keine Kündigung durch den Veranstalter bekommen kann, kann er alle Kosten einreichen und sogar Reisemängel und Schadenersatz geltend machen.
Oder habe ich das falsch Verstanden?
-
geschrieben 1271999062000
@June2 sagte:
ich weiß zwar nicht, ob es passt. aber bei rückreise heute nacht wurde meinen eltern vom veranstalter zugesagt, dass die verauslagten hotel- und flugkosten beim veranstalter eingereicht werden und komplett rückerstattet werden. auch die telefonkosten werden komplett übernommen.
Vorbildlich in dieser Notlage !
-
geschrieben 1272031825000
Die Kündigung des Vertrages erfolgt meiner Meinung nach bei höherer Gewalt automatisch (gem. §651j) oder seh ich das falsch?
Bin seit gestern zurück aus Bangkok (Flug wäre Sonntag gewesen), bisher alle Kosten selber tragen müssen (inkl. Flug von Rom nach München.
Der Veranstalter Meiers Weltreisen hat sich bis jetzt unter aller *** verhalten. Er hat von zwei verfügbaren Bussen in Rom, einen storniert, da wir statt 86 Personen nur 61 waren. 13 Personen blieben in Rom, ich war darunter und hab die Heimreise in Eigeninitiative angetreten. NIE WIEDER MIT MEIERS WELTREISEN, DERTOUR, ITS die gehören alle zusammen.
Diese Reiseveranstalter bekommen ihre Rechnung noch im nächsten Urlaubsjahr präsentiert.
-
geschrieben 1272032677000
Hallo,
wie muss denn eine Kündigung des Reisevertrages seitens des Veranstalters aussehen? Reicht es aus, wenn der Veranstalter einen Einheitsbrief an alle Reisenden im Hotel mit dem Hinweis "Reisevertrag wird gekündigt" verteilen lässt. Weder Name(n) noch Vertragsnummer stehen in diesem Brief. Solch ein Infoschreiben, kann doch keine ordentliche Kündigung eines Vertrages darstellen. Wie sind eure Erfahrungen?
Gruß
pauli01
-
geschrieben 1272037275000
Hallo pauli01,
über Erfahrungen mit solchen ausgefallenen Situationen werden die meisten hier glücklicherweise nicht verfügen.
In der Tat ist so ein unpersonifiziertes Schreiben formal betrachtet aus meiner Sicht zumindest bedenklich. Man könnte es ja auch gar nicht bekommen haben. Oder mußte man den Empfang bestätigen? Um das abschließend zu klären, sollte man die persönlich entstandenen Kosten in Verhältnis zum Aufwand stellen, wenn man diese nachträglich noch geltend machen will.
Gruß privacy
Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970) -
geschrieben 1272039684000
Hallo privacy,
den Erhalt dieses Schreibens musste keiner Bestätigen. Die Hotelkosten von 3 Tagen gingen zu unseren Lasten und mussten direkt im Hotel bezahlt werden.
Gruß
pauli01
-
geschrieben 1272040160000
Wenn Du darüber eine Quittung / Rechnung hast, kannst Du das bei der Fluggesellschaft einreichen. ( Soweit EU-Airline und/oder Rückflug ab EU-Flughafen ) Siehe Link 21.4.10
Gruß privacy
Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)