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  • de la Diva
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    geschrieben 1456408296000

    @mk116

    Ich verstehe DICH ja, du bist offensichtlich Profi (?).

    Aber bitte verlange das doch nicht von ganz normalen Menschen, die eine Urlaubsreise buchen, dass sie alle neumodischen Anwendungen gefälligst zu wissen haben.

    Was die Rv mit den Airlines aushandeln, ist das eine - interessiert aber den Kunden nicht in der Form, dass er die Unterschiede kennen muss!

    Das hat gefälligst der RV dem Kunden zu erklären! Dazu gehört eben auch, dass der Kunde ALLE für ihn und seine gebuchte Reise relevanten Informationen erhält!

    P.S. bei meinem neustens Beispiel ( Condor - Hifly) handelt es sich ja auch um ein "Wet Lease und trotzdem galten die Regeln der Hifly. Das habe ich schriftlich!

    Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)
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  • de la Diva
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    geschrieben 1456409147000

    @mk116

    Ich bezog mich auf die Anfrage von Gina6.

    Sie schrieb, dass sie ein Pauschreise mit der Fluggesellschaft EW gekauft hat. Sie leistete ihre Anzahlung und hat dann vom RV die Information erhalten, dass eben NICHt die EW fliegt sondern die XG.

    Also bin ich davon ausgegangen, dass sie sehr wohl die Reisebestätigung mit dem EW-Flug erhalten hat.

    Mein Beispiel bezog sich auf das Wet Lease - statt Condor = Hifly.

    Du hattest geschrieben, dass in diesem Fall die Bedingungen der ursprünglich gebuchten Airline gelten.

    Ich schrieb darauf hin, dass in meinem Beispiel eben nicht die ursprünglich gebuchten Bedingungen der Condor galten sondern der Fluggast aufgefordert wurde, sich an die Regelungen der Hifly zu halten. Und es handelte sich um einen direkt bei Condor gebuchten Flug.

    (So, jetzt les ich noch  mal nach ob ich dich richtig gelesen haben....)

    Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)
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  • de la Diva
    Dabei seit: 1395878400000
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    geschrieben 1456411714000

    mk116

    Ich habe gar kein Problem, offensichtlich haben wir nur etwas unterschiedliches gelesen von Gina6 oder zumindest unterschiedlich interpretiert!

    Aber gelernt habe ich inzwischen auch, dass man auch bei einer Pauschreise - sollte ausdrücklich eine bestimmte Airline angeboten werden auch gewisse Rechte hat. Und da hier teilweise Charterairlines Langstreckenflüge als Linienflug verkaufen, ist auch hier nicht mehr alles eindeutig.....Der Dschungel wird dichter :(

    Mein Beispiel habe ich erwähnt weil dort schriftlich ganz eindeutig (und einzeln) vermerkt war, dass auch die Gepäckregelung der Hifly unterliegt. Bei Nachfrage bei Condor  gab es  nur die Info, dass Condor nur Condor kann und sonst nicht zuständig ist.

    Ja, danke, über das Downgrading bin ich informiert. Eine Ablehnung des Fluges wegen Nichterbringung der Leistung ist auch was Nettes...davon später im richtigen thread dann ausführlich.

    Danke, dass du dich über die "Rückkehr" freust :kuesse:

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1456424776000

    Genau so ist das auch, mk116, und zwar ebenfalls bei einem pauschalen Arrangement.

    Sofern der Leistungsumfang Flug genauer spezifiert ist (also mit Schlauinsand 23kg PC, Bordverpflegung inkludiert) dann hat die Crew entweder die Info oder der Fluggast einen Voucher/ anders geartete schriftl. Bestätigung und es ist wurscht, dass der Operator Donner Flug an sich nur 15kg an Sauerstoff auf der Homepage auslobt.

    Gleiches gilt für den Fluggast, der Condor mit 23kg PC und Futter gebucht hat, von Condor jedoch erfährt, dass es nur Hilfy gibt, die beides nicht können. Er kann sodann Condor für eine Kompensation in Anspruch nehmen und sollte das gewiss auch tun.

    Schriftlich hat man diesen Anspruch ja bereits im Rahmen der Buchung erhalten, brauch das damit nicht noch einmal erbitten.

    Meist steht in den BBB allerdings eine Freischreibungsklausel (der Art "kann eine andere Fluggesellschaft beauftragen ... mit abweichenden Bedinungen"), was allerdings nicht bedeutet, dass der Anspruch damit erlischt. Vielmehr kann man nach der Reise die zusätzlichen Ausgaben, die man mit dem Buchungsumfang ja zugesichert bekam, dennoch geltend machen und erhält sie i.d.R. auch erstattet.

    Für gina bedeutet das: Sie hat im Rahmen ihrer Pasuchalreise beim EW Flug operated by SunExpress das Recht alle vertraglich zugesicherten Gimmicks an Bord auch zu erhalten und - sollte das nicht der Fall sein - auf eine Kompensation.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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  • vonschmeling
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    geschrieben 1456428275000

    Eh klar! - bis in derlei Details sind die Buchungen ja auch eher selten spezifiziert ... ;)

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