Genau so ist das auch, mk116, und zwar ebenfalls bei einem pauschalen Arrangement.
Sofern der Leistungsumfang Flug genauer spezifiert ist (also mit Schlauinsand 23kg PC, Bordverpflegung inkludiert) dann hat die Crew entweder die Info oder der Fluggast einen Voucher/ anders geartete schriftl. Bestätigung und es ist wurscht, dass der Operator Donner Flug an sich nur 15kg an Sauerstoff auf der Homepage auslobt.
Gleiches gilt für den Fluggast, der Condor mit 23kg PC und Futter gebucht hat, von Condor jedoch erfährt, dass es nur Hilfy gibt, die beides nicht können. Er kann sodann Condor für eine Kompensation in Anspruch nehmen und sollte das gewiss auch tun.
Schriftlich hat man diesen Anspruch ja bereits im Rahmen der Buchung erhalten, brauch das damit nicht noch einmal erbitten.
Meist steht in den BBB allerdings eine Freischreibungsklausel (der Art "kann eine andere Fluggesellschaft beauftragen ... mit abweichenden Bedinungen"), was allerdings nicht bedeutet, dass der Anspruch damit erlischt. Vielmehr kann man nach der Reise die zusätzlichen Ausgaben, die man mit dem Buchungsumfang ja zugesichert bekam, dennoch geltend machen und erhält sie i.d.R. auch erstattet.
Für gina bedeutet das: Sie hat im Rahmen ihrer Pasuchalreise beim EW Flug operated by SunExpress das Recht alle vertraglich zugesicherten Gimmicks an Bord auch zu erhalten und - sollte das nicht der Fall sein - auf eine Kompensation.