• sole-luna
    Dabei seit: 1142726400000
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    geschrieben 1222468759000

    PKH / Prozesskostenhilfe über das Gericht in Anspruch nehmen zu wollen, bedeutet ja wohl, die Allgemeinheit soll mal wieder für geplatzte Urlaubsträume zahlen ... Und: wer vorher viel Geld für Urlaub ausgibt und d a n n "arm" ist, ob nun im Sinne des Gesetzes oder überhaupt, wird auch das Wort "mutwillig" zu hören bekommen. Das Gericht prüft hier sehr genau. Dies soll jetzt nur ein Statement zum letzten Beitrag sein, nicht zur Frage des TE. Ob und in welcher Höhe hier Ansprüche bestehen, vermag ich nicht zu beurteilen.

    LG Brigitte

    Noch ein kleiner Nachtrag: auch eine Rechtsschutzversicherung ist kein Freifahrschein nach dem Motto "probieren wir's mal, kost' ja nix". Auch diese prüft vor einer Zusage das Kostenrisiko, so dass man mit überzogenen Ansprüchen, um eine Verhandlungsbasis zu haben, nicht weiterkommt. Im Übrigen besteht auch bei einer RS-Versicherung häufig eine Selbstbeteiligung. Da die Prozesse oft mit Vergleich enden und dann jede Partei ihre Anwaltskosten selbst trägt (dann eben die RS), bleibt man zumindest an der SB hängen.

    Und noch was: Dein Anwalt trifft auf ausgebuffte Reiserechtsspezialisten, die Dich zum Schluss selber glauben lassen, Du hättest im Adlon residiert ...

  • CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
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    geschrieben 1222510923000

    Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen, wenn man das Geld gehabt hat in den Urlaub zu fahren ... das finde ich in der Tat auch überaus dreist. :?

    Wenn ich da der Richter wäre, wüßte ich schon in welche Richtung ich tendenziell urteilen würde :laughing:

    Viele Grüße.

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • sole-luna
    Dabei seit: 1142726400000
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    geschrieben 1223211927000

    Hallo Sebastian,

    Du wirst sicher noch nichts von Deinem Reiseveranstalter gehört haben. Wenn es dann so weit ist, wirst Du vor der Frage stehen: akzeptieren oder Klage erheben. Hier gebe ich noch einen weiteren Punkt zu bedenken: den Gerichtsstand. Die Klage muss nämlich am Firmensitz des Veranstalters eingereicht werden. Wohnst Du evtl. im Süden der Republik und musst zum Gerichtstermin nach Hannover, Bad Homburg, Frankfurt oder Duisburg (um nur einige gängige zu nennen), solltest Du auch diese Zusatzkosten bedenken. Häufig ist nämlich das persönliche Erscheinen angeordnet. Bei einem relativ geringen Streitwert wird auch Dein Anwalt wirtschaftlich denken und seinen Kanzleibetrieb nicht für einen ganzen Tag lahm legen, um seine kostbare Zeit auf der Autobahn zu verbringen. Er wird dann also einen zweiten Anwalt vor Ort einschalten, der für ihn den Gerichtstermin wahrnimmt und natürlich auch nicht umsonst arbeitet. Und wie schon oben gesagt: es kommt häufig zu einem Vergleich.

    Es gibt auch Anwälte, die Reisesachen ungern annehmen, weil die miese Erfolgsquote an ihrem Ego kratzt ...

    Wenn Du also Post von Deinem Veranstalter bekommst, stell' einfach den angebotenen Betrag hier nochmals zur Diskussion.

    Die Veranstalter-AGB's findest Du übrigens hier auf diesr Seite ganz unten links.

    LG Brigitte

  • doriangrey
    Dabei seit: 1212969600000
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    geschrieben 1223480812000

    Hallo Brigitte !

    Ich habe nun Post von meinem Reiseveranstalter erhalten. Einen zweiseitigen Brief indem alle Reisemängel als normal hingestellt werden. Der Brief beschränkt sich auf die kleineren Mängel wie "keine Klimaanlage im Speisesaal" ...

    Die gravierenden Mängel wie der Dreck in den Zimmern, der Schimmel und den sehr schlechten Algemeinzustand sowie die 5 Sternen unwürdigen Zimmer tut der Veranstalter ab mit den Worten: " Man MÜSSE die Sterneangaben vom türkischen Tourismusministerium übernehmen" was ich mir allerdings absolut nicht vorstellen kann, denn dann müssten ALLE anderen Veranstalter alle Hotels zu den gleichen Sternen anbieten.

    Ich bin der festen Überzeugung, dass das eine Masche des Veranstalters ist, den alle anderen Veranstalter haben auch ein eigenes Sterne Bewertungssystem.

    Nun ja lange Rede kurzer Sinn, als Anlage wurde ein Verrechnungsscheck über 100 Euro beigelegt "aus Kulanz".

    Nun stehen wir natürlich vor dem gleichen Problem, das du oben beschrieben hast. Einerseits ärgert mich die Reaktion des Veranstalters und ich möchte wenigstens einen Teil meines Geldes zurück, andererseits würden die Kosten für Anwalt und Verfahren wrs den Streitwert überschreiten.

    Hinzu kommt dann natürlich noch, dass ich im Norden von BW wohne und der Firmensitz sich in München befindet womit wir bei dem oben beschriebenen Problem wären.

    Im Moment bin ich noch hin und her gerissen was wir tun sollen. Akzeptieren oder Klagen...

    LG Sebastian

  • soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
    Beiträge: 679
    geschrieben 1223481462000

    Na ja, das mit den Sternen ist immer so eine Sache. Zum einen wird im Katalog garantiert irgendwo was von "Landeskategorie" oder ähnlichem stehen.

    Zum anderen stehen die Sterne ja auch in erster Linie für die Infrastruktur des Hotels, also Größe und Ausstattung der Zimmer, Empfangs- und Aufenthaltsräume und weniger für die tatsächliche Qualität.

    Wie du dich letztendlich entscheidest, wird dir keiner abnehmen können; ich selbst wäre hier mit einem Prozeß, bei dem der Ausgang doch recht ungewiß sein dürfte, vorsichtig (Recht haben und Recht bekommen sind eben immer zweierlei).

  • doriangrey
    Dabei seit: 1212969600000
    Beiträge: 123
    geschrieben 1223491287000

    @soedergren sagte:

    Recht haben und Recht bekommen sind eben immer zweierlei.

    Ja leider!

  • ingridjohanna
    Dabei seit: 1172880000000
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    geschrieben 1223543325000

    Hier mal eine Liste , vielleicht ist es ja für euch Interressant.

    Frankfurter Liste zur Reisepreisminderung: So viel können Sie zurückerhalten

    ART DER LEISTUNG/MANGEL PROZENT Bemerkungen

    UNTERKUNFT

    Abweichung vom gebuchten Objekt 10-25 je nach Entfernung

    Abweichende örtliche Lage 5-15

    Andere Unterbringung im gebuchten Hotel (Hotel statt Bungalow, abweichendes Stockwerk) 5-10

    Abweichende Art der Zimmer Entscheidend ist, ob verwandte, befreundete oder unbekannte Reisende zusammengelegt werden.

    Doppelzimmer statt Einzelzimmer 20

    Dreibett statt Einzelzimmer 25

    Dreibett statt Doppelzimmer 20-25

    Vierbett statt Doppelzimmer 20-30

    Mängel in der Ausstattung des Zimmers

    zu kleine Fläche 5-10

    fehlender Balkon 5-10 bei Zusage/je nach Jahreszeit

    fehlender Meerblick 5-10

    fehlendes (eigenes) Bad/WC 15-25 bei Zusage

    fehlendes (eigenes) WC 15

    fehlende (eigene) Dusche 10 bei Buchung

    fehlende Klimaanlage 10 bei Zusage/je nach Jahreszeit

    fehlendes Radio/TV 5 bei Zusage

    zu geringes Mobiliar 5-15

    Schäden (Risse, Feuchtigkeit, usw.) 10-50

    Ungeziefer 10-50

    Ausfall von Versorgungseinrichtungen

    Toilette 15

    Bad/Warmwasserboiler 15

    Strom-/Gasausfall 10-20

    Wasser 0,1

    Klimaanlage 10-20

    Fahrstuhl 5-10

    Service

    Totalausfall 25

    schlechte Reinigung 10-20

    ungenügender Wäschewechsel (Bettwäsche, Handtücher) 5-10

    Keine (zugesagten) Kureinrichtungen (Thermalbad, Massagen) 20-40 je nach Art der Prospektzusage (z.B. Kururlaub)

    Lärm am Tage 5-25

    Lärm in der Nacht 10-40

    Gerüche 5-15

    VERPFLEGUNG

    Vollkommener Ausfall 50

    Eintöniger Speisezettel 5

    Inhaltliche Mängel

    zu wenig warme Speisen 10

    verdorbene (ungenießbare) Speisen 20-30

    Service

    Selbstbedienung (statt Kellner) 10-15

    lange Wartezeiten 5-15

    Essen in Schichten 10

    verschmutzte Tische 5-10

    verschmutztes Geschirr, Besteck 10-15

    Keine Klimaanlage im Speisesaal 5-10 bei Zusage

    SONSTIGES

    Kein oder verschmutzter Swimmingpool 10-20 bei Zusage

    Fehlendes Hallenbad bei Zusage, soweit nach Jahreszeit benutzbar

    bei vorhandenem Swimmingpool 10

    bei nicht vorhandenem Swimmingpool 20

    Fehlende Sauna 5 bei Zusage

    Fehlender Tennisplatz 5-10 bei Zusage

    Fehlendes Minigolf 3-5 bei Zusage

    Fehlende Segel-, Surf- und Tauchschule 5-10 bei Zusage

    Keine Reitmöglichkeit 3-10 bei Zusage

    Keine Kinderbetreuung 5-10 bei Zusage

    Baden im Meer unmöglich 10-20 je nach Prospektbeschreibung und zumutbarer Ausweichmöglichkeit

    Verschmutzter Strand 10-20

    Fehlende Strandliegen, Sonnenschirme 5-10 bei Zusage

    Fehlende Snack- oder Strandbar 0-5 je nach Ersatzmöglichkeit

    Fehlender FKK-Strand 10-20 bei Zusage

    Fehlendes Restaurant oder Supermarkt 0-5 bei Zusage/je nach Ausweichmöglichkeit

    bei Hotelverpflegung 10-20 bei Zusage

    bei Selbstverpflegung 5-15

    Fehlende Vergnügungseinrichtungen (Disco, Nightclub, Kino, Animateure) 5-15

    Fehlende Boutique oder Ladenstraße 0-5 je nach Ausweichmöglichkeit

    Ausfall von Landausflügen bei Kreuzfahrten 20-30 des anteiligen Reisepreises je Tag des Landausfluges

    Fehlende Reiseleitung bei Zusage

    bloße Organisation 0-5

    bei Besichtigungsreisen 10-20

    bei Studienreisen mit wissenschaftlicher Führung 20-30

    Zeitverlust durch notwendigen Umzug anteiliger Reisepreis für

    im gleichen Hotel 1/2 Tag

    in anderes Hotel 1 Tag

    TRANSPORT

    Verschobener Abflug über 4 Stunden hinaus 5 des anteiligen Reisepreises für einen Tag für jede weitere Stunde

    Ausstattungsmängel

    niedrigere Klasse 10-15

    erhebliche Abweichung vom normalen Standard 5-10

    Service

    Verpflegung 5

    Fehlen der in der Flugklasse üblichen Unterhaltung (Radio, Film, etc.) 5

    Auswechslung des Transportmittels der auf die Transportverzögerung entfallende anteilige Reisepreis

    Kein Transfer vom Flughafen (Bahnhof) Kosten des Transportmittels..

    warten auf den nächsten Urlaub!!
  • soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
    Beiträge: 679
    geschrieben 1223544312000

    Moin ingridjohanna,

    nur zur Vollständigkeit in Bezug auf die Frankfurter Liste... weil so allgemein könnte man da doch das eine oder andere falsch verstehen.

    Wichtig sind dabei zweierlei Dinge:

    1.) "je nach Prospektbeschreibung"

    Das trifft für die überwiegende Mehrheit der Punkte zu. Geld zurück für solche Dinge wie "abweichendes Stockwerk" oder "fehlender Meerblick" gibt's natürlich nur, wenn dieses im Prospekt und/oder der Buchungsbestätigung auch so zugesagt ist. Im vorliegenden Fall beispielsweise würde es bei "5 Sterne" keine Abweichung von den Katalogangaben sein, wenn das Hotel (aus welchen Gründen auch immer) tatsächlich 5 Sterne Landeskategorie hat.

    2.) Prozente nur für Mängeltage

    Die Prozentsätze gelten idR nicht für die gesamte Reise und somit nicht für den gesamten Reisepreis, sondern nur für die Tage, wo die Mängel bestanden. D.h. bei "fehlender Meerblick" kann man, wenn man z.B. nur zwei von 10 Tagen in einem Zimmer ohne Meerblick untergebracht ist, die 5-10 % nur anteilig für diese zwei Tage abziehen und das natürlich auch nur, wenn ein Meerblick überhaupt zugesagt war.

    Außerdem: die Beweispflicht liegt immer bei dem, der die Mängel behauptet, also hier beim Urlauber. D.h. dass viele dieser Dinge schwer nachzuweisen sind (z.B. Eintöniger Speisezettel, zu wenig warme Speisen); für alle Dinge gilt: Mängel schriftlich dokumentieren und vor Ort reklamieren und bestätigen lassen. Dann innerhalb von 4 Wochen nach Reiseende schriftlich beim RV beanstanden.

    Gruß,

    soedergren

  • gastwirt
    Dabei seit: 1157414400000
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    gesperrt
    geschrieben 1223544645000

    Und mir wolltet Ihr bei Regen und Stau nichts zurückgeben? Ich bin fassungslos!!! :frowning: :laughing: :rofl: :rofl:

  • soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
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    geschrieben 1223544786000

    Ich hab doch gesagt, bei dir sind mindestens 125% angemessen ;)

    Obwohl, warte mal, vielleicht kann ich mit der Liste ja noch 'nen paar Prozente dazuzählen.

    :laughing:

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