Aber nur Du!
Preisminderung nach einer Reise? Wie hoch ist angebracht?
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geschrieben 1223544835000
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geschrieben 1223556158000
Hallo Sebastian,
ich habe hier ja schon mal geschrieben, dass ich die Höhe Deines Anspruches nicht beurteilen kann. Rein gefühlsmäßig ( ) erscheinen mir die angebotenen EUR 100,00 auch zu wenig. Ich weiß ja nicht, was von meinen Bedenken alles auf Dich zutrifft (Rechtsschutzversicherung ja oder nein, wenn ja: mit oder ohne SB, weite Anreise zum Gerichtstermin etc.), doch würde ich dem Veranstalter nochmals schreiben, dass der Betrag lächerlich gering ist und Du noch einen Nachschlag erwartest. Vor allem auch, weil ja mehrere Personen betroffen waren. Auf die Fernsehreportage hast Du ja sicher schon in Deinem ersten Brief hingewiesen. Vielleicht hat ja der Sachbearbeiter gerade seinen sozialen Tag ... Ansonsten würde ich die Sache abhaken und nur noch an die schönen Momente denken; es wird ja nicht alles mies gewesen sein. Eine Klage würde Dich jedenfalls viel Nerven kosten; einen Vorgeschmack hast Du ja schon mit der zweiseitigen Stellungnahme des VA bekommen.
Du schreibst auch, es waren 3 Erwachsene und 1 Kind betroffen. Geht man von der üblichen Konstellation aus: Papa, Mama + Kind - wer war die 3. erwachsene Person? Handelte es sich um eine gemeinsame Buchung und Rechnung? Wer hat für diese dritte erw. Person bezahlt und damit auch Anspruch auf eine Rückerstattung? Hat diese weitere Person evtl. eine eigene Rechtsschutzversicherung? Dann müsste dieser Teilanspruch nämlich abgetrennt werden und über diese RS laufen.
Du siehst, es wird nicht einfacher ...
LG Brigitte
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geschrieben 1223569010000
@gastwirt sagte:
Und mir wolltet Ihr bei Regen und Stau nichts zurückgeben? Ich bin fassungslos!!!
Wir können das ja auch nicht Du hättest Dich halt mit den Ratschlägen von 125% oder 15 x 10% = 150% direkt an den RV wenden sollen.
Life is too short to limit your vision ... indeed